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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ortsteil Waldgirmes

genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan Nr. 8.2 Gewerbegebiet „Vor dem Polstück II“ - 3. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau hat am 15.08.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage des Bebauungsplanes „Vor dem Polstück II“ - 3. Änderung im Ortsteil Waldgirmes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB beschlossen.

(2)

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt am südwestlichen Ortsrand von Waldgirmes, südlich der L 3285 und südlich der Georg-Ohm-Straße. Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke: Gemarkung Waldgirmes, Flur 20, Flurstücke 254/4tlw., 263/14, 263/16 und 263/18tlw.

(3)

Mit der Änderung des Bebauungsplans soll im Gewerbegebiet die Errichtung eines Parkhauses mit einer Optimierung bzgl. der Höhenfestsetzung ermöglicht werden. Die Grundzüge der Planung sind durch diese Änderung nicht betroffen. Es erfolgt eine städtebauliche Nachverdichtung und Optimierung des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches, sodass die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB vorgenommen werden kann.

(4)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

(5)

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

(6)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen der Bebauungsplanänderung (Plankarte inkl. Textlicher Festsetzungen und Begründung) in der Zeit vom

27.07.2026 - 28.08.2026 einschließlich

auf der Homepage der Gemeinde unter www.lahnau.de unter der Rubrik Aktuelles-Termine/Bekanntmachungen sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden.

(7)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1-5, Bauverwaltung Haus-Nr. 2, Dachgeschoss, Zimmer 10, 35633 Lahnau, während der Dienststunden der Verwaltung, sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung und Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen, z.B. schriftlich, elektronisch (E-Mail) oder zu Protokoll. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (beteiligung@fischer-plan.de) beim Planungsbüro abgegeben werden.

(8)

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

(9)

Die Gemeinde Lahnau hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ortsteil Waldgirmes

Bebauungsplan Nr. 8.2 Gewerbegebiet

„Vor dem Polstück II“ - 3. Änderung

Übersichtskarte des Geltungsbereiches

 

 

Gemeindevorstand der Gemeinde Lahnau
S. Brandl, 1. Beigeordneter