Die Bürgermeisterin der Gemeinde Lahnau hebt die Allgemeinverfügung der Örtlichen Ordnungsbehörde der Gemeinde Lahnau, Fachbereich I - Innerer und zentraler Service, zur Untersagung offenen Feuers auf öffentlichen Grün-, Wald- und Freizeitflächen sowie des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen vom 10.08.2022, zuletzt geändert durch die 2. Allgemeinverfügung vom 22.08.2022, mit sofortiger Wirkung auf.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage besteht nur noch eine geringe Waldbrand- und Graslandfeuergefahr; laut des Waldbrand- und Graslandgefahrenindex vom Deutschen Wetterdienst - Gefährdungsstufe 1 (= sehr geringe Gefahr), Stand: 05.10.2022.
Deswegen ist das Verbot offenen Feuers nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.