Die Gemeinde Lahnau bietet auch in diesem Jahr wieder einen Brennholzverkauf für Privatpersonen zum Eigenverbrauch an. Ab sofort werden bis zum 30. November 2025 die Brennholzbestellungen für die Einschlagssaison 2025/26 entgegengenommen.
Grundsätzliche Informationen:
Ab sofort und bis zum 30.11.2025 kann bei der Gemeinde Ihre Brennholzbestellung für 2026 bestellt werden. Bitte füllen Sie verbindlich das Formular aus und senden es an zentrale@lahnau.de oder geben es in der Zentrale im Rathaus ab. Weitere Formulare sind an der Infostelle des Rathauses oder als Download unter folgender Adresse erhältlich https://www.lahnau.de/Mitteilungen.
Wir bitten um Verständnis, dass Bestellungen, die nach dem 30.11.2025, eingehen nicht mehr angenommen werden können. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, werden die Bestellungen nach Eingangsdatum bedient.
Hinweise für Polterholz (Industrieholz):
Die Bestellmenge für Polterholz beträgt 5 FM (Festmeter), die Höchstabgabemenge pro Haushalt 10 FM. Das Polterholz kann ganzjährig aufgearbeitet werden. Es wird grundsätzlich eine zeitnahe Aufarbeitung empfohlen. Eine Ausnahme besteht bei Eichenpolterholz: Dies soll aus Waldschutzgründen bis Ende April aufgearbeitet und aus dem Wald gefahren werden.
Aufgrund der angespannten Waldschutz- und Vermarktungssituation werden in den nächsten Einschlagsperioden vornehmlich kranke bzw. abgestorbene Bäume (Schwerpunkt Eiche) sowie Bäume aus Verkehrssicherungsgründen gefällt. Die Buche wird voraussichtlich in geringen Mengen anfallen. Starkes Holz und/oder Beimischungen bis zu 20 % von ähnlichen Holzarten sind zu akzeptieren. Es wird darauf hingewiesen, dass geringe Mehr- oder Mindermengen an Festmetern aus organisatorischen Gründen akzeptiert werden müssen. Sollte die bestellte Baumart nicht mehr zur Verfügung stehen, wird sich die Revierleitung mit Ihnen in Verbindung setzen und eine Alternative anbieten.
Hinweise für Schlagabraumbestellungen:
Schlagabraum ist Restholz, insbesondere aus den Kronen. Dieses kann in Waldabteilungen aufgearbeitet werden. Die Verkaufsform ist die Versteigerung. Nähere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit an gleicher Stelle.
Die Aufarbeitung ist aus Naturschutzgründen und durch die Witterungsbedingungen eingeschränkt (bis zum 15.04. und vom 01.09. bis 15.10.). Je nach Bestell- und Einschlagssituation können nicht alle Bestellungen berücksichtigt werden.
Preise:
| Baumart | Polterholz €/FM zzgl. 7 % USt. | Schlagabraum €/RM inkl. USt. |
| Buche, Hainbuche | 90,00 | 30,00 |
| Eiche, Ahorn, Esche | 65,00 | 30,00 |
| Nadelholz | 45,00 | 25,00 |
Voraussetzungen/Sicherheitshinweise:
Für den Erwerb von Polterholz, das am Waldweg aufgearbeitet wird, sowie bei der Aufarbeitung von Schlagabraum, ist der Nachweis einer Teilnahme an einem qualifizierten „Motorsägen Lehrgang“ erforderlich. Dieser Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Eine persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und Arbeitshandschuhe) ist bei der Arbeit zu tragen. Alleinarbeit im Wald mit der Motorsäge ist ausdrücklich verboten! Zuwiderhandlungen führen zum Einstellen der Arbeiten sowie zum Ausschluss von weiteren Holzzuteilungen.
Bei der Aufarbeitung von Eichenholz besteht die Gefahr des Kontaktes mit Rückständen von Eichenprozessionsspinnern. Die Aufarbeitung muss umsichtig erfolgen. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Einzelfall ein Befall nicht erkannt wird, bzw. ein Befall vorhanden ist. Die Gemeinde haftet daher nicht für Schäden gegenüber Kunden oder Dritten und schließt insoweit eine Haftung für Schadensersatzansprüche aus.
Ersatzanspruch für entwendetes, im Wald gelagertes Holz besteht nicht; die Haftung des Käufers beginnt zum Zeitpunkt der Zahlung. Die Zahlungsfrist ist einzuhalten, ansonsten kann die Bestellung durch die Gemeinde storniert werden.
Die App „Hilfe im Wald“ zeigt die nächstliegenden Rettungspunkte auf und ist für Ihre Sicherheit zu empfehlen.