der 26. Sitzung XI. Wahlperiode der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau
am Donnerstag, 13.07.2023, 19:30 Uhr bis 21:37 Uhr
im Bürgerhaus Atzbach, großer und kleiner Saal
Vorsitz:
stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Velten, Markus (geo) bis TOP 4
stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Döpp, Ronald (CDU) ab TOP 5
Anwesend:
stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Böcher, Jan Moritz (SPD)
stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Mandler, Birgit (FW)
Gemeindevertreter Adam, Markus (geo)
Gemeindevertreter Beitz, Michael (CDU)
Gemeindevertreter Bepler, Eberhard (FW)
Gemeindevertreter Ehrhard, Timo (CDU)
Gemeindevertreter Feiling, Otfried (SPD)
Gemeindevertreter Groh, Manuel (SPD)
Gemeindevertreterin Hoffer-Lorisch, Monika (geo)
Gemeindevertreter Kraft, Thomas (geo)
Gemeindevertreterin Lieser, Amelie (CDU)
Gemeindevertreter Perkitny, Ulf (SPD)
Gemeindevertreter Prof. Dr. Rauber, Klaus (SPD) 19:33 - 21:37 Uhr
Gemeindevertreterin Dr. Roozbeh, Nikoo (CDU)
Gemeindevertreter Sauter, Dennis (CDU)
Gemeindevertreter Schmidt, Dieter (SPD)
Gemeindevertreterin Seip, Stefanie (geo)
Gemeindevertreterin Seliger, Alexandra (FW)
Gemeindevertreter Volkmann, Johannes (CDU)
Gemeindevertreter Weber, Karl-Heinz (SPD)
Gemeindevertreterin Zehme, Lea (geo)
Gemeindevertreterin Zimmermann, Lena (CDU)
Gemeindevorstand:
Bürgermeister Walendsius, Christian (SPD)
Erste Beigeordnete Claudi, Ursula (SPD)
Beigeordneter Brandl, Stefan (geo)
Beigeordneter Rauber, Heinz (SPD)
Beigeordnete Rost, Erika (CDU)
Beigeordneter Schleenbecker, Roland (CDU)
Beigeordnete Schwarz, Brigitte (geo)
Beigeordneter Seliger, Heinz (FW)
Beigeordneter Steinraths, Daniel (CDU)
Beigeordnete Velten, Petra (geo)
Schriftführer:
Schriftführer Gnädig, Patrick
Schriftführer Scharmann, Klaus
Entschuldigt fehlten:
Jung, Manfred (SPD)
Dr. Mondre, Michael (CDU)
öffentliche Sitzung
Begrüßung
| 1. | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Änderungen zur Tagesordnung |
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| 3. | Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes |
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| 4. | Wahl des/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung | (VL-93/2023) |
| 5. | Wahl der Vertreterinnen und/oder der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“ und ihrer oder seiner Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter | (VL-65/2021 1. Ergänzung) |
| 6. | Wahl des Mitglieds des Aufsichtsrats der Lahnpark GmbH | (VL-70/2021 1. Ergänzung) |
| 7. | Gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk sowie örtlicher Verwaltungsbehördenbezirk der Gemeinden Biebertal und Lahnau hier: Grundsatzbeschluss und IKZ-Vereinbarung | (VL-45/2023) |
| 7.1 | Gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk sowie örtlicher Verwaltungsbehördenbezirk der Gemeinden Biebertal und Lahnau hier: Grundsatzbeschluss und IKZ-Vereinbarung | (VL-45/2023 1. Ergänzung) |
| 8. | Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ot DorlarBebauungsplan Nr.11 „Wilhelmi-Werke AG“ - 4. Änderung, Parkhaus hier: Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs. 1 BauGB i. V. m. §13 BauGB | (VL-84/2023) |
| 9. | Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, OT WaldgirmesBebauungsplan Nr. 8 "Vor dem Polstück"- 5. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB | (VL-92/2023) |
| 10. | Kommunale Wärmeplanung hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 10.02.2023 | (VL-61/2023) |
| 10.1 | Kommunale Wärmeplanung hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 26.04.2023 | (VL-61/2023 1. Ergänzung) |
| 10.2 | Kommunale Wärmeplanung hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 26.04.2023 | (VL-61/2023 2. Ergänzung) |
| 11. | (weitere) Mitteilungen |
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| 11.1 | a) des Vorsitzenden |
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| 11.2 | b) des Gemeindevorstandes |
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| 11.3 | c) aus der Gemeindevertretung |
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| 12. | Anfragen an den Gemeindevorstand |
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öffentliche Sitzung
| Begrüßung |
Der stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Velten eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung Lahnau und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Mitglieder des Gemeindevorstandes, die Vertreterin der Presse, die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger.
Insbesondere begrüßt er Frau Anja Fay, welche für Christian Walendsius in die Gemeindevertretung nachgerückt ist. In diesem Zusammenhang begrüßt er ebenfalls auch den neuen Bürgermeister der Gemeinde Lahnau Christian Walendsius in seiner ersten Sitzung in neuer Funktion.
| 1. | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit |
Seitens des stellvertretenden Vorsitzenden wird festgestellt, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist.
| 2. | Änderungen zur Tagesordnung |
Zur Tagesordnung gab es im Vorfeld zwei Ergänzungen, welche bereits als Nachtrag auf der Einladung erfasst wurden. Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt; somit ist diese in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Bürgermeister Walendsius spricht folgende Punkte an:
Flüchtlingssituation:
DHL-Packstation
Kinder- und Jugendbeirat
Friedhöfe
| 4. | Wahl des/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung | VL-93/2023 |
Der stellv. Vorsitzende Velten erklärt, dass der/die Vorsitzende/r der Gemeindevertretung nach der Hessischen Gemeindeordnung in geheimer Wahl zu wählen ist, es jedoch auch die Möglichkeit zur offenen Abstimmung gibt. Für eine geheime Wahl ist im hinteren Saal eine Wahlkabine sowie eine Wahlurne bereitgestellt worden. Im Vorfeld seien zwei Personen welche von Ihren Parteien unterstützt werden genannt worden.
Insofern bittet er um Wahlvorschläge.
Gemeindevertreter Beitz schlägt Ronald Döpp vor.
Gemeindevertreter Böcher schlägt Manuel Groh vor.
Gemeindevertreter Volkmann beantragt geheime Wahl.
Der stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Velten erklärt, dass die Stimmauszählung von den Schriftführern in seinem Beisein erfolgt.
Gemeindevertreter Beitz weist auf die aktuelle Verteilung der 3 wichtigsten Positionen der Gemeinde Lahnau, im Hinblick auf das Wahlergebniss der Kommunalwahl, hin.
Im Anschluss ruft der stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Velten alle Gemeindevertreter zur Stimmabgabe einzeln auf. Nachdem alle anwesenden Gemeindeverter/innen ihre Stimme abgegeben haben schließt er den Wahlgang und ruft zur Stimmauszählung auf.
Die Stimmauszählung endet mit folgendem Ergebnis:
11 Ja-Stimmen für Ronald Döpp
10 Ja-Stimmen für Manuel Groh
4 ungültige Stimmen
Die Gemeindevertretung wählt Ronald Döpp zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung.
11 Ja-Stimmen für Ronald Döpp
10 Ja-Stimmen für Manuel Groh
4 ungültige Stimmen
Auf die Frage des stellv. Vorsitzenden Velten, ob Herr Döpp die Wahl annimmt, antwortet Gemeindevertreter Döpp mit einem Ja.
Anschließend gratuliert er dem neu gewählten Vorsitzenden und übergibt die Sitzungsleitung an ihn. Im Anschluss gratuliert Bürgermeister Walendsius auch im Namen des Gemeindevorstands und übergibt ein Präsent. Ebenso gratuliert Gemeindevertreter Groh dem neuen Vorsitzenden zu seiner Wahl.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Döpp bedankt sich für das Vertrauen und wünscht sich für seine Amtszeit einen vertraulichen, und parteiübergreifenden fairen Umgang miteinander.
| 5. | Wahl der Vertreterinnen und/oder der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“ und ihrer oder seiner Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter | VL-65/2021 1. Ergänzung |
Gemeindevertreter Böcher schlägt Gemeindevertreter Feiling vor.
Da es nur einen Vorschlag gibt, besteht Einvernehmen per Handzeichen abzustimmen.
Die Gemeindevertretung wählt Herrn Otfried Feiling als Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 6. | Wahl des Mitglieds des Aufsichtsrats der Lahnpark GmbH | VL-70/2021 1. Ergänzung |
Gemeindevertreterin Mandler schlägt Gemeindevertreter Ehrhardt vor. Es werden keine weiteren Vorschläge vorgetragen.
Die Gemeindevertretung wählt Herrn Timo Ehrhardt als neues Mitglied für den Aufsichtsrat der Lahnpark GmbH.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 7. | Gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk sowie örtlicher Verwaltungsbehördenbezirk der Gemeinden Biebertal und Lahnau hier: Grundsatzbeschluss und IKZ-Vereinbarung | VL-45/2023 |
Die Beratung findet unter TOP 7.1 statt.
Teil A)
| 1. | Die Gemeinde Lahnau bildet mit der Gemeinde Biebertal einen gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk zur Durchführung der folgenden Tätigkeiten: |
| a. | Überwachung des fließenden Straßenverkehrs, |
| b. | Hundeverordnung, |
| c. | Lärmbekämpfung, |
| d. | Überwachung und Vollzug des örtlichen Satzungsrechts |
| 2. | Mit der Gemeinde Biebertal wird beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. |
| 3. | Es wird zur Kenntnis genommen, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung dem Kreistag des Lahn-Dill-Kreises sowie dem Kreistag des Landkreises Gießen bzw. dem Regierungspräsidium Gießen zur Anordnung bzw. Genehmigung vorzulegen ist. |
Teil B)
| 1. | Die Gemeinde Lahnau bildet mit der Gemeinde Biebertal einen gemeinsamen örtlichen Verwaltungsbehördenbezirk zur Durchführung der folgenden Tätigkeiten: |
| a. | Hessisches Personenbeförderungsgesetz |
| b. | Aufgaben gemäß § 20 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, |
| c. | Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz |
| d. | Überwachung und Vollzug des örtlichen Satzungsrechts |
| 2. | Mit der Gemeinde Biebertal wird beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. |
| 3. | Es wird zur Kenntnis genommen, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung dem Kreistag des Lahn-Dill-Kreises sowie dem Kreistag des Landkreises Gießen bzw. dem Regierungspräsidium Gießen zur Anordnung bzw. Genehmigung vorzulegen ist. |
Teil C)
| 1. | Zur Durchführung der sich aus den öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen für die Gemeinde Lahnau ergebenen Verpflichtungen stehen Planstelle wie folgt zur Verfügung: |
| a. | 0,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 8 TVöD |
| b. | 1,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 7 TVöD |
| 2. | Für die Abwicklung der Kosten wird die beigefügte Kostenvereinbarung mit der Gemeinde Biebertal geschlossen. |
| 3. | Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Biebertal ebenfalls 1,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 7 TVÖD einbringt. |
Der Gemeindevorstand empfiehlt jeweils in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines örtlichen „Ordnungsbehördenbezirkes“ bzw. „Verwaltungsbehördenbezirkes“ der Gemeinden Biebertal und Lahnau unter § 2 Abs. 6, dass der gemeinsame örtliche Ordnungsbehördenbezirk anstatt des Namens „Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Schwarzbachtal" den Namen „Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Lahnau-Biebertal“ tragen soll.
Ohne Abstimmung
| 7.1 | Gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk sowie örtlicher Verwaltungsbehördenbezirk der Gemeinden Biebertal und Lahnau hier: Grundsatzbeschluss und IKZ-Vereinbarung | VL-45/2023 1. Ergänzung |
Bürgermeister Walendsius erläutert kurz die Änderung des Gemeindevorstandes.
Gemeindevertreter Kraft berichtet aus dem Haupt- und Finanzausschuss.
Teil A)
| 4. | Die Gemeinde Lahnau bildet mit der Gemeinde Biebertal einen gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk zur Durchführung der folgenden Tätigkeiten: |
| a. | Überwachung des fließenden Straßenverkehrs, |
| b. | Hundeverordnung, |
| c. | Lärmbekämpfung, |
| d. | Überwachung und Vollzug des örtlichen Satzungsrechts |
| e. | Sämtlliche Ordnungswidrigkeitenverfahren der Ordnungsämter |
| f. | Überwachung des Hessischen Fischereigesetzes |
| 5. | Mit der Gemeinde Biebertal wird beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. |
| 6. | Es wird zur Kenntnis genommen, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung dem Kreistag des Lahn-Dill-Kreises sowie dem Kreistag des Landkreises Gießen bzw. dem Regierungspräsidium Gießen zur Anordnung bzw. Genehmigung vorzulegen ist. |
Teil B)
| 4. | Die Gemeinde Lahnau bildet mit der Gemeinde Biebertal einen gemeinsamen örtlichen Verwaltungsbehördenbezirk zur Durchführung der folgenden Tätigkeiten: |
| a. | Hessisches Personenbeförderungsgesetz |
| b. | Aufgaben gemäß § 20 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, |
| c. | Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz |
| d. | Überwachung und Vollzug des örtlichen Satzungsrechts |
| e. | Aufgaben nach dem Hessischen Versammlungsgesetz |
| f. | Aufgaben nach dem Hessischen Straßengesetz, insbesondere Sondernutzungserlaubnis |
| 5. | Mit der Gemeinde Biebertal wird beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. |
| 6. | Es wird zur Kenntnis genommen, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung dem Kreistag des Lahn-Dill-Kreises sowie dem Kreistag des Landkreises Gießen bzw. dem Regierungspräsidium Gießen zur Anordnung bzw. Genehmigung vorzulegen ist. |
Teil C)
| 4. | Zur Durchführung der sich aus den öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen für die Gemeinde Lahnau ergebenen Verpflichtungen stehen Planstellen wie folgt zur Verfügung: |
| a. | 0,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 8 TVöD |
| b. | 1,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 7 TVöD |
| 5. | Für die Abwicklung der Kosten wird die beigefügte Kostenvereinbarung mit der Gemeinde Biebertal geschlossen. |
| 6. | Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Biebertal ebenfalls 1,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 7 TVÖD einbringt. |
Teil D)
Der Ordnungsbehördenbezirk erhält den Namen „Biebertal-Lahnau“.
Die Gemeindegremien der Gemeinde Biebertal werden gebeten, für ihren bereits gefassten Beschluss einen Änderungsbeschluss zu fassen.
(24) Ja-Stimmen ( 7 SPD 8 CDU 6 geo 3 FW)
(1) Nein-Stimmen ( 1 SPD 0 CDU 0 geo 0 FW)
(0) Enthaltungen ( 0 SPD 0 CDU 0 geo 0 FW)
| 8. | Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ot Dorlar Bebauungsplan Nr.11 „Wilhelmi-Werke AG“ - 4. Änderung, Parkhaus hier: Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs. 1 BauGB i. V. m. §13 BauGB | VL-84/2023 |
Gemeindevertreter Ehrhardt berichtet aus dem Bau- u. Verkehrsausschuss und gibt dessen einstimmige Beschlussempfehlung bekannt.
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs.2 Nr.3 Hs.2 BauGB
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wilhelmi-Werke AG“ im Ortsteil Dorlar im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. |
| (2) | Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke: Gemarkung Dorlar, Flur 5, Flurstücke 151/17tlw. und 182/7tlw. |
| (3) | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |
| (4) | Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist die Erhöhung der bisher festgesetzten Geschossflächenzahl von 2,0 auf 4,0. Die bisher festgesetzte Traufhöhe wird aufgrund der Planung eines Parkhauses gestrichen, die bisherige Oberkante der Gebäude von 16,0m, die für diesen Bereich festgesetzt ist, beibehalten. Die Grundzüge der Planung sind durch diese Änderung nicht betroffen, so dass das Verfahren im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Die textlichen Festsetzungen des betroffenen Bebauungsplanes Nr.11 bzw. für den angestrebten Änderungsbereich werden an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst. |
| (5) | Gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.2 und Abs.2 Nr.3 Hs.2 BauGB i.V.m, § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben. |
| (6) | Gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. |
| (7) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § § 13 BauGB. |
Übersichtskarte
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.11 „Wilhelmi-Werke AG“ - 1. Änderung
einstimmig
| 9. | Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, OT Waldgirmes Bebauungsplan Nr. 8 "Vor dem Polstück"- 5. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB | VL-92/2023 |
Gemeindevertreter Weber berichtet aus dem Bau- u. Verkehrsausschuss und verliest den Beschlusstext.
Bebauungsplan Nr.8 „Vor dem Polstück“ - 5. Änderung
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie Beschluss über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs.2 Nr.3 Hs. 2 BauGB
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13a BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Vor dem Polstück“ im Ortsteil Waldgirmes. |
| (2) | Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke: Gemarkung Waldgirmes, Flur 20, Flurstücke 130/3, 133/2 und 133/3. |
| (3) | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |
| (4) | Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines dritten Vollgeschosses, um die überbaubare Fläche im Gewerbegebiet in der Ausnutzung zu optimieren. Die Planung dient somit der Nachverdichtung und Optimierung der Nutzung im bestehenden Gewerbegebiet und kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung beurteilt werden (§ 13a BauGB). Die textlichen Festsetzungen des betroffenen Bebauungsplanes Nr.8 werden an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst und auf Plausibilität hin überprüft. |
| (5) | Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.2 und Nr.3 Hs.2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben. |
| (6) | Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. |
| (7) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB. |
Übersichtskarte
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.8 „Vor dem Polstück“ - 5. Änderung
ohne Maßstab, genordet
einstimmig
| 10. | Kommunale Wärmeplanung hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 10.02.2023 | VL-61/2023 |
Die Beratung findet unter TOP 10.2 statt.
Die Gemeindevertretung beschließt einen Förderantrag zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes für die Gemeinde Lahnau zu stellen.
Das Einstellen einer Vorfinanzierung für eine TVÖD 11 dotierte Personalstelle ist vorzunehmen.
Ohne Abstimmung
| 10.1 | Kommunale Wärmeplanung hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 26.04.2023 | VL-61/2023 1. Ergänzung |
Die Beratung findet unter TOP 10.2 statt.
Die Gemeindevertretung beschließt eine Wärmeplanung für das Gemeindegebiet Lahnau durchzuführen.
Dieses Vorhaben soll in Form von Quartierskonzepten durchgeführt werden.
Ohne Abstimmung
| 10.2 | Kommunale Wärmeplanung hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 26.04.2023 | VL-61/2023 2. Ergänzung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Döpp ruft die Tagesordnungspunkte 10, 10.1 und 10.2 gemeinsam auf.
Bürgermeister Walendsius berichtet, dass die Stelle des Klimaschutzmanagers zunächst noch nicht ausgeschrieben werden kann, da erst ein Förderbescheid zur Förderung der Stelle erwirkt werden muss. Das Verfahren wurde bereits seinerseits angestoßen.
Gemeindevertreter Schmidt berichtet aus dem UTR-Ausschuss und erklärt, dass dort seitens des Vorsitzenden des Energie- und Klimaschutzbeirates der Sachverhalt ausführlich vorgestellt wurde. Anschließend bedankt sich Gemeindevertreter Kraft für das Engagement des Energie- und Klimaschutzbeirates und deren Weitsicht in diesem Verfahren.
Der Vorsitzender der Gemeindevertretung Döpp merkt an, dass ausschließlich der Tagesordnungspunkt 10.2 zu Abstimmung kommt.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Antrag zur Förderung einer kommunalen Wärmeplanung (Förderung durch das Land Hessen) für die Gemeinde Lahnau auf der Grundlage eines Quartierskonzeptes zu stellen.
(24) Ja-Stimmen (8 SPD, 8 CDU, 6 geo, 2 FW)
(1) Nein-Stimmen (1 FW)
| 11. | (weitere) Mitteilungen |
| 11.1 | a) des Vorsitzenden |
Es liegen keine weiteren Mitteilungen vor.
| 11.2 | b) des Gemeindevorstandes |
Bürgermeister Walendsius bedankt sich insbesondere bei der Ersten Beigeordneten Claudi sowie dem Fachbereichsleiter I Gnädig für die geleistete Arbeit in Sachen geflüchteter Menschen.
Bürgermeister Walendsius regt an, an dem Projekt Stadtradeln teilzunehmen.
Erneut weist er auf die geplante Fahrt anlässlich der gemeinsamen Fahrt nach Geraberg am 26.08.203 hin und bittet sich entsprechend bei Frau Kramer anzumelden.
| 11.3 | c) aus der Gemeindevertretung |
| 12. | Anfragen an den Gemeindevorstand |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Döpp schließt die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau um 20:37 Uhr und bedankt sich bei den Mitgliedern für Ihre Teilnahme.
Lahnau, 27.07.2023
| Bis TOP 4 | Ab TOP 5 |
|
| Stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung | Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |
| Markus Velten | Ronald Döpp | Patrick Gnädig |