Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau hat in ihrer Sitzung am 01.07.2025 Herrn Rolf Keil, wohnhaft Lindenstr. 1, 35633 Lahnau zur Wiederwahl als Ortsgerichtsvorseher vorgeschlagen.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar vom 11.09.2025 ist Herr Rolf Keil gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes zum Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichtes Lahnau I (Waldgirmes) ernannt und inzwischen in sein Amt nach Aushändigung der Urkunde eingeführt worden.
Herr Rolf Keil wurde auf den von ihm geleisteten Diensteid nach § 72 HBG verwiesen, der ihn auch in der neuen Amtsperiode bindet.