Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, den 08. Oktober 2023
sind Sie aufgerufen, Ihre Stimme zur Wahl
des Hessischen Landtages abzugeben.
Mit der Erststimme wählen Sie Ihre/n Wahlkreisabgeordnete/n
und mit der zweiten Stimme eine Landesliste (Partei), die
maßgebend für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien ist.
Üben Sie Ihr im Grundgesetz verankertes Wahlrecht aus!
Die Wahlbeteiligung macht deutlich, ob Sie sich für Ihre
Zukunft und die von Hessen interessieren.
Nur wer seine Stimmen abgibt,
kann seine Zukunft mitgestalten.
Gehen Sie zur Wahl und geben Sie die Stimmen ab, machen
Sie von Ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch und
zeigen damit, dass Sie mit Interesse die Weiterentwicklung
unseres Landes verfolgen!