Herr Manuel Groh, Sonnenstr. 17, 35633 Lahnau ist mit Ernennung zum Ehrenamtlichen Beigeordneten am 01.07.2025 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau durch Hinderungsgrund ausgeschieden.
Da die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Frau Franziska Feiling auf ihr Mandat verzichtet hat, wird gemäß § 34 (1) KWG die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Frau Selda Cengiz, Ludwig-Rinn-Str. 10, 35633 Lahnau als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau berufen.
Gegen dies Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Lahnau) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Stellv. Wahlleiter L. Veit, Rathausplatz 1-5, 35633 Lahnau einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Gemeinde Lahnau, 21.07.2025