Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau am 11.06.2026 folgende
vom 19.12.2006 beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
| 9. | Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. |
| 10. | Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen und über gemeindliche Baumaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. |
| 11. | Entscheidungen über den Abschluss von sonstigen schuldrechtlichen Verträgen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. |
Artikel 2
Diese 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
ausgefertigt am 12.06.2026
Die vorstehende 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lahnau vom 19.12.2006 in der Fassung der 5. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 21.04.2026 in den Lahnau-Nachrichten veröffentlicht.
Lahnau, den 16.06.2026