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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 48/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Winterdienst im Straßenverkehrsbereich der Gemeinde Lahnau

Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht für Straßen, Wege und Plätze. Hierunter gefasst ist auch der Winterdienst – die Räum und Streupflicht. Für die Gehwege ist der Winterdienst mit der Straßenreinigungssatzung vom 11.10.2005 auf die Eigentümer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen worden. Um einerseits der gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, andererseits dem Umweltschutz durch sparsames Umgehen mit dem Schäden verursachenden Streusalz Rechnung zu tragen, wird in unserer Gemeinde ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt.

Bitte bedenken Sie, dass auch die Mitarbeiter unseres Betriebshofes zunächst auf ungestreuten Straßen zu ihrer Arbeitsstelle gelangen müssen. Und auch die speziell ausgerüsteten Fahrzeuge können nicht ohne weiteres allen Straßenverhältnissen trotzen.

Da es nicht möglich ist, bei Schnee oder Glatteis alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig zu räumen und zu streuen, werden innerhalb der einzelnen Ortsteile die Straßen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung in die Dringlichkeitsstufen I, II und III eingeordnet.

Der eingeschränkte Winterdienst erfordert von der Bevölkerung, in besonderem Maße von den motorisierten Verkehrsteilnehmern, gegenseitige Rücksichtnahme und Anpassung der Fahrweise an die gegebenen Straßenverhältnisse.

Während der Wintermonate wird es generell als zumutbar erachtet, in untergeordneten Verkehrsbereichen (Stufe III) und außerhalb geschlossener Ortslagen auf winterliche Verhältnisse zu treffen. Es gehört zur Sorgfaltspflicht jedes Fahrzeugsführers hierfür durch eine entsprechende rechtzeitige Umrüstung des Fahrzeuges und Anpassen des Fahrverhaltens Vorsorge zu treffen.