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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung - Haushaltssatzung des Zweckverbandes Hallenbad Waldgirmes für das Haushaltsjahr 2025

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Hallenbad Waldgirmes

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023(GVBl. S. 90, 93), hat die Zweckverbandsversammlung am 14.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf —  959.400,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 1.013.855,00 €

mit einem Saldo von —  54.455,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 5.000,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 0,00 €

mit einem Saldo von  — 5.000,00 €

Entnahme aus Rücklagen (§ 24 (2) GemHVO)  — 49.455,00 €

Zuführung zu Rücklagen (§ 24 (1) GemHVO)  — 0,00 €

ausgeglichen,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — -26.105,00 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 11.000,00 €

mit einem Saldo von —  -11.000,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 0,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 12.500,00 €

mit einem Saldo von  — -12.500,00 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des

Haushaltsjahres von  — 49.605,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 6

Die Umlage des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“ beträgt 678.000,00 € und wird gemäß § 19 Abs. 1 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern wie folgt getragen:

1.

Gemeinde Lahnau 66 2/3 %

=

452.000,00 €

2.

Stadt Wetzlar 33 1/3 %

=

226.000,00 €

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

1.

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend gelten Beträge

a.

alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,

b.

alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 5.000,00 €.

2.

Anstelle der Grenze von 5.000,00 € nach Abs. 1 Ziffer b gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen

a.

im Ergebnishaushalt die Grenze von 10.000,00 €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird,

b.

bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 10.000,00 €, sofern dadurch das Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereitgestellten Mittel um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird.

3.

Unerhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstandes. Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung.

Lahnau, den 15.01.2025

Der Verbandsvorstand des
Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“
Walendsius Wagner
Verbandsvorsteher Stv. Verbandsvorsteher

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird in den Lahnau-Nachrichten und der Wetzlarer Neuen Zeitung öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung hat genehmigungspflichtige Teile. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch das RP Gießen ist am 02.06.2025 mit folgenden Wortlaut erfolgt:

Genehmigung

Hiermit erteile ich den Zweckverbandes Hallenbad Waldgirmes mit Sitz in Lahnau unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) zur der Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025.

Regierungspräsidium Gießen
Im Auftrag
gez. Schneider, Regierungsdirektorin

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 30.06.2025 bis einschl. Donnerstag, den 10.07.2025 öffentlich aus:

a)

in der Gemeindeverwaltung Lahnau OT Dorlar, Rathausplatz 2,35633 Lahnau, Flur (EG), zu folgenden Uhrzeiten:

Wochentag vormittags nachmittags

Montag bis Mittwoch —  08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag  — 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr

Freitag  — 08:00 bis 12:00 Uhr -

b)

im Neuen Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Stadtbüro, zu folgenden Uhrzeiten:

Montag bis Freitag  — 08:00 bis 16:00 Uhr

Lahnau, den 23.06.2025

Der Verbandsvorstand des
Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“
Walendsius, Verbandsvorsteher