Ich bestelle hiermit verbindlich aus dem Holzeinschlag 2025/26 und gebe gleichzeitig folgende Erklärung ab:
Mir ist bekannt, dass beim Motorsägeneinsatz die Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die DGUV Information 214-046 „Sichere Waldarbeiten“ und die DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“ (Quelle: www.dguv.de), zwingend zu beachten sind. Maschinen und Geräte werden fachgerecht gehandhabt, sie entsprechen den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (Prüfzeichen: KWF-STANDARD; KWF = Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V.). Motorsägen werden beim Anwerfen sicher abgestützt. Erste-Hilfe-Material wird stets mitgeführt. Beim Arbeiten mit der Motorsäge verpflichte ich mich zum Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.
Ich verfüge über ausreichend Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge und habe erfolgreich einen qualifizierten Motorsägen Lehrgang für das erforderliche Aufarbeitungsverfahren absolviert. Bei dem Einsatz der Motorsäge und verwende ich nur biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und zugelassene Sonderkraftstoffe. Bei handgeführten Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotor verwende ich ausschließlich Sonderkraftstoff.
Für den Fall der Nichtbeachtung ist die Revierleitung berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einstellen zu lassen.
Ich erkläre hiermit, dass das Brennholz nur zum Eigengebrauch und nicht für gewerbliche Zwecke geworben wird.
Ich verpflichte mich, meine Helfer über den vollständigen Inhalt dieses Schreibens zu informieren. Als Selbstwerber hafte ich für alle durch mich, meine Helfer oder Beauftragten im Rahmen des Selbstwerbereinsatzes schuldhaft verursachten Schäden gegenüber der Gemeinde Lahnau sowie gegenüber Dritten. Hierbei stelle ich die Gemeinde Lahnau, Ihre Bediensteten oder Beauftragten von etwaigen Prozesskosten frei. Jegliche Haftung der Gemeinde Lahnau für Schäden die mir, meinen Helfern oder Beauftragten im Rahmen des Selbstwerbereinsatzes sowie beim Befahren der Waldwege entstehen, wird ausgeschlossen soweit kein schuldhaftes Handeln vorliegt.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass bei der Aufarbeitung von Eichenholz die Gefahr des Kontaktes mit Rückständen des Eichenprozessionsspinners besteht. Für etwaige Gesundheitsschäden mache ich die Gemeinde Lahnau, Ihre Bediensteten oder Beauftragten nicht haftbar.
Ich verpflichte mich zur Einhaltung der Arbeitszeit (frühestens eine Std. nach Sonnenaufgang bis spätestens eine Std. vor Sonnenuntergang). An Sonn- und Feiertagen ist die Brennholzaufarbeitung und -abfuhr unzulässig.
Mit der digitalen Speicherung und Verarbeitung meiner Daten im Rahmen des Abgabeverfahrens bin ich einverstanden.
Ersatzanspruch für entwendetes, im Wald gelagertes Holz besteht nicht; die Haftung des Käufers beginnt zum Zeitpunkt der Zahlung. Die Zahlungsfrist ist einzuhalten, ansonsten kann die Bestellung durch die Gemeinde storniert werden.
Bei Aufarbeitung im Wald ist Ihr Motorsägenschein als Kopie der Bestellung beizufügen.