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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der FNP-Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch

genordet, ohne Maßstab

genordet, ohne Maßstab

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ortsteil Waldgirmes

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes

„Vor dem Polstück IV“

Gemäß § 6 BauGB (Baugesetzbuch) wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau am 11.06.2026 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Waldgirmes im Bereich des Bebauungsplanes „Vor dem Polstück IV“ mit Schreiben vom 06.07.2026, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 06.07.2026, zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Gießen hat die Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und mit Schreiben vom 16.07.2026, Geschäftszeichen 1060-31-61-a-0100-02-00017#2018-00001 genehmigt.

Der Geltungsbereich ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs.5 BauGB).

Jedermann kann die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie den Umweltbericht dazu ab dem Tag der Bekanntmachung im Rathaus der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1-5, Bauverwaltung Haus-Nr. 2, Dachgeschoss, Zimmer 10, 35633 Lahnau, während der allg. Dienststunden sowie nach Vereinbarung einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 Satz 3 BauGB). Die Dauer der Auslegung der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt.

Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Lahnau unter www.lahnau.de/Aktuelles-Termine/Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Gleichzeitig kann der Plan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Die Dauer der Einsehbarkeit der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ortsteil Waldgirmes

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des

Bebauungsplanes „Vor dem Polstück IV“

Übersichtskarte Teilplan 1/2

Gewerbegebiet

 

 

Übersichtskarten Teilplan 2/2

Flurstücke 135 und 136 (Flur 25) Gemarkung Atzbach (Plankarte 1)

 

 

Flurstücke 10/1, 51, 138/2tlw. und 149tlw. (Flur 11) und Flurstück 124tlw. (Flur 10), Gemarkung Atzbach (Plankarte 2)

 

 

Flurstücke 191, 193-195, (Flur 18), Gemarkung Dorlar (Plankarte 3)

 

 

Flurstücke 1tlw., 165/2tlw. und 166/2tlw., (Flur 17), Gemarkung Dorlar (Plankarte 4)

 

 

Flurstück 85, (Flur 14), Gemarkung Atzbach (Plankarte 5)

 

 

Lahnau, den 27.07.2026 

Walendsius, Bürgermeister
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau

Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ortsteil Waldgirmes

Bebauungsplan „Vor dem Polstück IV“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau hat am 11.06.2026 den Bebauungsplan „Vor dem Polstück IV“ im Ortsteil Waldgirmes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung) und i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (Hessische Bauordnung) sowie § 37 Abs. 4 HWG (Hessisches Wassergesetz) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Der Geltungsbereich ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus der am 16.07.2026 vom Regierungspräsidium Gießen genehmigten Flächennutzungsplanänderung für diesen Bereich entwickelt.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan und die Begründung inkl. Umweltbericht hierzu kann im Rathaus der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1-5, Bauverwaltung Haus-Nr. 2, Zimmer 7, 35633 Lahnau, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB).

Die Dauer der Auslegung der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt.

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB kann der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung und zusammen-fassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Lahnau www.lahnau.de/Aktuelles-Termine/Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Gleichzeitig kann der Plan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Die Dauer der Einsehbarkeit der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt.

Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltend-machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ortsteil Waldgirmes

Bebauungsplanes „Vor dem Polstück IV“

Übersichtskarte Teilplan 1/2

Gewerbegebiet

 

 

Übersichtskarten Teilplan 2/2

Flurstücke 135 und 136 (Flur 25) Gemarkung Atzbach (Plankarte 1)

 

 

Flurstücke 10/1, 51, 138/2tlw. und 149tlw. (Flur 11) und Flurstück 124tlw. (Flur 10), Gemarkung Atzbach (Plankarte 2)

 

 

Flurstücke 191, 193-195, (Flur 18), Gemarkung Dorlar (Plankarte 3)

 

 

Flurstücke 1tlw., 165/2tlw. und 166/2tlw., (Flur 17), Gemarkung Dorlar (Plankarte 4)

 

 

Flurstück 85, (Flur 14), Gemarkung Atzbach (Plankarte 5)

 

 

Lahnau, den 27.07.2026

Walendsius, Bürgermeister
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau