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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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ALLGEMEINVERFÜGUNG

zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Untersagung offenen Feuers auf öffentlichen Grün-, Wald- und Freizeitflächen sowie des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Lahnau hebt die Allgemeinverfügung der Örtlichen Ordnungsbehörde der Gemeinde Lahnau, Fachbereich I - Innerer und zentraler Service, zur Untersagung offenen Feuers auf öffentlichen Grün-, Wald- und Freizeitflächen sowie des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen vom 10.08.2022, zuletzt geändert durch die 2. Allgemeinverfügung vom 22.08.2022, mit sofortiger Wirkung auf.

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Wetterlage besteht nur noch eine geringe Waldbrand- und Graslandfeuergefahr; laut des Waldbrand- und Graslandgefahrenindex vom Deutschen Wetterdienst - Gefährdungsstufe 1 (= sehr geringe Gefahr), Stand: 05.10.2022.

Deswegen ist das Verbot offenen Feuers nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.

Wrenger-Knispel
Bürgermeisterin