Am 12.05.2025 führte die Gemeinde Lahnau gemeinsam mit der Feuerwehr Lahnau eine Funktionsfahrt durch verschiedene Straßen im gesamten Gemeindegebiet durch. Ziel war es, die Befahrbarkeit für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge zu überprüfen. Das Ergebnis fiel stellenweise alarmierend aus: in mehreren Straßenabschnitten war ein Durchkommen, aufgrund falsch oder zu eng abgestellter Fahrzeuge, nicht mehr möglich.
Wir möchten Sie daher aufklären, wann ein Fahrzeug als falsch geparkt gilt:
Sobald nach dem Abstellen eines Fahrzeuges weniger als 3,05 Meter Restfahrbahnbreite verbleiben, ist das Parken unzulässig. Auch das Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt, sofern es nicht ausdrücklich durch Beschilderung oder Markierung freigegeben ist.
Zu enges Parken gefährdet also die Sicherheit aller Anwohnerinnen und Anwohner im Brand- oder medizinischen Notfall, wenn jede Minute zählt.
Daher bittet die Gemeinde Lahnau alle Verkehrsteilnehmer/innen um Mithilfe:
Nutzen Sie Garagen oder private Stellflächen, wenn vorhanden.
Achten Sie beim Parken auf der Straße auf ausreichenden Abstand zur gegenüberliegenden Seite.
Parken sie nicht auf Gehwegen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Der Gehweg muss für Fußgänger, Rollstuhlfahrende oder Personen mit Kinderwagen frei bleiben.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass im Notfall Hilfe geleistet werden kann.