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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 4/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Förderprogramm "STARKES DORF+

Foto: Gemeinde Lahnau

Mit dem Förderprogramm "STARKES DORF+" unterstützt das Land Hessen Vorhaben in ländlichen Regionen, die das gemeinschaftliche Miteinander stärken und die Attraktivität sowie Nutzbarkeit dörflicher Zentren erhöhen. Ziel ist es, bestehende Orte zu erhalten oder neue Begegnungsräume zu schaffen, die dem Gemeinwohl dienen.

Das Programm gliedert sich in drei Förderansätze, die unterschiedliche Phasen der Projektentwicklung und -realisierung abdecken:

-Projektbegleitung und -beratung (ehemals Modellvorhaben "Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich"): Gefördert werden unter anderem Coaching- und Beratungsangebote, wie etwa Unterstützung in der Ideenfindung, Begleitung während der Umsetzung sowie fachliche Beratung oder Gutachtenerstellung.

-Umsetzung von Kleinprojekten (ehemals "STARKES DORF - Wir machen mit!"): Unterstützt werden kleinere Maßnahmen zur gemeinschaftlichen Gestaltung öffentlicher Räume, beispielsweise zur Schaffung neuer Treffpunkte, zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität vorhandener Orte oder zur Aufwertung von Dorfgemeinschaftshäusern.

-Gründung von Bürgergenossenschaften: Gefördert wird die Initiierung von Bürgergenossenschaften als innovative Organisationsform für engagierte Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in Bereichen der lokalen Daseinsvorsorge.

Pro Initiative kann jährlich je Förderansatz eine Zuwendung zwischen 1.000 Euro und maximal 7.500 Euro beantragt werden. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von zehn Prozent der Gesamtkosten. Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Personen, die als Initiative auftreten, etwa in Form von Vereinen, Stiftungen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Bei der Entscheidung über die Förderung sind sowohl die inhaltliche Qualität der Anträge als auch der Zeitpunkt ihres Eingangs ausschlaggebend.

Förderanträge können ab sofort über das digitale Antragsformular eingereicht werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass eine Bewilligung voraussichtlich erst ab Ende März 2026 erfolgen kann.

Weitere Details finden Sie in der Richtlinie zum Förderprogramm "STARKES DORF+" der Hessischen Staatskanzlei sowie im Merkblatt zur Förderrichtlinie 2026.