Hiermit wird nochmals darauf hingewiesen, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten bis zum Freitag 06.10.2023, 13:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1, beantragt werden können.
Am Samstag den 07.10.2023 (von 11:00 - 12:00 Uhr) und am Wahltage (08.10.2023 von 8:00 - 15:00 Uhr) können nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte unter den Voraussetzungen des §12a Abs. 2 LWO, sowie Wahlberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden können Anträge auf Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1, stellen.
Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Entgegennehmen der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu versichern, bevor die Unterlagen entgegengenommen werden.
Die roten Wahlbriefe können bis spätestens Sonntag, 08.10.2023, 18:00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Lahnau eingeworfen werden.
Lahnau, den 18.09.2023