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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinsförderungs- und Ehrenrichtlinie der Gemeinde Lahnau in der Fassung vom 11.09.2025

1. Allgemeine Vorschriften

1.1. Zweck der Vereinsförderung

Vereine sind die Grundlagen des politischen Gemeinwesens Lahnau. Die Gemeinde Lahnau unterstützt durch diese Richtlinien bürgerschaftliches Engagement in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen und trägt so dem Anspruch des § 1 Abs. 1 S. 1 HGO Rechnung, der den Gemeinden die Funktion der Grundlage des demokratischen Staates zuweist und mit der Förderung des Wohls ihrer Einwohner beauftragt.

1.2. Förderungsfähigkeit

Vereinsförderungsmaßnahmen nach diesen Richtlinien erhalten alle Vereine nach Anlage 1 dieser Richtlinien, die in Lahnau ihren Sitz haben.

1.3. Arten der Vereinsförderung

Vereinsförderungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinien sind Zuschussgewährungen in Geld und die Förderung durch mietfreies Überlassen gemeindeeigener Räume und Sportanlagen.

1.4. Formerfordernis für alle Vereinsförderungsarten

Anträge auf Gewährung von Zuschüssen oder auf mietfreie Überlassung von Räumen oder Sportanlagen sind durch mindestens zwei vertretungsberechtigte Mitglieder des Vereinsvorstandes schriftlich oder elektronisch so rechtzeitig bei der Gemeinde zu stellen, dass sie noch vor Durchführung der zu fördernden Maßnahme beraten und dem Gemeindevorstand zur Entscheidung vorgelegt werden können.

1.5. Abschließender Charakter der Vorlage- und Nachweispflichten

Die in diesen Richtlinien enthaltenen Vorlage- und Nachweispflichten für Vereine, die Vereinsförderungsmaßnahmen nach diesen Richtlinien beantragen, sind abschließend, weitergehende Nachweise und Vorlagen kann der Gemeindevorstand nicht verlangen.

1.6. Erstellung von Formblättern

Der Gemeindevorstand erstellt Formblätter, die sämtliche zur Gewährung von Vereinsförderungsmaßnahmen erforderlichen Angaben erfassen und auf weitere, nach diesen Richtlinien erforderliche Nachweise hinweisen. Der Gemeindevorstand informiert in den Lahnau Nachrichten, dass die Formulare auf der Internetseite der Gemeinde Lahnau abgerufen werden können.

1.7. Vorbehalt zugunsten geschlossener Verträge/Vereinbarungen

Die Vorschriften dieser Richtlinien berühren Gültigkeit und Inhalt zwischen der Gemeinde Lahnau und einzelnen Vereinen geschlossener Verträge nicht.

1.8. Verwendungsnachweise

Der Zuwendungsempfänger hat der Gemeinde Lahnau über die Förderungsmaßnahmen einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Bei nicht abgeschlossenen Maßnahmen ist ein Zwischenverwendungsnachweis zu erbringen.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 31.01. des auf die Förderung folgenden Jahres vorzulegen.

Der Zuschuss ist unverzüglich zurückzuzahlen, wenn die zugewendeten Beträge nicht diesen Richtlinien gemäß verwendet worden sind.

2. Zuschussgewährungen

Die Anträge sind spätestens bis zum 31. August eines jeden Jahres beim Gemeindevorstand einzureichen. Zuschüsse die auf die Mitgliederzahl bezogen sind, werden auf Grundlage von Mitgliederlisten, welche den Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum enthalten sollen, unter Beachtung des Datenschutzes durch den Gemeindevorstand festgesetzt.

2.1. Voraussetzung der Zuschussgewährung

Zuschüsse können nur im Rahmen der für die Vereinsförderung im Haushaltsplan der Gemeinde Lahnau vorgesehenen Mittel gewährt werden.

2.2. Pauschale Zuschüsse an alle Vereine

Die Arbeit der Vereine wird auf Antrag durch pauschale Zuschüsse unterstützt.

2.3. Zuschüsse, die auf die Mitgliederzahl bezogen sind

Vereine nach Anlage 1 dieser Richtlinien erhalten auf Antrag einen jährlichen Zuschuss von 0,50 € je Mitglied, mindestens jedoch 50,00 €.

2.4. Bezuschussung von Vereinsjubiläen

Als Vereinsjubiläen werden das 25-, 50-, 75-, 100-, 125-jährige usw. Gründungsjubiläum anerkannt. Pro Jahr des Bestehens werden 10,00 € bewilligt.

2.5. Zuschüsse Beschaffung Ehrenpreise und Teilnahme überörtliche Veranstaltungen

Auf Antrag werden Zuschüsse zur Beschaffung von Ehrenpreisen und für die Teilnahme an überörtlichen Veranstaltungen gewährt.

Der Zuschuss ist auf maximal 500 Euro pro Jahr und je Verein begrenzt.

2.6. Zuschüsse zur Förderung der Jugendpflege

Vereine nach Anlage 1 dieser Richtlinien, die Jugendarbeit betreiben, erhalten für jedes Vereinsmitglied ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf Antrag einen jährlichen Zuschuss von 10,00 €.

2.7. Bezuschussung von Seniorenfeiern

Vereine und Altenkreise der Gemeinde Lahnau, die in Ortsteilen der Gemeinde Lahnau auf eigene Kosten vereinsoffene Veranstaltungen für Senioren durchführen, können auf Antrag einmal jährlich einen Zuschuss von bis zu 200 Euro erhalten.

3. Überlassung von gemeindeeigenen Einrichtungen

3.1. Benutzung kommunaler Einrichtungen

Die Vereine nach Anhang 1 dieser Richtlinien können zur Erfüllung Ihrer satzungsgemäßen Zwecke, die kommunalen Einrichtungen (Bürgerhaus im Ortsteil Atzbach, das Gemeinschaftshaus im Ortsteil Dorlar oder Waldgirmes, den Grillplatz im Ortsteil Waldgirmes oder die Museumsscheune mit Dorfplatz am Heimatmuseum im Ortsteil Waldgirmes) ungeachtet der Stromverbrauchskosten grundsätzlich unentgeltlich nutzen. Gleiches gilt für Veranstaltungen die für den Zusammenhalt in der Gemeinde förderlich sind.

Im Sinne dieser Vorschrift sind die in der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau vertretenen politischen Parteien und Gruppierungen den Vereinen nach Anhang 1 dieser Richtlinien gleichgestellt.

Die Anfragen laufen über das elektronische Buchungsportal der Gemeinde.

Die in den Benutzungsordnungen für die kommunalen Liegenschaften getroffenen Regelungen sind zu beachten.

3.2. Unentgeltliche Überlassung von Sporteinrichtungen

Die Sportplätze in der Gemeinde Lahnau werden den interessierten Vereinen sowie den Sportfachverbänden grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

4. Zuschüsse für vereinseigene Anlagen

4.1. Zuschüsse für Neu-, An-, Um- und Ausbau vereinseigener Anlagen

Investitionszuschüsse werden grundsätzlich nur dann gewährt, wenn das Projekt/die Anschaffung vorher mit dem Gemeindevorstand abgestimmt wird und bei Baumaßnahmen diese im Gemeindegebiet Lahnau errichtet werden.

Der Zuschuss kann bis zu 15 % der Investitionskosten betragen.

Die Gesamtfinanzierung muss vorher sichergestellt sein.

Dies gilt auch für die Anlage bzw. Erweiterung von Naturlehrpfaden und Aussichtsplätzen, sofern sie im Benehmen mit der Gemeinde Lahnau erfolgen.

4.2 Zuschüsse zu Bauunterhaltungsmaßnahmen bestehender Anlagen

Die Gemeinde Lahnau kann Zuschüsse bis zur Höhe von 15 % der vom Gemeindevorstand als förderungsfähig festgesetzten Bausumme gewähren, wenn

a)

die Maßnahme vorab mit dem Gemeindevorstand abgestimmt wurde,

b)

sich die Anlage im Gemeindegebiet Lahnau befindet und

c)

die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert und dem Gemeindevorstand gegenüber nachgewiesen ist.

4.3. Zuschüsse zur Bewirtschaftung und Unterhaltung vereinseigener Anlagen

Zu den Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten werden auf schriftlichen Antrag folgende jährlichen Zuschüsse für Anlagen im Gemeindegebiet Lahnau gezahlt:

Freiflächenanlagen:

a)

von Beachvolleyballanlagen 150,00 € je Spielfeld

b)

von Sportplatz-Kleinfeldern 150,00 € je Kleinfeld

c)

von Tennisplätzen 200,00 € je Spielfeld

d)

von Reitplätzen, -anlagen 600,00 € je Reitplatz oder -anlage

e)

von Angelsportanlagen 300,00 €

f)

Naturlehrpfad und Aussichtsplätze 100,00 €

Hallenanlagen:

g)

von Reithallen 800,00 € je Halle

h)

von Schießsport-/Bogenschießanlagen 40,00 € je Schießstand oder -bahn

i)

von Vereinsheimen

mit mehr als 50 m² Fläche 400,00 €

mit weniger als 50 m² Fläche 250,00 €

5. Zuschüsse für Anschaffungen

Alle für die Erfüllung des Vereinsziels notwenigen Anschaffungen werden auf Antrag wie folgt gefördert:

  1. Langlebige Sportgeräte (hierunter fallen auch Voltigier-Pferde, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden) werden in Höhe von 10 % der Kosten gefördert. Langlebige Sportgeräte müssen eine regelmäßige Nutzungsdauer von 10 Jahren garantieren.

  2. Für Instrumente und Notenmaterial, das in das Eigentum der Vereine übergeht, werden auf Antrag Zuschüsse in Höhe von 20 % der Kosten gewährt.

  3. Gleichgestellt sind Zuschüsse an Vereine für allgemeine Anschaffungen die dem Zweck des Gemeinwohls dienen. Dies gilt nicht für Verbrauchsmaterialien.

  4. Die Höchstfördersumme einer Anschaffung beträgt 2.000 Euro.

  5. Vereinsfahrzeuge und Bekleidung sind generell nicht förderungsfähig.

6. Zuschüsse für Übungsleiter und Dirigenten

Zuschüsse für Übungsleiter im Bereich des Sports werden in Höhe von 10 % der Landeszuwendung gezahlt, wenn entsprechend den Maßnahmen-Förderungsrichtlinien ein Antrag des Vereins auf Förderung durch die jeweils zuständige Landesbehörde genehmigt wurde.

Musiktreibende Vereine erhalten auf Antrag einen jährlichen Zuschuss von 400,00 € zu den Kosten, die die Beschäftigung von Dirigenten verursacht. Bestehen weitere Gruppen beträgt der Zuschuss insgesamt höchstens 1000,00 €.

7. Ehrungen

7.1. Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes und der Ehrenbezeichnung gehören gem. § 51 Nr.3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Gemeindevertretung und sind in der Hauptsatzung der Gemeinde Lahnau in der jeweiligen gültigen Fassung geregelt.

7.2. Ehrungen auf dem Gebiet des Sports

1.

Als Auszeichnung für Leistungen auf dem Gebiet des Sports wird eine gemeindliche Sportplakette sowie eine Ehrenurkunde verliehen.

2.

Die Sportplakette wird verliehen an:

2.1.

Einzelpersonen:

Bei Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Veranstaltungen.

Es werden die Plätze 1-10 berücksichtigt.

Bei Teilnahme an Deutschen Meisterschaften und Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Plätze 1-5

Bei Teilnahme an Landesmeisterschaften und landesoffenen Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Plätze 1-3

2.2.

Mannschaften:

Hessenmeister und darüber hinaus erreichte Meisterschaften. Es werden alle Mannschaftsmitglieder einschließlich der Trainer geehrt.

3.

Die zu ehrenden Personen müssen die Leistungen als Mitglied eines Lahnauer Sportvereins, der einem Fachverband des Deutschen Sportbundes oder einem gleichartigen Sportverband angehört, erzielt haben.

4.

In besonderen Fällen sportlicher Leistungen kann abweichend von den vorstehenden Regelungen eine (weitere) Ehrung vom Gemeindevorstand beschlossen werden. Hierfür steht ein verfügbares jährliches Gesamtbudget i. H. v. 2.500 € zur Verfügung.

5.

Persönlichkeiten der Gemeinde Lahnau, die aufgrund ihrer Stellung und ihrer den Sport weitgehend fördernden Tätigkeit sich besondere Verdienste auf diesem Gebiet erworben haben, kann die Ehrenplakette mit einer Ehrenurkunde verliehen werden.

6.

Die zu ehrenden Personen und Mannschaften werden von den betreffenden Vereinen dem Gemeindevorstand vorgeschlagen.

7.3. Ehrungen auf kulturellem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet
  1. Persönlichkeiten, die sich auf kulturellem, wirtschaftlichem, sozialem Gebiet oder durch sonstige ehrenamtliche Tätigkeit für das Gemeinwohl verdient gemacht und durch ihr Wirken dazu beigetragen haben, das Ansehen der Gemeinde zu mehren, kann die Ehrenplakette der Gemeinde Lahnau verliehen werden.
  2. Die Ehrenplakette wird mit einer Urkunde, in der das Wirken des/der Ausgezeichneten für die Gemeinde Lahnau kurz dargestellt ist, vom Gemeindevorstand verliehen.
7.4. Partnerschafts-Ehrennadel
  1. Persönlichkeiten, die sich besonders um die Vertiefung der mit der Gemeinde Lahnau bestehenden Partnerschaften und den europäischen Gedanken verdient gemacht haben, kann die Partnerschafts-Ehrennadel verliehen werden.
  2. Die Ehrennadel wird vom Gemeindevorstand mit einer Urkunde verliehen.
8. Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren

1.

Ehe- und Altersjubilare erhalten eine Glückwunschurkunde mit einem angemessenen Ehrengeschenk.

2.

Als Ehejubiläen gelten folgende Anlässe:

Goldene Hochzeit (50 Jahre)

Diamantene Hochzeit (60 Jahre)

Eiserne Hochzeit (65 Jahre)

Gnaden Hochzeit (70 Jahre)

Kronjuwelen Hochzeit (75 Jahre)

3.

Als Altersjubiläum gilt die Vollendung des 80.,85.,90.,95.,100. und danach jedes weiteren Lebensjahres.

4.

Der Bürgermeister unterzeichnet die Urkunde und überreicht diese mit dem Ehrengeschenk.

5.

Anträge sind mindestens sechs Wochen vor dem Jubiläumstag mit den entsprechenden Unterlagen beim Gemeindevorstand einzureichen.

6.

Es ist die Aufgabe des Gemeindevorstandes, rechtzeitig Anträge auf Ehrungen durch den Hess. Ministerpräsidenten und ggf. den Bundespräsidenten entspr. dem Erlass der Hess. Staatskanzlei über die Ehrung der Ehe- und Altersjubilare vom 04.11.1996 (StAnz.S.3918) in der jew. gültigen Fassung zu stellen.

9. Ehrung von Bediensteten

1.

Für Dienstjubiläen gilt die Dienstjubiläumsverordnung des Landes Hessen vom 11.05.2001 (GVBl. I S.251), in der jew. gültigen Fassung.

2.

Bei Eintritt in den Ruhestand wird Bediensteten der Gemeinde Lahnau eine Zuwendung in Höhe von 10 € je begonnenes Beschäftigungsjahr gewährt.

3.

Für herausragende Leistungen, die neben dem dienstlichen auch zusätzliches ehrenamtliches Engagement umfassen muss, kann vom Gemeindevorstand eine Belobigung ausgesprochen werden. Hierfür wird ein Gesamtbudget pro Jahr in Höhe von 2.000 € zur Verfügung gestellt.

10. Ehrung von Neubürgerinnen und -bürgern

Die Gemeinde Lahnau führt in regelmäßigen Abständen Neubürgerempfänge durch. Zu diesem Anlass wird den teilnehmenden Neubürgerinnen und Neubürgern eine Willkommensurkunde sowie ein kleines Präsent überreicht.

11. Verfahrensvorschriften

Soweit vorstehend nicht anders geregelt, gelten zu den Ziffern 7-10 folgende Verfahrensvorschriften:

  1. Anträge auf Ehrungen sind schriftlich oder auf digitalem Weg an den Gemeindevorstand der Gemeinde Lahnau zu richten. Sie sollen mindestens 3 Monate vor dem Verleihungstag gestellt sein. Der Gemeindevorstand kann auch ohne Antrag begründete Ehrungen vornehmen.
  2. Die Anträge müssen begründet sein. Es ist darzustellen, worin die Verdienste für die Gemeinde Lahnau bestehen. Soweit Unterlagen vorhanden und verfügbar, sind diese dem Antrag beizufügen.
  3. Anträge auf Ehrungen sind jeweils vertraulich zu behandeln.
  4. Die Zahl der Ehrungen ist nicht begrenzt, sie soll jedoch durch eine strenge Auswahl möglichst klein sein, um damit den Wert der Ehrung in ein rechtes Licht zu setzen.
  5. Die Verleihungsurkunden werden vom Bürgermeister sowie dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung unterzeichnet.
  6. Die Ehrungen werden in angemessener Form (z. B. einem Ehrenamtstag) durch den Bürgermeister und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung vorgenommen.

12. Schlussbestimmungen

Diese Richtlinie ersetzt die bisherige Fassung der Förderungsrichtlinien der Gemeinde Lahnau für die Arbeit von Vereinen in der Gemeinde Lahnau in der Fassung der 5. Änderung vom 29.03.2019 sowie die Ehrenordnung der Gemeinde Lahnau vom 28.09.2001, die zum 31.12.2025 außer Kraft treten.

Die vorstehende Richtlinie tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

ausgefertigt am 11.09.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau
C. Walendsius
Bürgermeister
Vereine/Organisationen/Verbände der Gemeinde Lahnau (Stand 08.2025)

Angelsportverein Lahnau e.V.

Atzbacher Carnevalverein 1975 e.V.

B90/Grüne Ortsverband Lahnau

Bauernverein Atzbach

BUND Ortsverband Lahnau

Bürgerinitiative „Schützt die Lahnaue“ e.V.

Burschenschaft "Club Edelweiß" Waldgirmes e.V.

Burschen- und Mädchenschaft "Fidelio 1905 Atzbach“ e.V.

Christlich Demokratische Union Gemeindeverband Lahnau

CVJM Atzbach-Dorlar e.V.

CVJM Waldgirmes e.V.

Deutsch Englischer Freundeskreis Lahnau

DLRG-Ortsgruppe Waldgirmes-Naunheim-Dorlar e.V.

Evangelische Frauenhilfe Atzbach

Evangelische Frauenhilfe Dorlar

Förderkreis der Lahntalschule e.V.

Förderverein Römisches Forum Waldgirmes e.V.

Förderverein der Kindergärten Waldgirmes e.V.

Förderverein "KITA Senfkorn Atzbach“ e.V.

Förderverein "Kirche vor Ort" e.V. Mariä Schmerzen - St. Nepomuk

Fotofreunde Lahnau e.V.

Frauenchor Dorlar e.V.

Freie Wählergemeinschaft Lahnau

Freiwillige Feuerwehr Atzbach e.V.

Freiwillige Feuerwehr Dorlar e. V.

Freiwillige Feuerwehr Waldgirmes e.V.

Freiwillige Feuerwehr Lahnau e.V.

Freundeskreis der Schutzhütte am Kühberg e.V.

Gemeinschaft der Ortsvereine Waldgirmes

Gesangverein Lahnthal 1867 Dorlar e.V.

Geschichtsverein Lahnau e.V.

Geselligkeitsverein „Kirmes in Waldgirmes“ e.V.

Gewerbeverein Lahnau e.V.

Kaninchen und Geflügelzuchtverein H 219 Atzbach e.V.

Kirchenchor der Evangelischen Kirchengemeinde Atzbach/Dorlar

Landfrauenverein Atzbach

Mädchenschaft "Sonnenschein" e.V.

Naturerhalt statt Asphalt e.V.

Naturschutzbund Deutschland (NABU) Gruppe Lahnau e.V.

Natur und Vogelfreunde Atzbach e.V.

Obst und Gartenbauverein Atzbach

Obst und Gartenbauverein Waldgirmes zur Förderung des Obstbaues, der Garten und Landschaftspflege e.V.

Ortsvereins- und Interessengemeinschaft Atzbach e.V.

Reit- und Fahrverein Lahnau-Wald­girmes e.V.

Rettet die Lahnaue e.V.

Sängervereinigung Waldgirmes e.V.

Schützengemeinschaft Lahnau 1966 e.V.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Lahnau

Sozialverband VdK Hessen-Thüringen Ortsverband Atzbach

Sozialverband VdK Hessen-Thüringen Ortsverband Waldgirmes

Sportclub 1929 Waldgirmes e.V.

Tennisclub Atzbach 1976 e.V.

Turn- und Sportgemeinde 1903 e.V. Dorlar

Turn- und Sportverein 1906 Atzbach e.V.

Turnverein 05 Waldgirmes e.V.

Verein für Naturschutz Lahnau e.V.

Verein Immergrün Atzbach

Verein zur Förderung der dörflichen Kultur in Lahnau "Dorfplatz Dorlar"

Wählergemeinschaft geo

Wassersportverein Lahnau e.V.