Titel Logo
Lahnau Nachrichten
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

GESAMTE NIEDERSCHRIFT

der 16. Sitzung XI. Wahlperiode der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau

am Donnerstag, 29.09.2022, 19:30 Uhr bis 21:58 Uhr

im Bürgerhaus Atzbach, großer und kleiner Saal

Anwesenheiten

Vorsitz:

Vorsitzender der Gemeindevertretung Walendsius, Christian (SPD)

Anwesend:

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Böcher, Jan Moritz (SPD)

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Döpp, Ronald (CDU)

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Velten, Markus (geo)

Gemeindevertreter Adam, Markus (geo)

Gemeindevertreter Beitz, Michael (CDU)

Gemeindevertreter Bepler, Eberhard (FW)

Gemeindevertreter Ehrhard, Timo (CDU)

Gemeindevertreter Feiling, Otfried (SPD)

Gemeindevertreter Groh, Manuel (SPD)

Gemeindevertreterin Hoffer-Lorisch, Monika (geo)

Gemeindevertreter Kraft, Thomas (geo)

Gemeindevertreterin Lieser, Amelie (geo)

Gemeindevertreter Dr. Mondre, Michael (CDU)

Gemeindevertreter Perkitny, Ulf (SPD)

Gemeindevertreter Prof. Dr. Rauber, Klaus (SPD) ab 19:36 Uhr

Gemeindevertreter Sauter, Dennis (CDU)

Gemeindevertreter Schmidt, Dieter (SPD)

Gemeindevertreterin Seip, Stefanie (geo)

Gemeindevertreter Volkmann, Johannes (CDU) ab 19:37 und bis 21:21 Uhr

Gemeindevertreter Weber, Karl-Heinz (SPD)

Gemeindevorstand:

Erste Beigeordnete Claudi, Ursula (SPD)

Beigeordneter Brandl, Stefan (geo)

Beigeordneter Jung, Ulrich (SPD)

Beigeordneter Rauber, Heinz (SPD)

Beigeordnete Rost, Erika (CDU)

Beigeordneter Schleenbecker, Roland (CDU)

Beigeordnete Schwarz, Brigitte (geo)

Beigeordneter Seliger, Heinz (FW)

Beigeordneter Steinraths, Daniel (CDU)

Schriftführer:

Schriftführer Gnädig, Patrick

Entschuldigt fehlten:

Mandler, Birgit (FW)

Jung, Manfred (SPD)

Dr. Roozbeh, Nikoo (CDU)

Seliger, Alexandra (FW)

Zehme, Lea (geo)

Zimmermann, Lena (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:

Fachbereichsleiterin Schmitt-Zizka, Emanuela 19:30 - 19:48 Uhr

Fachbereichsleiter Veit, Lars 19:30 - 19:58 Uhr

Beiräte:

Gäste:

Tagesordnung

öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung

2.

Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit

3.

Änderungen zur Tagesordnung

4.

Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes

5.

Erweiterung und Umbau der KiTa Lummerland um eine Gruppe mit bis zu 25 Betreuungsplätzen inkl. Neben- u. Zusatzräumen in 35633 Lahnau, OT Dorlar,

Steinsköppel 2

hier: Beschluss über die Planung

(VL-126/2022)

5.1

Erweiterung und Umbau der KiTa Lummerland um eine Gruppe mit bis zu 25 Betreuungsplätzen inkl. Neben- u. Zusatzräumen in 35633 Lahnau, OT Dorlar,

Steinsköppel 2

hier: Beschluss über die Planung - Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 29.09.2022

(AT-73/2022)

6.

Flüchtlingssituation

hier: Ankauf und Anmietung von Unterbringungsmöglichkeiten

(VL-141/2022)

6.1

Flüchtlingssituation

hier: Ankauf und Anmietung von Unterbringungsmöglichkeiten

(VL-141/2022

1. Ergänzung)

7.

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz, LAG) sowie weiteren Nutzer in Unterkünften der Gemeinde Lahnau

(VL-136/2022)

8.

Erneuerung des Spielplatzes Westerwälder Weg im OT Dorlar

hier: Bauentwurf

(VL-19/2022

1. Ergänzung)

9.

Bebauungsplan Nr. 9 „Eberacker“ - 2. Änderung

hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB

(VL-105/2022)

10.

Abriss der Hochstraße in Wetzlar und Umgestaltung der B49 - Folgen für Lahnau

hier: Antrag der geo-Fraktion vom 13.09.2022

(AT-70/2022)

10.1

Abriss der Hochstraße in Wetzlar und Umgestaltung der B49 - Folgen für Lahnau

hier: Interfraktioneller konkurrierender Hauptantrag der Fraktion SPD, CDU und FW vom 14.09.2022

(AT-70/2022

1. Ergänzung)

11.

Erbpacht

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.09.2022

(AT-71/2022)

12.

Energie

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.09.2022

(AT-72/2022)

13.

(weitere) Mitteilungen

13.1

a) des Vorsitzenden

13.2

b) des Gemeindevorstandes

13.3

c) aus der Gemeindevertretung

14.

Anfragen an den Gemeindevorstand

14.1

Ankauf von Feld-, Wald- und Wiesenflächen durch den Gemeindevorstand

Anfrage von Gemeindevertreter Dieter Schmidt vom 02.02.2022

(AF-2/2022

1. Ergänzung)

14.2

Umsetzung der "Satzung zum Anleinen für Hunde in der Gemeinde Lahnau"

hier: Anfrage des Gemeindevertreters Dieter Schmidt vom 02.02.2022

(AF-3/2022)

Sitzungsverlauf

öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung Lahnau und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Mitglieder des Gemeindevorstandes, den Vertreter der Presse, den Schriftführer und weitere Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie die interessierten Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass an der bestehenden Corona-Empfehlung für das Tragen von Masken außerhalb des eigenen Platzes festgehalten werden sollte.

2.

Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit

Seitens des Vorsitzenden wird festgestellt, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist.

3.

Änderungen zur Tagesordnung

Die ursprünglich als TOP 8 auf der Tagesordnung genommene Vorlage (VL 142/2022) „Grundstücksangelegenheit Gemarkung Waldgirmes, Flur 23, Flurstück 22/2, hier: Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs“ wurde durch die I. Beigeordnete kurzfristig zurückgezogen, da noch weiterer Abstimmungsbedarf bestehe. Hierdurch rücken alle darauffolgenden Tagesordnungspunkte um eine Stelle nach vorne.

Zur Tagesordnung werden keine Änderungsanträge gestellt; somit ist diese in der nun vorliegenden Fassung genehmigt.

4.

Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes

Erste Beigeordnete Claudi berichtet über folgende Themen:

  • Das Hessische Sozialministerium hat mitgeteilt, dass im 4. Quartal 2022 mit einer Verschärfung der Flüchtlingsströme zu rechnen ist. Es wird davon ausgegangen, dass der Umfang der wöchentlichen Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte von derzeit 400 - 580 auf 800 bis 1.000 Personen erhöht werden muss. Aus diesem Grund ist die Schließung der Lahnauhalle und die Vorbereitung zur Aufnahme von geflüchteten Personen beschlossen worden.

  • Im Vorgriff auf die Vorlage zu TOP 8 wurde das Thema Inklusion in die Gestaltung des Spielplatzes „Westerwälder Weg“ eingearbeitet. Der Wunsch aus dem Sozial- Familien- und Kulturausschuss sowie aus dem Bau- und Verkehrsausschuss konnte gefolgt werden. Die Mehrkosten können ggfs. durch Fördermittel abgefangen werden.

5.

Erweiterung und Umbau der KiTa Lummerland um eine Gruppe mit bis zu 25 Betreuungsplätzen inkl. Neben- u. Zusatzräumen in 35633 Lahnau, OT Dorlar,

Steinsköppel 2

hier: Beschluss über die Planung

VL-126/2022

Erste Beigeordnete Claudi erläutert die Vorlage des Gemeindevostandes.

Die Beratung erfolgt unter TOP 5.1

Beschluss:

Die vorgelegte Entwurfsplanung des Architekturbüros Swoboda, Braunfels, zum Anbau eines weiteren Gruppenraums inkl. Neben- und Zusatzräumen mit einer vorläufigen Bausumme von brutto 1,225 Mio € wird zur Umsetzung beschlossen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im HH Plan 2023 vorgesehen und veranschlagt.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Abstimmung

5.1

Erweiterung und Umbau der KiTa Lummerland um eine Gruppe mit bis zu 25 Betreuungsplätzen inkl. Neben- u. Zusatzräumen in 35633 Lahnau, OT Dorlar,

Steinsköppel 2

hier: Beschluss über die Planung - Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 29.09.2022

AT-73/2022

Gemeindevertreter Weber erläutert den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Gemeindevertreter Beppler berichtet von den Beratungen des Bau- und Verkehrsausschusses. Fachbereichsleiter Veit weist darauf hin, dass eine Differenzierung der geplanten Mittel im Haushalt nicht erfolgt. Daher sollte die Höhe der einzustellenden Mittel aus der ggfls. Beschlussfassung herausgenommen werden und stattdessen die Gesamtmaßnahme angepasst werden.

Gemeindevertreter Böcher teilt für die SPD-Fraktion mit, dass man dem Vorschlag von Herrn Veit folgt und die Höhe der Mittel streicht.

Nach kurzer Aussprache beantragt Gemeindevertreter Erhardt den Verweis in den Bau- und Verkehrsausschuss. Gemeindevertreter Rauber spricht gegen den Verweis. So dann lässt der Vorsitzende über den Verweisantrag abstimmen.

Beschluss:

Die Vorlage des Gemeindevorstandes sowie der Änderungsantrag der SPD-Fraktion werden in den Bau- und Verkehrsausschuss zurückverwiesen.

Abstimmungsergebnis:

(10 ) Ja-Stimmen ( 0 SPD 6 CDU 4 geo 0 FW/FDP)

( 9 ) Nein-Stimmen ( 8 SPD 0 CDU 0 geo 1 FW/FDP)

( 2 ) Enthaltungen ( 0 SPD 0 CDU 2 geo 0 FW/FDP)

Somit sind die Vorlage sowie der Antrag der SPD-Fraktion in den Bau- und Verkehrsausschuss zurückverwiesen.

Beschluss:

Im Haushaltsplan 2023 sind die Kosten für eine Photovoltaik Anlage und die Umstellung der Heizungsanlage auf eine Wärmepumpe in Höhe von 60.000€ (20.000€+40.000€) einzustellen.

Der Planer für die Haustechnik und ein Energieberater sollen dafür die entsprechenden Maßnahmen vorschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Abstimmung

6.

Flüchtlingssituation

hier: Ankauf und Anmietung von Unterbringungsmöglichkeiten

VL-141/2022

Beschluss:

1.)

Das Gebäude Steinstraße 7 (Unterbringungsmöglichkeit von ca. 20 Flüchtlinge) wird zu einem Ankaufspreis von 360.000 € zzgl. Nebenkosten (Erwerbsnebenkosten und notwendige Kosten für Renovierung und Instandsetzung) angekauft.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden gem. §100 HGO als Überplanmäßige Auszahlung bereitgestellt. Die Deckung ist durch den zur Auszahlung bereitstehenden Bausparvertrag gewährleistet.

2.)

Für 30 Flüchtlinge wird ein „Containerdorf“ umgehend angemietet/angekauft. Das „Containerdorf wird vorbehaltlich der technischen Voraussetzungen (erf. Stromanschluss Nennleistung 110 kW) auf dem ehemaligen Lagerplatz der Fa. Otto Schmidt im OT Waldgirmes, Zum Römischen Forum aufgebaut. Sofern eine Trafostation nötig ist, wird der Gemeindevertretung schnellstmöglich eine Vorlage zur Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Abstimmung

6.1

Flüchtlingssituation

hier: Ankauf und Anmietung von Unterbringungsmöglichkeiten

VL-141/2022

1. Ergänzung

Die erste Beigeordnete Claudi teilt mit, dass sich der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 26.09.2022 erneut mit dem Thema „Unterbringungsmöglichkeiten“ beschäftigt und seinen Beschlussvorschlag kurzfristig geändert hat. Der Kauf der Containerlösung lässt sich deutlich wirtschaftlicher für die Gemeinde Lahnau darstellen. Fachbereichsleiter Veit erläutert hierzu, dass die reine Miete des Objektes den Ergebnishaushalt der kommenden Jahre belasten würde. Bei einem Kauf sind von diesem nur die Kosten der Abschreibung zu tragen. Des Weiteren ist das ursprüngliche Angebot dahingehend geändert worden, dass ein Technikraum für die benötigten Hausanschlüsse hinzugekommen ist.

Gemeindevertreter Erhardt erkundigt sich nach umfangreicheren Informationen zu dem angedachten Hauskauf. Erste Beigeordnete Claudi berichtet von ihrer Begehung des Gebäudes.

Die Gemeindevertreter Velten, Döpp, Perkity und Kraft danken dem Gemeindevorstand und der Verwaltung, dass hier kurzfristig gute Lösungen präsentiert werden. Gleichzeit wird darauf hingewiesen, dass man auch an eine spätere Nutzung wie z.B. sozialen Wohnungsbau denken muss.

Die erste Beigeordnete Claudi macht noch einmal deutlich, dass derzeit sehr viele Personalressourcen für die „Unterbringung der Flüchtlinge“ eingesetzt werden müssen und dankt den Mitarbeitern der Verwaltung.

Beschluss:

1.)

Das Gebäude Steinstraße 7 (Unterbringungsmöglichkeit von ca. 20 Flüchtlinge) wird zu einem Ankaufspreis von 360.000 € zzgl. Nebenkosten (Erwerbsnebenkosten und notwendige Kosten für Renovierung und Instandsetzung) angekauft.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden gem. §100 HGO als Überplanmäßige Auszahlung bereitgestellt. Die Deckung ist durch die zur Auszahlung bereitstehenden Bausparverträge gewährleistet.

2.)

Für 30 Flüchtlinge wird ein „Containerdorf“ umgehend angekauft. Der Kaufpreis beträgt hierbei 365.925,00 Euro zzgl. Inventar/Ausstattung der Container, sowie Herrichtung des Grundstückes. Das „Containerdorf wird vorbehaltlich der technischen Voraussetzungen (erf. Stromanschluss Nennleistung 110 kW) auf dem ehemaligen Lagerplatz der Fa. Otto Schmidt im OT Waldgirmes, Zum Römischen Forum aufgebaut.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden gem. §100 HGO als Überplanmäßige Auszahlung bereitgestellt. Die Deckung ist durch die zur Auszahlung bereitstehenden Bausparverträge gewährleistet.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

7.

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz, LAG) sowie weiteren Nutzer in Unterkünften der Gemeinde Lahnau

VL-136/2022

Erste Beigeordnete Claudi erläutert den Inhalt der Satzung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz, LAG) sowie weiteren Nutzern in Unterkünften der Gemeinde Lahnau gemäß dem beigefügten Entwurf.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. August 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

8.

Erneuerung des Spielplatzes Westerwälder Weg im OT Dorlar

hier: Bauentwurf

VL-19/2022

1. Ergänzung

Gemeindevertreter Weber berichtet von den Beratungen des Bau- und Verkehrsausschusses.

Gemeindevertreter Perkitny teilt mit, dass es sehr positiv sei, dass die von den Ausschüssen geforderten inklusiven Spielgeräte Einzug in die Planungen gehalten haben und diese auch barrierefrei erreichbar sind.

Beschluss:

Der vorliegende Entwurf inklusive Berücksichtigung des Themas Inklusion, des Planungsbüros Burghammer für den Spielplatz Westerwälder Weg im Ortsteil Dorlar unter dem Motto „Das wilde Dorf“ wird zur Umsetzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

9.

Bebauungsplan Nr. 9 „Eberacker“ - 2. Änderung

hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB

VL-105/2022

Gemeindevertreter Sauter verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.

Erste Beigeordnete Claudi begründet die Vorlage für den Gemeindevorstand. Gemeindevertreter Weber berichtet von den Beratungen des Bau- und Verkehrsausschuss.

Beschluss:

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB

(1)

Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs.7 BauGB) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschlossen.

(2)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 „Eberacker“ - 2. Änderung gemäß § 10 Abs.1 BauGB und § 5 Hess. Gemeindeverordnung i.V.m. § 91 Hess. Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungssat-zung) und § 37 Abs.4 Hess. Wassergesetz (wasserrechtliche Festsetzungen) als Satzung und billigt die Begründung hierzu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 2 Enthaltungen (geo)

10.

Abriss der Hochstraße in Wetzlar und Umgestaltung der B49 - Folgen für Lahnau

hier: Antrag der geo-Fraktion vom 13.09.2022

AT-70/2022

Gemeindevertreter Velten begründet den Antrag der geo-Fraktion.

Die weitere Beratung findet unter TOP 10.1 statt.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt,

  1. unverzüglich festzustellen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen im o.g. Zusammenhang auf dem Gebiet der Gemeinde Lahnau gerechnet werden muss,

  2. unverzüglich eine detaillierte und aussagekräftige Planungskarte bzw. -unterlagen zu beschaffen, aus der/denen alle (Verkehrs-) Bauvorhaben sowie deren die Art und die Flächengröße des neuversiegelten Bodens im Bereich der drei Lahnauer Gemarkungen ersichtlich sind,

  3. unverzüglich eine fachlich-rechtliche Expertise dazu einzuholen, welche formalen oder materiellen Einwände gegen entsprechende Maßnahmen und den Flächeneingriff in den Gemarkungen Dorlar und Waldgirmes im o.g. Zusammenhang möglich sind und/oder welche Klagemöglichkeiten vorhanden sind.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Abstimmung

10.1

Abriss der Hochstraße in Wetzlar und Umgestaltung der B49 - Folgen für Lahnau

hier: Interfraktioneller konkurrierender Hauptantrag der Fraktion SPD, CDU und FW vom 14.09.2022

AT-70/2022

1. Ergänzung

Gemeindevertreter Böcher begründet den interfraktionellen Antrag der Fraktion SPD, CDU und FW.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Walendsius teilt den Mitgliedern der Gemeindevertretung die ablehnende Auskunft von Hessen Mobil zum Thema Bürgerversammlung mit.

Gemeindevertreterin Lieser merkt für die geo-Fraktion an, dass es die Idee ihrer Fraktion war einen gemeinsamen interfraktionellen Antrag aller Fraktionen zu gestalten

An der anschließenden Aussprache beteiligen sich die Gemeindevertreter Perkitny, Rauber, Groh und Kraft. Anschließend unterbricht der Vorsitzende die Sitzung zur gemeinsamen Lösungsfindung.

Sitzungsunterbrechung 20:31 Uhr bis 20:45 Uhr

Im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung schlägt Gemeindevertreter Volkmann vor, denn Beschlusstext um einen neuen Punkt 1 (Die Gemeindevertretung bekräftigt ihre Resolution vom 16. Dezember 2021 für einen Ersatzneubau der B49 auf bestehender Trasse) zu erweitern.

Seitens der anderen Fraktionen findet dies Zustimmung, so dass nun ein gemeinsamer Beschlusstext zur Beschlussfassung vorliegt.

Gemeindevertreter Böcher zeigt an, dass er durch Gemeindevertreter Kraft persönlich angegriffen worden ist und gibt hierzu eine Gegendarstellung ab.

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung bekräftigt ihre Resolution vom 16. Dezember 2021 für einen Ersatzneubau der B49 auf bestehender Trasse.

  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Einberufung einer Bürgerversammlung unter Einbindung von Hessen Mobil zu den geplanten Baumaßnahmen zur B 49/A45.

  3. Zur Vermeidung von zu starken Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zur Abwendung von temporären und dauerhaften infrastrukturellen und verkehrstechnischen Nachteilen für Lahnau nutzt die Gemeinde Lahnau alle Möglichkeiten, um Einfluss auf die Neuplanung, hier insbesondere der Anschlussstelle Wetzlar-Ost zu nehmen. Insbesondere ist der Fokus hierbei auf den Flächenverbrauch (Wald- / Ackerflächen), den Lärmschutz und die Sicherung des verkehrsgünstigen Anschlusses an das Fernstraßennetz sowie eine Reduzierung des Durchflussverkehrs in Lahnau gesetzt.

  4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, schnellstmöglich detaillierte Unterlagen zu beschaffen, aus denen ersichtlich wird, Vorhaben auf der Gemarkung der Gemeinde und im Zusammenhang mit der Gemeinde geplant sind.

  5. Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu ermitteln, welche Maßnahmen im jetzigen Stadium ergriffen werden können, um Nachteile von der Gemeinde Lahnau abzuwenden. Über die (Zwischen-) Ergebnisse soll der Gemeindevorstand zeitnah berichten. Sollte HessenMobil unserem Ansinnen nicht nachkommen, wird der Gemeindevorstand gebeten zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten die Gemeinde im Zuge der Baumaßnahmen hat. Hierzu sollte dann rechtliche Expertise eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis:

(20 ) Ja-Stimmen ( 8 SPD 5 CDU 6 geo 1 FW/FDP)

(1 ) Nein-Stimme ( 0 SPD 1 CDU 0 geo 0 FW/FDP)

(0 ) Enthaltungen ( 0 SPD 0 CDU 0 geo 0 FW/FDP)

11.

Erbpacht

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.09.2022

AT-71/2022

Gemeindevertreter Groh erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.

Die Gemeindevertreter Velten, Kraft und Döpp geben eine kurze Stellungnahme ab, ehe Gemeindevertreter Döpp die Verweisung in den Bau- und Verkehrsausschuss sowie in den Haupt- und Finanzausschuss (federführend) beantragt.

Gegen den Verweis spricht Gemeindevertreter Schmidt.

Beschluss:

Der Antrag wird in den Haupt- und Finanz- sowie in den Bau- und Verkehrsausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

( 8 ) Ja-Stimmen ( 0 SPD 6 CDU 1 geo 1 FW/FDP)

(13 ) Nein-Stimmen ( 8 SPD 0 CDU 5 geo 0 FW/FDP)

(0 ) Enthaltungen ( 0 SPD 0 CDU 0 geo 0 FW/FDP)

Die Verweisung ist somit abgelehnt.

Gemeindevertreter Perkitny verdeutlicht, dass der Antrag eine Öffnungsklausel vorsieht und die Gemeindevertretung über Ausnahmen entscheiden kann. An der weiteren Aussprache beteiligen sich die Gemeindevertreter Beitz, Sauter, Volkmann, Groh, Mondre, Hofer-Lorisch und Rauber.

Anschließend stellt Gemeindevertreter Volkmann einen Änderungsantrag zur Diskussion, der den Beschlusstext wie folgt ändern würde:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, Bau- und Gewerbegrundstücke nur noch in Erbbaurecht zu vergeben. Ausnahmefälle sind von der Gemeindevertretung zu beschließen“

An der abschließenden Aussprache beteiligten sich die Gemeindevertreter Groh, Mondre, Hofer-Lorisch sowie Rauber.

Sodann lässt der Vorsitzende zunächst über den ursprünglichen Beschlusstext abstimmen, da dieser weitergehend ist

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Bau- und Gewerbegrundstücke nur noch in Erbbaurecht zu vergeben. Ausnahmefälle sind von der Gemeindevertretung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

(13 ) Ja-Stimmen ( 8 SPD 0 CDU 5 geo 0 FW/FDP)

(8 ) Nein-Stimmen ( 0 SPD 6 CDU 1 geo 1 FW/FDP)

(0 ) Enthaltungen ( 0 SPD 0 CDU 0 geo 0 FW/FDP)

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird sodann von Gemeindevertreter Volkmann für erledigt erklärt, so dass keine Abstimmung über diesen erfolgt.

12.

Energie

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.09.2022

AT-72/2022

Gemeindevertreter Feiling erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.

Gemeindevertreterin Lieser teilt hierzu mit, dass die Straßenbeleuchtung zur Bürgersicherheit beiträgt und daher auch nicht verhandelbar ist. Weiterhin gebe es einen bestehenden Energie- und Klimaschutzbeirat, der die Arbeit eines Klimaschutzmanagers übernehme. Eine Einstellung, auch im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit, sei daher nicht notwendig.

Die Gemeindevertreter Velten und Beitz stimmen der Vorrednerin zu. Gemeindevertreter Beitz ergänzt, dass es sich hierbei und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger handelt und an diesem Ende nicht gespart werden sollte.

Gemeindevertreter Schmidt widerspricht der Auffassung der Kollegin Lieser und des Kollegen Beitz und beantragt die Verweisung in den Umwelt- Tourismus- und Regionalausschuss. Gemeindevertreter Kraft spricht gegen den Verweis.

Beschluss:

Der Antrag wird in den Umwelt-, Tourismus- und Regionalausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

(10 ) Ja-Stimmen ( 8 SPD 0 CDU 1 geo 1 FW/FDP)

(10 ) Nein-Stimmen ( 0 SPD 5 CDU 5 geo 0 FW/FDP)

(0 ) Enthaltungen ( 0 SPD 0 CDU 0 geo 0 FW/FDP)

Bei Stimmengleichheit ist der Verweisungsantrag abgelehnt.

An der abschließenden Diskussion beteiligen sich die Gemeindevertreter Groh, Kraft, Döpp, Rauber und Feiling.

Gemeindevertreter Beitz sieht sich durch den Wortbeitrag von Gemeindevertreter Schmidt persönlich angegriffen und wünscht erneut das Wort. Dies wird vom Vorsitzenden abgelehnt, da ein persönlicher Angriff nicht vorgelegen hat und auch keine namentliche Nennung.

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.

Beschluss:

  1. Der Gemeindevorstand wird gebeten, Energie in allen Bereichen einzusparen. Hierfür sollte auch die Straßenbeleuchtung in der Nacht abgeschaltet werden.

  2. Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, inwieweit ein Klimaschutzmanager in interkommunaler Zusammenarbeit eingestellt werden kann. Hierfür sind entsprechende Mittel bzw. Stellen im Haushaltsplan 2023 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:

( 9 ) Ja-Stimmen ( 8 SPD 0 CDU 1 geo 0 FW/FDP)

(11 ) Nein-Stimmen ( 0 SPD 5 CDU 5 geo 1 FW/FDP)

(0 ) Enthaltungen ( 0 SPD 0 CDU 0 geo 0 FW/FDP)

13.

(weitere) Mitteilungen

13.1

a) des Vorsitzenden

  • Es liegt ein Antwortschreiben von Herrn StS Deutschendorf zu der Resolution L3045 -vom 31.08.2022 vor. Dieses wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
  • Es liegt ein Antwortschreiben von Hessen Mobil vom 29.09.2022 zu den Schäden im Verlauf des Radweges am Ortsausgang Lahnau OT Atzbach Ri. Heuchelheim vor. Dieses wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
  • Es hat ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Landesenergieagentur Hessen zum Thema Bürgerversammlung Windkraft am 08.09.2022 stattgefunden. Ein Fortsetzungstermin ist für den 12 Oktober geplant. Danach erfolgt die Terminfestlegung für eine öffentliche durchzuführende Bürgerversammlung (ggf. in Form eines „Info-Marktes“)

13.2

b) des Gemeindevorstandes

Es liegen keine Mitteilungen vor.

13.3

c) aus der Gemeindevertretung

Es liegen keine Mitteilungen vor.

14.

Anfragen an den Gemeindevorstand

  • Gemeindevertreter Feiling kündigt eine Anfrage bezüglich des Neubaues Büchner Str. in Atzbach an.

  • Gemeindevertreter Kraft reicht eine schriftliche Anfrage zur Öffentlichkeit von medienwirksamen Terminen ein.

  • Gemeindevertreter Velten erkundigt sich nach der Umsetzung der Instandsetzungsarbeiten der gemeindlichen Backhäuser. Erste Beigeordnete Claudi sichert eine Prüfung zu.

Es besteht Einvernehmen, dass die beiden Anfragen von Dieter Schmidt, welche noch im Geschäftsgang waren, nicht verlesen, sondern zu Protokoll gegeben werden.

14.1

Ankauf von Feld-, Wald- und Wiesenflächen durch den Gemeindevorstand

Anfrage von Gemeindevertreter Dieter Schmidt vom 02.02.2022

AF-2/2022

1. Ergänzung

Siehe Text Antwort.

Beschluss:

Die mit Schreiben vom 02.02.2022 durch Gemeindevertreter Dieter Schmidt vorgetragenen Fragen werden durch den Gemeindevorstand wie folgt beantwortet:

Frage 1:

Wie viele Acker-, Wiesen- und Waldflächen und mit welchen Flächengrößen wurden in den letzten fünf Jahren der Gemeinde angeboten?

Antwort 1:

Siehe beigefügte Tabelle.

Frage 2:

Wie viele dieser angebotenen Flächen (Acker-, Wiesen- und Waldflächen) wurden angekauft?

Antwort 2:

Siehe beigefügte Tabelle.

Frage 3:

Wie wird seitens der Verwaltungsspitze sichergestellt, dass die Angebote der Verkäufer (der privaten Eigentümer) im Gemeindevorstand besprochen und entschieden werden?

Antwort 3:

Kaufangebote, die eindeutig als solche erkennbar sind, werden in der Regel dem Gemeindevorstand zur Entscheidung vorgelegt.

Frage 4:

Nach welchem Verfahren wird die Wertfeststellung für diese Flächen getroffen?

Antwort 4:

Die Beurteilung des Grundstückswertes erfolgt in Anlehnung an die Vorgehensweise bei Wertermittlungsverfahren durch den Gutachterausschuss - Amt für Bodenmanagement - unter Berücksichtigung des Bodenrichtwertes, Entfernung zum Ortsrand, durchschnittliche Endwertzahl der Bodenschätzung, Nutzung, Erreichbarkeit, Zuschnitt, Pflegezustand, Aufwuchs, Lage, Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie gegebenenfalls Bebauungsplan (Ausgleichsflächen).

Frage 5:

Wurde jemand seitens des Gemeindevorstandes autorisiert, solche Verhandlungen zu führen und wie wurde sichergestellt, dass der Gemeindevorstand in das Verfahren eingreifen kann?

Antwort 5:

Nein. Bei Anfragen an die Verwaltung wird den Grundstückseigentümern mitgeteilt, dass eine Entscheidung über den möglichen Ankauf der Fläche und über den Kaufpreis durch den Gemeindevorstand erfolgt. Die Vorlage wird dem Gemeindevorstand mit einer Beschlussempfehlung vorgelegt, so dass die Möglichkeit besteht hier entsprechend einzugreifen.

Frage 6:

Wer hat im Namen des Gemeindevorstandes mit den Eigentümern verhandelt?

Antwort 6:

Die Grundstückseigentümer erhalten nach Beschluss durch den Gemeindevorstand eine schriftliche Rückmeldung, ob seitens der Gemeinde Lahnau ein Kaufinteresse besteht und - falls dies der Fall ist - zu welchem Preis. In der Regel erhalten Sie mit diesem Schreiben einen Rückmeldebogen, mit dem sie dem Verkauf zustimmen oder diesen zu den genannten Konditionen ablehnen können.

Frage 7:

Warum wurden angebotene Flächen, besonders Waldflächen mitten im Gemeindewald liegend, von der Gemeinde nicht angekauft?

Antwort 7:

Wie aus der beigefügten Tabelle hervorgeht, wurden in der Vergangenheit auch Kaufangebote für Wald bzw. Holzungsflächen gemacht. Die Grundstückseigentümer haben sich dann allerdings gegen einen Verkauf an die Gemeinde Lahnau entschieden.

Frage 8:

Welche Summen für den Flächenankauf waren im Haushaltsplan veranschlagt und wieviel wurde davon nicht verausgabt (2017 - 2021)?

Antwort 8:

Haushaltsmittel für Allgemeinen Grunderwerb (Invest.-Nr.: 0104-0001A)

Haushaltsjahr

Ansatz

Ausgaben

Rest

2017

40.000,00 €

6.663,33 €

+ 33.336,67 €

2018

40.000,00 €

13.288,10 €

+ 26.711,90 €

2019

40.000,00 €

13.140,40 €

+ 26.859,60 €

2020

40.000,00 €

35.575,34 €

+ 4.424,66 €

2021

40.000,00 €

40.250,52 €

- 250,52 €

Frage 9: Gibt es in der Verwaltung ein Ablaufschema für solche Grundstücksgeschäfte?

Antwort 9: Siehe Beantwortung Frage 5

14.2

Umsetzung der "Satzung zum Anleinen für Hunde in der Gemeinde Lahnau"

hier: Anfrage des Gemeindevertreters Dieter Schmidt vom 02.02.2022

AF-3/2022

Siehe Antworten

Beschluss:

Zu Frage 1:

Frage:

Welche Maßnahmen seitens der Gemeinde Lahnau nach Inkrafttreten der oben angeführten Satzung (2015) wurden getroffen, um das Laufenlassen von nicht angeleinten Hunden in dem per Satzung betroffenen Bereich einzudämmen?

Antwort:

Der Geltungsbereich der Satzung wird regelmäßig von den Ordnungsbeamten der Gemeinde Lahnau bestreift. Während der Brut- und Setzzeit (01.03. - 30.09.) wird die Bestreifung intensiviert. Zusätzlich erfolgen, organisiert von HessenForst, Kontrollen durch ehrenamtliche Schutzbetreuer und in den Monaten der Brut- und Setzzeit eine Bestreifung durch einen privaten Sicherheitsdienst im Auftrage der Lahnpark GmbH.

Kontrolliert werden nicht nur die Bestimmungen der "Satzung zum Anleinen für Hunde in der Gemeinde Lahnau", sondern ob auch die Vorgaben der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lahnaue zwischen Atzbach, Dutenhofen und Heuchelheim“ befolgt werden. § 3 Nr. 24 der Verordnung verbietet Hunde frei laufen zu lassen.

Zu Frage 2:

Frage: Wie erfolgt die Umsetzung der Satzung im „täglichen“ Gebrauch?

Antwort:

Soweit es die Kontrolltätigkeiten der Gemeinde Lahnau betrifft, wird der Geltungsbereich der Satzung regelmäßig durch die Ordnungspolizeibeamten der Gemeinde Lahnau bestreift (Siehe Antwort zu Frage 1). Die „Satzung zum Anleinen für Hunde in der Gemeinde Lahnau“ ist auf der Homepage der Gemeinde Lahnau veröffentlicht, so dass sich Besucher der Lahnaue barrierefrei über die Vorgaben der Satzung informieren können. Auf Tafeln im Geltungsbereich der Satzung wird auf die Satzung hingewiesen. Regelmäßig werden auf der Homepage der Gemeinde Lahnau die Hundehalter und sonstige Besucher der Lahnaue (gilt auch für Bereiche, die über die Satzung hinausgehen) über die notwendigen Verhaltensweisen in der Brut- und Setzzeit informiert, insbesondere, Hunde an der Leine zu führen.

Zu Frage 3:
Frage:

An wie vielen Tagen (auch an Sonn- und Feiertagen) und zu welchen Zeiten erfolgte / erfolgt eine Kontrolle in dem gemäß Satzung festgelegten Bereich?

Antwort:

Kontrollen durch die Ordnungspolizeibeamten der Gemeinde Lahnau finden im Rahmen des täglichen Streifendienstes statt. Die Kontrollzeiten lehnen sich an den Dienstzeiten der Ordnungspolizeibeamten an. Diese ist in der Regel Montag bis Freitag von 07:00 Uhr - 16:00 Uhr bzw. 17:30 Uhr. An Samstagen oder Sonn- und Feiertagen erfolgen Streifendienste durch Bedienstete der Gemeinde Lahnau nur aus besonderen Anlässen, z. B. wenn Veranstaltungen wie Volksläufe oder Radveranstaltungen in der Lahnaue stattfinden. Kontrollen an Sonn- und Feiertagen erfolgen aber auch durch die Kontrollpersonen der Lahnpark GmbH (Siehe Antwort zu Frage 1).

Zu Fragen 4 - 7:
Frage 4:

Inwieweit wurden Verfahren und in welcher Art von unserem Hilfsbeamten der Polizei / oder Ordnungsamt mit welchem Erfolg/Misserfolg durchgeführt?

Frage 5:

Wie viele Anzeigen / Meldungen / Verfahren wurde von der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis gebracht und wie wurde mit diesen verfahren?

Frage 6:

Wie viele Verfahren wurde bisher (2015) seitens der Verwaltung und mit welchem Erfolg durchgeführt?

Frage 7:

Wie viele Ermahnungen wurden bisher seitens der Verwaltung in diesem Zeitraum ausgesprochen?

Antwort zu den Fragen 4 - 7:

Die Fragen stehen im engen Kontext zueinander und werden daher zusammen beantwortet.

Verstöße gegen die Satzung können gemäß § 3 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Seit Inkrafttreten der Satzung (2015) wurde keine Geldbußen verhängt. Bei Kontrollen werden immer wieder Hundehalter angetroffen, die gegen die Satzung verstoßen. Es dürfte sich im Jahr um ca. 15 bis 20 Fälle handeln. Die Betroffenen wurden auf die Bestimmungen der Satzung hingewiesen und Verwarnungen (ohne Verwarnungsgeld) ausgesprochen.

In einem Fall war mit dem Hundehalter ein intensiveres Gespräch notwendig.

Anzeigen über Hundehalter, die ihre Hunde im Geltungsbereich der Satzung frei laufen lassen, werden auch telefonisch bei der Ordnungsbehörde eingereicht. Diese können jedoch nicht verfolgt werden, da die Anrufer den Hundehalter namentlich nicht nennen können. Die Zahl der telefonischen Anzeigen ist überschaubar und bewegt sich im Bereich von 10 Fällen im Jahr.

Zu Frage 8:

Frage: Wie wird das Gesamtergebnis der Satzung seitens des Gemeindevorstandes beurteilt?

Antwort.

Nach Ansicht des Gemeindevorstandes hat sich die Satzung bewährt. Ziel der Satzung ist es, Wildtieren weitreichenden Schutz zukommen zu lassen. Nebenbei vermindert sie aber auch die Gefährdung von Menschen durch freilaufende Hunde. Die Satzung führt dazu, dass die Hundehalter, von Ausnahmen abgesehen, die Hunde angeleint ausführen und so Wildtieren der ihnen gebührenden Schutz zukommt. In Anbetracht der Tatsache, dass die Lahnaue insgesamt von vielen Besuchern aufgesucht wird, es als positiv zu bewerten, dass es doch zu so wenigen festgestellten Verstößen kommt. Dies ist sicherlich auch ein Ergebnis der häufigen Kontrollen.

Für die Zukunft ist geplant, neben den weiterhin vorgesehenen Kontrollen des Satzungsgebietes durch die Ordnungspolizeibeamten der Gemeinde Lahnau gemeinsame Kontrollen mit der Gemeinde Heuchelheim durchzuführen um auch die Befolgung der Bestimmungen der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lahnaue zwischen Atzbach, Dutenhofen und Heuchelheim“ zu gewährleisten.

Der Vorsitzender der Gemeindevertretung Christian Walendsius schließt die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau um 21:58 Uhr und bedankt sich bei den Mitgliedern für Ihre Teilnahme.

Lahnau, 07.10.2022

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführer

Christian Walendsius

Patrick Gnädig