Gewerbegebietserweiterung „Beim Eberacker / Am Römerlager“
Gemäß § 6 BauGB (Baugesetzbuch) wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau am 16.02.2023 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dorlar im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebietserweiterung Beim Eberacker / Am Römerlager“ mit Schreiben vom 12.04.2023, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 13.04.2023, zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Gießen hat die Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und mit Schreiben vom 07.06.2023, Az.: RPGI-31-61a0100/131-2014/4 genehmigt.
Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie den Umweltbericht dazu ab dem Tag der Bekanntmachung im Rathaus der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1-5, Bauverwaltung Haus-Nr. 2, Dachgeschoss, Zimmer 10, 35633 Lahnau, während der allg. Dienststunden sowie nach Vereinbarung einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 Satz 2 BauGB).
Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Lahnau unter www.lahnau.de/Aktuelles-Termine/Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Gleichzeitig kann der Plan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ortsteil Dorlar
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes
„Gewerbegebietserweiterung Beim Eberacker / Am Römerlager“
Übersichtskarte
Räumlicher Geltungsbereich (Baugebiet)
hier: Räumliche Geltungsbereiche zu den Ausgleichsflächen
Plankarte 2.1 (Renaturierung Gänsbach)
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
Plankarte 2.2: Offenlandbrüterfläche 1
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
Plankarte 2.3: Offenlandbrüterfläche 2 und Reptilienersatzhabitat
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
Plankarte 2.4: Steinkauzfläche 1
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
Plankarte 2.5: Steinkauzfläche 2
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
Räumlicher Geltungsbereich FNP-Änderung, Tauschfläche
Genordet ohne Maßstab
Räumliche Übersichtskarte 1: Geltungsbereich (B-Plan und FNP-Änderung, inkl. Tauschfläche)
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
Lahnau, 19.06.2023