Titel Logo
Lahnau Nachrichten
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ot Dorlar

Bebauungsplan Nr.11 „Wilhelmi-Werke AG“ - 4. Änderung, Parkhaus

(Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau hat am 13.07.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.11 „Wilhelmi-Werke AG“ im Bereich Parkhaus im Ortsteil Dorlar im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

(2)

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im nordöstlichen Bereich des Ortsteiles Dorlar und ist südöstlich der Straße Beim Eberacker zu verorten. Er ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Dorlar, Flur 5, die Flurstücke 41/5tlw., 151/17, 151/18tlw. und 182/7tlw.

(3)

Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist die Erhöhung der bisher festgesetzten Geschossflächenzahl von 2,0 auf 4,0. Die bisher festgesetzte Traufhöhe wird aufgrund der Planung eines Parkhauses gestrichen, die bisherige Oberkante der Gebäude von 16,0m, die für diesen Bereich festgesetzt ist, beibehalten. Die Grundzüge der Planung sind durch diese Änderung nicht betroffen, so dass das Verfahren im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Die textlichen Festsetzungen des betroffenen Bebauungsplanes Nr.11 bzw. für den angestrebten Änderungsbereich werden an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst.

(4)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5)

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit wird gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß und §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

(6)

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das vereinfachte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. Auch ein Störfallbetrieb im Sinne des § 50 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz ist nicht von der Planung betroffen.

(7)

In Ausführung des §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom

06.11.2023 - 08.12.2023 einschließlich

im Internet unter der Adresse https://www.lahnau.de/Aktuelles-Termine/Bekanntmachungen/ veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der in der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1-5, Bauverwaltung Haus-Nr. 2, Dachgeschoss, Zimmer 10, 35633 Lahnau. Zusätzlich zu den Planunterlagen wird hier die DIN 45691 zur Einsicht bereitgehalten. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, ab-gegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse info@fischer-plan.de möglich.

(8)

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(9)

Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ot Dorlar

Bebauungsplan Nr.11 „Wilhelmi-Werke AG“ - 4. Änderung, Parkhaus

Übersichtskarte

genordet, ohne Maßstab

Lahnau, 23.10.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau
Walendsius, Bürgermeister