Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau hat in ihrer Sitzung am 16.05.2024 Herrn Karsten Will, Schellerstr. 22, 35633 Lahnau zur erneuten Ernennung als Ortgerichtsschöffe vorgeschlagen.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar vom 22.07.2024 ist Herr Karsten Will gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes ernannt und inzwischen in sein Amt nach Aushändigung der Urkunde eingeführt worden.