Aufgrund des § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023(GVBl. S. 90, 93), hat die Zweckverbandsversammlung am 14.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 959.400,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.013.855,00 €
mit einem Saldo von — 54.455,00 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 5.000,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0,00 €
mit einem Saldo von — 5.000,00 €
Entnahme aus Rücklagen (§ 24 (2) GemHVO) — 49.455,00 €
Zuführung zu Rücklagen (§ 24 (1) GemHVO) — 0,00 €
ausgeglichen,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — -26.105,00 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 11.000,00 €
mit einem Saldo von — -11.000,00 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 12.500,00 €
mit einem Saldo von — -12.500,00 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf des
Haushaltsjahres von — 49.605,00 €
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 6
Die Umlage des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“ beträgt 678.000,00 € und wird gemäß § 19 Abs. 1 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern wie folgt getragen:
| 1. | Gemeinde Lahnau 66 2/3 % | = | 452.000,00 € |
| 2. | Stadt Wetzlar 33 1/3 % | = | 226.000,00 € |
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
| 1. | Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend gelten Beträge | |
|
| a. | alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind, |
|
| b. | alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 5.000,00 €. |
| 2. | Anstelle der Grenze von 5.000,00 € nach Abs. 1 Ziffer b gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen | |
|
| a. | im Ergebnishaushalt die Grenze von 10.000,00 €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird, |
|
| b. | bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 10.000,00 €, sofern dadurch das Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereitgestellten Mittel um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird. |
| 3. | Unerhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstandes. Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung. | |
Lahnau, den 15.01.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird in den Lahnau-Nachrichten und der Wetzlarer Neuen Zeitung öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung hat genehmigungspflichtige Teile. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch das RP Gießen ist am 02.06.2025 mit folgenden Wortlaut erfolgt:
Hiermit erteile ich den Zweckverbandes Hallenbad Waldgirmes mit Sitz in Lahnau unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) zur der Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 30.06.2025 bis einschl. Donnerstag, den 10.07.2025 öffentlich aus:
a) | in der Gemeindeverwaltung Lahnau OT Dorlar, Rathausplatz 2,35633 Lahnau, Flur (EG), zu folgenden Uhrzeiten: |
Wochentag vormittags nachmittags
Montag bis Mittwoch — 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag — 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag — 08:00 bis 12:00 Uhr -
b) | im Neuen Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Stadtbüro, zu folgenden Uhrzeiten: |
Montag bis Freitag — 08:00 bis 16:00 Uhr
Lahnau, den 23.06.2025