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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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GESAMTE NIEDERSCHRIFT

der 26. Sitzung XI. Wahlperiode der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau

am Donnerstag, 13.07.2023, 19:30 Uhr bis 21:37 Uhr

im Bürgerhaus Atzbach, großer und kleiner Saal

Anwesenheiten

Vorsitz:

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Velten, Markus (geo) bis TOP 4

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Döpp, Ronald (CDU) ab TOP 5

Anwesend:

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Böcher, Jan Moritz (SPD)

stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Mandler, Birgit (FW)

Gemeindevertreter Adam, Markus (geo)

Gemeindevertreter Beitz, Michael (CDU)

Gemeindevertreter Bepler, Eberhard (FW)

Gemeindevertreter Ehrhard, Timo (CDU)

Gemeindevertreter Feiling, Otfried (SPD)

Gemeindevertreter Groh, Manuel (SPD)

Gemeindevertreterin Hoffer-Lorisch, Monika (geo)

Gemeindevertreter Kraft, Thomas (geo)

Gemeindevertreterin Lieser, Amelie (CDU)

Gemeindevertreter Perkitny, Ulf (SPD)

Gemeindevertreter Prof. Dr. Rauber, Klaus (SPD) 19:33 - 21:37 Uhr

Gemeindevertreterin Dr. Roozbeh, Nikoo (CDU)

Gemeindevertreter Sauter, Dennis (CDU)

Gemeindevertreter Schmidt, Dieter (SPD)

Gemeindevertreterin Seip, Stefanie (geo)

Gemeindevertreterin Seliger, Alexandra (FW)

Gemeindevertreter Volkmann, Johannes (CDU)

Gemeindevertreter Weber, Karl-Heinz (SPD)

Gemeindevertreterin Zehme, Lea (geo)

Gemeindevertreterin Zimmermann, Lena (CDU)

Gemeindevorstand:

Bürgermeister Walendsius, Christian (SPD)

Erste Beigeordnete Claudi, Ursula (SPD)

Beigeordneter Brandl, Stefan (geo)

Beigeordneter Rauber, Heinz (SPD)

Beigeordnete Rost, Erika (CDU)

Beigeordneter Schleenbecker, Roland (CDU)

Beigeordnete Schwarz, Brigitte (geo)

Beigeordneter Seliger, Heinz (FW)

Beigeordneter Steinraths, Daniel (CDU)

Beigeordnete Velten, Petra (geo)

Schriftführer:

Schriftführer Gnädig, Patrick

Schriftführer Scharmann, Klaus

Entschuldigt fehlten:

Jung, Manfred (SPD)

Dr. Mondre, Michael (CDU)

Tagesordnung

öffentliche Sitzung

Begrüßung

1.

Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit

2.

Änderungen zur Tagesordnung

3.

Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes

4.

Wahl des/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung

(VL-93/2023)

5.

Wahl der Vertreterinnen und/oder der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“ und ihrer oder seiner Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter

(VL-65/2021 1. Ergänzung)

6.

Wahl des Mitglieds des Aufsichtsrats der Lahnpark GmbH

(VL-70/2021

1. Ergänzung)

7.

Gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk sowie örtlicher Verwaltungsbehördenbezirk der Gemeinden Biebertal und Lahnau

hier: Grundsatzbeschluss und IKZ-Vereinbarung

(VL-45/2023)

7.1

Gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk sowie örtlicher Verwaltungsbehördenbezirk der Gemeinden Biebertal und Lahnau

hier: Grundsatzbeschluss und IKZ-Vereinbarung

(VL-45/2023

1. Ergänzung)

8.

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ot DorlarBebauungsplan Nr.11 „Wilhelmi-Werke AG“ - 4. Änderung, Parkhaus

hier: Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs. 1 BauGB i. V. m. §13 BauGB

(VL-84/2023)

9.

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, OT WaldgirmesBebauungsplan Nr. 8 "Vor dem Polstück"- 5. Änderung

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB

(VL-92/2023)

10.

Kommunale Wärmeplanung

hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 10.02.2023

(VL-61/2023)

10.1

Kommunale Wärmeplanung

hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 26.04.2023

(VL-61/2023 1. Ergänzung)

10.2

Kommunale Wärmeplanung

hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 26.04.2023

(VL-61/2023 2. Ergänzung)

11.

(weitere) Mitteilungen

11.1

a) des Vorsitzenden

11.2

b) des Gemeindevorstandes

11.3

c) aus der Gemeindevertretung

12.

Anfragen an den Gemeindevorstand

Sitzungsverlauf

öffentliche Sitzung

Begrüßung

Der stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Velten eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung Lahnau und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Mitglieder des Gemeindevorstandes, die Vertreterin der Presse, die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger.

Insbesondere begrüßt er Frau Anja Fay, welche für Christian Walendsius in die Gemeindevertretung nachgerückt ist. In diesem Zusammenhang begrüßt er ebenfalls auch den neuen Bürgermeister der Gemeinde Lahnau Christian Walendsius in seiner ersten Sitzung in neuer Funktion.

1.

Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit

Seitens des stellvertretenden Vorsitzenden wird festgestellt, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist.

2.

Änderungen zur Tagesordnung

Zur Tagesordnung gab es im Vorfeld zwei Ergänzungen, welche bereits als Nachtrag auf der Einladung erfasst wurden. Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt; somit ist diese in der vorliegenden Fassung genehmigt.

Bürgermeister Walendsius spricht folgende Punkte an:

Flüchtlingssituation:

  • Insgesamt sind derzeit 87 Geflüchtete Menschen in 8 angemieteten Wohnungen, 3 gemeindeeigenen Gebäuden sowie der Containerwohnanlage untergebracht.
  • Zuletzt wurden gestern 16 Personen in die Steinstraße und 2 Personen in die Lahnstraße eingewiesen.
  • Aktuell ist der Neubau einer Container-Wohnanlage auf dem Festplatz in Atzbach in Planung. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Lahn-Dill-Kreis wird vorbereitet.
  • Für den 06.09.2023 ist eine Bürgerversammlung mit dem Thema „Unterbringung geflüchteter Menschen“ in Lahnau geplant. Beim Kreis ist bereits eine Referentenanfrage gestellt.
  • In der gemeindeeigenen Liegenschaft „Steinstraße“ fand eine Brandschutzbegehung statt, die mit positivem Ergebnis abgeschlossen hat.

DHL-Packstation

  • Im Ortsteil Waldgirmes wird es voraussichtlich im September eine DHL-Packstation auf der Parkplatzfläche zwischen Frisör und Einmündung Rodheimer Straße geben. Möglicherweise wird dort auch noch eine Postfiliale in Form eines Containers aufgestellt. Das befindet sich derzeit in Klärung.

Kinder- und Jugendbeirat

  • Für den Kinder- und Jugendbeirat gibt es derzeit keine neuen Benennungen. Eine Abfrage bei den Lahnauer Vereinen in Verbindung mit der Einladung zur einer Sitzung des Kinder- und Jugendbeirates, brachte leider nur eine Kandidatin hervor. Insofern ist der KiJu-Beirat als inaktiv zu betrachten. Es ist geplant, ggf. projektbezogen interessierte Kinder und Jugendliche einzubeziehen.

Friedhöfe

  • Aufgrund von erneutem Vandalismus auf der öffentlichen Toilette des Friedhof Waldgirmes wurden die Friedhofstoiletten zunächst geschlossen. Aktuell wird an einer Lösung, dass diese von den Besucherinnen und Besuchern tagsüber genutzt werden können gearbeitet und schnellst möglich dann wieder geöffnet.

4.

Wahl des/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung

VL-93/2023

Der stellv. Vorsitzende Velten erklärt, dass der/die Vorsitzende/r der Gemeindevertretung nach der Hessischen Gemeindeordnung in geheimer Wahl zu wählen ist, es jedoch auch die Möglichkeit zur offenen Abstimmung gibt. Für eine geheime Wahl ist im hinteren Saal eine Wahlkabine sowie eine Wahlurne bereitgestellt worden. Im Vorfeld seien zwei Personen welche von Ihren Parteien unterstützt werden genannt worden.

Insofern bittet er um Wahlvorschläge.

Gemeindevertreter Beitz schlägt Ronald Döpp vor.

Gemeindevertreter Böcher schlägt Manuel Groh vor.

Gemeindevertreter Volkmann beantragt geheime Wahl.

Der stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Velten erklärt, dass die Stimmauszählung von den Schriftführern in seinem Beisein erfolgt.

Gemeindevertreter Beitz weist auf die aktuelle Verteilung der 3 wichtigsten Positionen der Gemeinde Lahnau, im Hinblick auf das Wahlergebniss der Kommunalwahl, hin.

Im Anschluss ruft der stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Velten alle Gemeindevertreter zur Stimmabgabe einzeln auf. Nachdem alle anwesenden Gemeindeverter/innen ihre Stimme abgegeben haben schließt er den Wahlgang und ruft zur Stimmauszählung auf.

Die Stimmauszählung endet mit folgendem Ergebnis:

11 Ja-Stimmen für Ronald Döpp

10 Ja-Stimmen für Manuel Groh

4 ungültige Stimmen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt Ronald Döpp zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen für Ronald Döpp

10 Ja-Stimmen für Manuel Groh

4 ungültige Stimmen

Auf die Frage des stellv. Vorsitzenden Velten, ob Herr Döpp die Wahl annimmt, antwortet Gemeindevertreter Döpp mit einem Ja.

Anschließend gratuliert er dem neu gewählten Vorsitzenden und übergibt die Sitzungsleitung an ihn. Im Anschluss gratuliert Bürgermeister Walendsius auch im Namen des Gemeindevorstands und übergibt ein Präsent. Ebenso gratuliert Gemeindevertreter Groh dem neuen Vorsitzenden zu seiner Wahl.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Döpp bedankt sich für das Vertrauen und wünscht sich für seine Amtszeit einen vertraulichen, und parteiübergreifenden fairen Umgang miteinander.

5.

Wahl der Vertreterinnen und/oder der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“ und ihrer oder seiner Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter

VL-65/2021

1. Ergänzung

Gemeindevertreter Böcher schlägt Gemeindevertreter Feiling vor.

Da es nur einen Vorschlag gibt, besteht Einvernehmen per Handzeichen abzustimmen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt Herrn Otfried Feiling als Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

6.

Wahl des Mitglieds des Aufsichtsrats der Lahnpark GmbH

VL-70/2021

1. Ergänzung

Gemeindevertreterin Mandler schlägt Gemeindevertreter Ehrhardt vor. Es werden keine weiteren Vorschläge vorgetragen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt Herrn Timo Ehrhardt als neues Mitglied für den Aufsichtsrat der Lahnpark GmbH.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

7.

Gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk sowie örtlicher Verwaltungsbehördenbezirk der Gemeinden Biebertal und Lahnau

hier: Grundsatzbeschluss und IKZ-Vereinbarung

VL-45/2023

Die Beratung findet unter TOP 7.1 statt.

Beschluss:

Teil A)

1.

Die Gemeinde Lahnau bildet mit der Gemeinde Biebertal einen gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk zur Durchführung der folgenden Tätigkeiten:

a.

Überwachung des fließenden Straßenverkehrs,

b.

Hundeverordnung,

c.

Lärmbekämpfung,

d.

Überwachung und Vollzug des örtlichen Satzungsrechts

2.

Mit der Gemeinde Biebertal wird beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen.

3.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung dem Kreistag des Lahn-Dill-Kreises sowie dem Kreistag des Landkreises Gießen bzw. dem Regierungspräsidium Gießen zur Anordnung bzw. Genehmigung vorzulegen ist.

Teil B)

1.

Die Gemeinde Lahnau bildet mit der Gemeinde Biebertal einen gemeinsamen örtlichen Verwaltungsbehördenbezirk zur Durchführung der folgenden Tätigkeiten:

a.

Hessisches Personenbeförderungsgesetz

b.

Aufgaben gemäß § 20 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz,

c.

Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz

d.

Überwachung und Vollzug des örtlichen Satzungsrechts

2.

Mit der Gemeinde Biebertal wird beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen.

3.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung dem Kreistag des Lahn-Dill-Kreises sowie dem Kreistag des Landkreises Gießen bzw. dem Regierungspräsidium Gießen zur Anordnung bzw. Genehmigung vorzulegen ist.

Teil C)

1.

Zur Durchführung der sich aus den öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen für die Gemeinde Lahnau ergebenen Verpflichtungen stehen Planstelle wie folgt zur Verfügung:

a.

0,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 8 TVöD

b.

1,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 7 TVöD

2.

Für die Abwicklung der Kosten wird die beigefügte Kostenvereinbarung mit der Gemeinde Biebertal geschlossen.

3.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Biebertal ebenfalls 1,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 7 TVÖD einbringt.

Der Gemeindevorstand empfiehlt jeweils in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines örtlichen „Ordnungsbehördenbezirkes“ bzw. „Verwaltungsbehördenbezirkes“ der Gemeinden Biebertal und Lahnau unter § 2 Abs. 6, dass der gemeinsame örtliche Ordnungsbehördenbezirk anstatt des Namens „Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Schwarzbachtal" den Namen „Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Lahnau-Biebertal“ tragen soll.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Abstimmung

7.1

Gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk sowie örtlicher Verwaltungsbehördenbezirk der Gemeinden Biebertal und Lahnau

hier: Grundsatzbeschluss und IKZ-Vereinbarung

VL-45/2023

1. Ergänzung

Bürgermeister Walendsius erläutert kurz die Änderung des Gemeindevorstandes.

Gemeindevertreter Kraft berichtet aus dem Haupt- und Finanzausschuss.

Beschluss:

Teil A)

4.

Die Gemeinde Lahnau bildet mit der Gemeinde Biebertal einen gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk zur Durchführung der folgenden Tätigkeiten:

a.

Überwachung des fließenden Straßenverkehrs,

b.

Hundeverordnung,

c.

Lärmbekämpfung,

d.

Überwachung und Vollzug des örtlichen Satzungsrechts

e.

Sämtlliche Ordnungswidrigkeitenverfahren der Ordnungsämter

f.

Überwachung des Hessischen Fischereigesetzes

5.

Mit der Gemeinde Biebertal wird beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen.

6.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung dem Kreistag des Lahn-Dill-Kreises sowie dem Kreistag des Landkreises Gießen bzw. dem Regierungspräsidium Gießen zur Anordnung bzw. Genehmigung vorzulegen ist.

Teil B)

4.

Die Gemeinde Lahnau bildet mit der Gemeinde Biebertal einen gemeinsamen örtlichen Verwaltungsbehördenbezirk zur Durchführung der folgenden Tätigkeiten:

a.

Hessisches Personenbeförderungsgesetz

b.

Aufgaben gemäß § 20 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz,

c.

Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz

d.

Überwachung und Vollzug des örtlichen Satzungsrechts

e.

Aufgaben nach dem Hessischen Versammlungsgesetz

f.

Aufgaben nach dem Hessischen Straßengesetz, insbesondere Sondernutzungserlaubnis

5.

Mit der Gemeinde Biebertal wird beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen.

6.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung dem Kreistag des Lahn-Dill-Kreises sowie dem Kreistag des Landkreises Gießen bzw. dem Regierungspräsidium Gießen zur Anordnung bzw. Genehmigung vorzulegen ist.

Teil C)

4.

Zur Durchführung der sich aus den öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen für die Gemeinde Lahnau ergebenen Verpflichtungen stehen Planstellen wie folgt zur Verfügung:

a.

0,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 8 TVöD

b.

1,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 7 TVöD

5.

Für die Abwicklung der Kosten wird die beigefügte Kostenvereinbarung mit der Gemeinde Biebertal geschlossen.

6.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Biebertal ebenfalls 1,5 Planstellen im Bereich des Ordnungsamtes in der Gruppe 7 TVÖD einbringt.

Teil D)

Der Ordnungsbehördenbezirk erhält den Namen „Biebertal-Lahnau“.

Die Gemeindegremien der Gemeinde Biebertal werden gebeten, für ihren bereits gefassten Beschluss einen Änderungsbeschluss zu fassen.

Abstimmungsergebnis:

(24) Ja-Stimmen ( 7 SPD 8 CDU 6 geo 3 FW)

(1) Nein-Stimmen ( 1 SPD 0 CDU 0 geo 0 FW)

(0) Enthaltungen ( 0 SPD 0 CDU 0 geo 0 FW)

8.

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ot Dorlar

Bebauungsplan Nr.11 „Wilhelmi-Werke AG“ - 4. Änderung, Parkhaus

hier: Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs. 1 BauGB i. V. m. §13 BauGB

VL-84/2023

Gemeindevertreter Ehrhardt berichtet aus dem Bau- u. Verkehrsausschuss und gibt dessen einstimmige Beschlussempfehlung bekannt.

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs.2 Nr.3 Hs.2 BauGB

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wilhelmi-Werke AG“ im Ortsteil Dorlar im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

(2)

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke: Gemarkung Dorlar, Flur 5, Flurstücke 151/17tlw. und 182/7tlw.

(3)

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

(4)

Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist die Erhöhung der bisher festgesetzten Geschossflächenzahl von 2,0 auf 4,0. Die bisher festgesetzte Traufhöhe wird aufgrund der Planung eines Parkhauses gestrichen, die bisherige Oberkante der Gebäude von 16,0m, die für diesen Bereich festgesetzt ist, beibehalten. Die Grundzüge der Planung sind durch diese Änderung nicht betroffen, so dass das Verfahren im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Die textlichen Festsetzungen des betroffenen Bebauungsplanes Nr.11 bzw. für den angestrebten Änderungsbereich werden an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst.

(5)

Gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.2 und Abs.2 Nr.3 Hs.2 BauGB i.V.m, § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben.

(6)

Gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

(7)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § § 13 BauGB.

Übersichtskarte

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.11 „Wilhelmi-Werke AG“ - 1. Änderung

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9.

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, OT Waldgirmes

Bebauungsplan Nr. 8 "Vor dem Polstück"- 5. Änderung

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB

VL-92/2023

Gemeindevertreter Weber berichtet aus dem Bau- u. Verkehrsausschuss und verliest den Beschlusstext.

Beschluss:

Bebauungsplan Nr.8 „Vor dem Polstück“ - 5. Änderung

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie Beschluss über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs.2 Nr.3 Hs. 2 BauGB

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13a BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Vor dem Polstück“ im Ortsteil Waldgirmes.

(2)

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke: Gemarkung Waldgirmes, Flur 20, Flurstücke 130/3, 133/2 und 133/3.

(3)

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

(4)

Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines dritten Vollgeschosses, um die überbaubare Fläche im Gewerbegebiet in der Ausnutzung zu optimieren. Die Planung dient somit der Nachverdichtung und Optimierung der Nutzung im bestehenden Gewerbegebiet und kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung beurteilt werden (§ 13a BauGB). Die textlichen Festsetzungen des betroffenen Bebauungsplanes Nr.8 werden an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst und auf Plausibilität hin überprüft.

(5)

Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.2 und Nr.3 Hs.2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben.

(6)

Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

(7)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB.

Übersichtskarte

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.8 „Vor dem Polstück“ - 5. Änderung

ohne Maßstab, genordet

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

10.

Kommunale Wärmeplanung

hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 10.02.2023

VL-61/2023

Die Beratung findet unter TOP 10.2 statt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einen Förderantrag zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes für die Gemeinde Lahnau zu stellen.

Das Einstellen einer Vorfinanzierung für eine TVÖD 11 dotierte Personalstelle ist vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Abstimmung

10.1

Kommunale Wärmeplanung

hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 26.04.2023

VL-61/2023

1. Ergänzung

Die Beratung findet unter TOP 10.2 statt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt eine Wärmeplanung für das Gemeindegebiet Lahnau durchzuführen.

Dieses Vorhaben soll in Form von Quartierskonzepten durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Abstimmung

10.2

Kommunale Wärmeplanung

hier: Antrag des Energie- und Klimaschutzbeirates vom 26.04.2023

VL-61/2023

2. Ergänzung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Döpp ruft die Tagesordnungspunkte 10, 10.1 und 10.2 gemeinsam auf.

Bürgermeister Walendsius berichtet, dass die Stelle des Klimaschutzmanagers zunächst noch nicht ausgeschrieben werden kann, da erst ein Förderbescheid zur Förderung der Stelle erwirkt werden muss. Das Verfahren wurde bereits seinerseits angestoßen.

Gemeindevertreter Schmidt berichtet aus dem UTR-Ausschuss und erklärt, dass dort seitens des Vorsitzenden des Energie- und Klimaschutzbeirates der Sachverhalt ausführlich vorgestellt wurde. Anschließend bedankt sich Gemeindevertreter Kraft für das Engagement des Energie- und Klimaschutzbeirates und deren Weitsicht in diesem Verfahren.

Der Vorsitzender der Gemeindevertretung Döpp merkt an, dass ausschließlich der Tagesordnungspunkt 10.2 zu Abstimmung kommt.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Antrag zur Förderung einer kommunalen Wärmeplanung (Förderung durch das Land Hessen) für die Gemeinde Lahnau auf der Grundlage eines Quartierskonzeptes zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

(24) Ja-Stimmen (8 SPD, 8 CDU, 6 geo, 2 FW)

(1) Nein-Stimmen (1 FW)

11.

(weitere) Mitteilungen

11.1

a) des Vorsitzenden

Es liegen keine weiteren Mitteilungen vor.

11.2

b) des Gemeindevorstandes

  • Bürgermeister Walendsius bedankt sich insbesondere bei der Ersten Beigeordneten Claudi sowie dem Fachbereichsleiter I Gnädig für die geleistete Arbeit in Sachen geflüchteter Menschen.

  • Bürgermeister Walendsius regt an, an dem Projekt Stadtradeln teilzunehmen.

  • Erneut weist er auf die geplante Fahrt anlässlich der gemeinsamen Fahrt nach Geraberg am 26.08.203 hin und bittet sich entsprechend bei Frau Kramer anzumelden.

11.3

c) aus der Gemeindevertretung

  • Gemeindevertreter Weber erläutert, dass Gemeindevertreter beim Stadtradeln gesondert erfasst werden und regt ebenfalls an daran teilzunehmen.
  • Gemeindevertreter Böcher gibt bekannt, dass er sein Mandat im Laufe des Sommers niederlegt, da er nach seiner kirchlichen Hochzeit nach Wetzlar verzieht. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Döpp bedankt sich bei Herrn Böcher für die geleistete Arbeit für die Gemeinde und vor allem für die gute und faire Zusammenarbeit. Dem Dank schließt sich Gemeindevertreterin Mandler an und übergibt ein Präsent.
  • Gemeindevertreter Kraft stellt die Frage, wie die Linie 24 während den Sommerferien fährt, da die L3285 zwischen Naunheim und Waldgirmes anlässlich der Sanierung voll gesperrt.

12.

Anfragen an den Gemeindevorstand

  • Gemeindevertreter Prof. Dr. Rauber spricht seine Anfrage aus Herbst 2022 an, wo er die schlechte Erkennbarkeit der wasserabweisenden Bordanlagen im Bereich der verlängerten Lauterstraße sowie auf dem Verbindungsweg zwischen Lohweg und Leipziger Str. anzeigt, an. Christian Walendsius sagt eine Beantwortung in der nächsten Sitzung zu.
  • Gemeindevertreter Volkmann spricht eine Wassertrübung im Bereich der Bergstraße im Ortsteil Atzbach an und erklärt, dass er sich diesbezüglich bereits mit dem Fachbereich III in Verbindung gesetzt hat. Da er jedoch auch von seiner Nachbarschaft angesprochen wurde, möchte er den Sachverhalt gerne haute erneut ansprechen. Fachbereichsleiter III Scharmann, erklärt, dass sich durch einen technischen Defekt Luftblasen in das Wasserleitungsnetz gezogen haben, die nun nach und nach an die höchst gelegenen Punkte im Wassernetz wandern. Inzwischen wurde ein automatischer Entlüfter im Bereich der Bergstraße eingebaut und das Netzt wird vermehrt gespült um die Luft aus dem Netz zu bekommen. Die 2. Kammer des Hochbehälters Atzbach neu ist inzwischen nach Freigabe durch das Gesundheitsamt auch wieder am Netz, sodass nun wieder „Normalbetrieb“ in der Wasserversorgung gegeben ist. Die Luft wird allerdings noch einige Zeit brauchen bis diese endgültig aus dem Netz verschwunden sein wird. Die Wasserqualität ist davon nicht betroffen. Das Wasser hat lediglich feinperlige Lufteinschlüsse, die zu einer momentanen „Trübung“ führen.
  • Gemeindevertreter Prof. Dr. Rauber spricht die Problematik des erhöhten Verkehrsaufkommens im Bereich der Fischteiche im Schwarzbachtal durch den Angelbetrieb an. Fachbereichsleiter I Gnädig erläutert, dass an der Klärung des Sachverhaltes unterschiedliche Behörden beteiligt sind und es noch keine abschließende Stellungnahme gibt. Der Sachverhalt befindet sich in der Prüfung.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Döpp schließt die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau um 20:37 Uhr und bedankt sich bei den Mitgliedern für Ihre Teilnahme.

Lahnau, 27.07.2023

Bis TOP 4

Ab TOP 5

Stellv. Vorsitzender

der Gemeindevertretung

Vorsitzender

der Gemeindevertretung

Schriftführer

Markus Velten

Ronald Döpp

Patrick Gnädig