Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026
Nr. 8), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 und 14 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) vom 24.03.2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau in ihrer Sitzung am 22.09.2026 folgende Änderung der
beschlossen:
In § 15 „Grundstücksanschlusskosten“ wird Absatz 1 geändert und wie folgt neu gefasst:
(1) | Der Aufwand für die Herstellung, Änderung, Erneuerung, Unterhaltung, Reparatur oder Beseitigung (Stilllegung) der Wasseranschlussleitung ist der Gemeinde für den Teil der Wasseranschlussleitung zu erstatten, welcher nicht im öffentlichen Bereich liegt. |
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
Lahnau, 23.09.2026
Die vorstehende 34. Änderungssatzung zur Änderung der Wasserbeitrags- und –gebührensatzung vom 19.12.1980 in der Fassung der XXXIII. Änderungssatzung vom 06.11.2025 wird gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lahnau vom 19.12.2006 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 11.06.2026 in den Lahnau-Nachrichten Nr. 40 vom 01.10.2026 veröffentlicht.
Lahnau, 23.09.2026