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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 40/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Änderung der Allgemeinen Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - (AWS)

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026

Nr. 8), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 und 14 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) vom 24.03.2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau in ihrer Sitzung am 22.09.2026 folgende Änderung der

Allgemeine Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Allgemeine Wasserversorgungssatzung (AWS)-

beschlossen:

Artikel I: Änderung des § 10 Abs. 2 AWS

In § 10 „Herstellung, Erneuerung, Änderung, Unterhaltung und Beseitigung (Stilllegung) der Wasseranschlussleitungen (§ 2 Abs. 6b)“ wird Absatz 2 geändert und wie folgt neu gefasst:

(2) Die Gemeinde lässt – gegebenenfalls durch einen von ihr zu beauftragenden Unternehmer – die Wasseranschlussleitungen herstellen, erneuern, verändern, unterhalten und gegebenenfalls beseitigen (stilllegen). Die damit verbundenen Aufwendungen – mit Ausnahme der Anschaffungs- und Reparaturkosten für den im Eigentum der Gemeinde stehenden Wasserzähler selbst – hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde nach den Regelungen der Wasserbeitrags- und -gebührensatzung zu erstatten. Zu diesen Aufwendungen gehören auch die Ausgaben für die Wiederherstellung des alten Zustandes auf den durch die Arbeiten in Anspruch genommenen Flächen. Für die zusätzlichen Wasseranschlussleitungen gilt § 8 Abs. 5 und 6.

Artikel II: Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Lahnau, 23.09.2026

Walendsius
Bürgermeister

Die vorstehende 1. Änderungssatzung zur Änderung der Allgemeinen Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - (AWS) wird gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lahnau vom 19.12.2006 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 11.06.2026 in den Lahnau-Nachrichten Nr. 40 vom 01.10.2026 veröffentlicht.

Lahnau, 23.09.2026

Walendsius
Bürgermeister