Titel Logo
Lahnau Nachrichten
Ausgabe 43/2025
Wichtige Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Uferbereiche sind keine Lagerflächen für Grünschnitt!

Hiermit weisen wir darauf hin, dass die Ablagerung von Grünschnitt im Uferbereich der Lahn sowie auch entlang der innerörtlichen Bachläufe nicht zulässig ist. Ablagerungen an Gewässern können bei Hochwasser abgeschwemmt werden und sich flussabwärts an Engstellen verkeilen. Insbesondere innerorts kann es im Bereich von Rohrdurchlässen, Einläufen oder Brücken dazu führen, dass das Wasser nicht mehr abfließen kann und es zu Überschwemmungen kommt. Des Weiteren lockt das verrottende Pflanzenmaterial Ratten und andere Schädlinge an. Aus Ablagerungen (z. B. Rasenschnitt) können des Weiteren Sickerwässer austreten, die zu einem erhöhten Nährstoffeintrag ins Gewässer führen, was zu Sauerstoffmangel und erhöhtem Algenwuchs führen kann.

Für Lahnauer Bürgerinnen und Bürger besteht ganzjährig die Möglichkeit Rasenschnitt kostenlos auf dem Wertstoffhof der Gemeinde Lahnau zu entsorgen. Durch die Nutzung dieses Angebotes, können insbesondere auch Gewässeranlieger einen Beitrag zum Schutz unserer Bachläufe und der Lahn mit ihrem Flussufer leisten.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Umweltberaterin der Gemeinde Lahnau unter der Telefonnummer 06441-964433 oder per Mail unter umweltbuero@lahnau.de gerne zur Verfügung.