am Donnerstag, 02.11.2023, 19:30 Uhr bis 20:51 Uhr
im Bürgerhaus Atzbach, großer und kleiner Saal
Vorsitz:
Vorsitzender der Gemeindevertretung Döpp, Ronald (CDU)
Anwesend:
stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Mandler, Birgit (FW)
stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Perkitny, Ulf (SPD)
stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Velten, Markus (4U)
Gemeindevertreter Adam, Markus (4U)
Gemeindevertreter Beitz, Michael (CDU)
Gemeindevertreter Bepler, Eberhard (FW)
Gemeindevertreterin Bittorf, Anika (SPD)
Gemeindevertreter Ehrhard, Timo (CDU)
Gemeindevertreter Eichhorn, Roland (SPD)
Gemeindevertreterin Fay, Anja (SPD)
Gemeindevertreter Feiling, Otfried (SPD)
Gemeindevertreter Groh, Manuel (SPD)
Gemeindevertreterin Hoffer-Lorisch, Monika (4U)
Gemeindevertreterin Lieser, Amelie (CDU)
Gemeindevertreter Dr. Mondre, Michael (CDU)
Gemeindevertreter Prof. Dr. Rauber, Klaus (SPD)
Gemeindevertreter Schmidt, Dieter (SPD)
Gemeindevertreterin Seip, Stefanie (4U)
Gemeindevertreter Volkmann, Johannes (CDU)
Gemeindevertreter Weber, Karl-Heinz (SPD)
Gemeindevertreterin Zimmermann, Lena (CDU)
Gemeindevorstand:
Bürgermeister Walendsius, Christian (SPD)
Erste Beigeordnete Claudi, Ursula (SPD)
Beigeordneter Brandl, Stefan
Beigeordneter Jung, Ulrich (SPD)
Beigeordneter Rauber, Heinz (SPD) 19:37 - 20:51 Uhr
Beigeordnete Rost, Erika (CDU)
Beigeordneter Schleenbecker, Roland (CDU)
Beigeordnete Schwarz, Brigitte
Beigeordneter Seliger, Heinz (FW)
Beigeordneter Steinraths, Daniel (CDU) 19:49 - 20:51 Uhr
Beigeordnete Velten, Petra
Schriftführer:
Schriftführer Gnädig, Patrick
Schriftführer Scharmann, Klaus
Entschuldigt fehlten:
Kraft, Thomas — Entschuldigt
Dr. Roozbeh, Nikoo (CDU) — Entschuldigt
Sauter, Dennis (CDU) — Entschuldigt
Seliger, Alexandra (FW) — Entschuldigt
öffentliche Sitzung
| 1. | Begrüßung |
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| 2. | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit |
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| 3. | Änderungen zur Tagesordnung |
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| 4. | Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes |
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| 5. | BMEL Förderung "Klimaangepasstes Waldmanagement" hier: Teilnahme der Gemeinde Lahnau am Förderprogramm | (VL-116/2023 1. Ergänzung) |
| 6. | Ausschalten der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Lahnau in den Nachtstunden | (VL-117/2023 1. Ergänzung) |
| 7. | Waldwirtschafts- und Hauungsplan der Gemeinde Lahnau für das Forstwirtschaftsjahr 2024 | (VL-119/2023) |
| 8. | Beantragung von Fördermitteln für die Einstellung eines Energiemanagers/Einrichtung eines dauerhaften Energiemanagements | (VL-123/2023) |
| 9. | Gründung einer Genossenschaft "Zukunft Gleiberger Land" hier: Teilnahme an den Gründungsvorbereitungen | (VL-143/2023 1. Ergänzung) |
| 10. | Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2024 hier: Beratung und Beschlussfassung über Gebührenanpassungen undden Erlass der Änderungssatzung | (VL-146/2023 1. Ergänzung) |
| 11. | Gebührenhaushalt Wasserversorgung 2024 hier: Beratung und Beschlussfassung über Gebührenanpassungen undden Erlass einer Änderungssatzung | (VL-147/2023 1. Ergänzung) |
| 12. | Verkehrssicherer Umbau der Einmündung Büchnerstraße/Steinstraße im OT Atzbach hier: Antrag der Gemeindevertreter Kraft und Feiling vom 20.09.2023 | (AT-28/2023 1. Ergänzung) |
| 13. | (weitere) Mitteilungen |
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| 13.1 | a) des Vorsitzenden |
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| 13.2 | b) des Gemeindevorstandes |
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| 13.3 | c) aus der Gemeindevertretung |
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| 14. | Anfragen an den Gemeindevorstand |
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| 14.1 | Probleme mit der Einfahrtsituation und der Verkehrsfläche in der Straße „Kegelbann“ vor dem Anwesen Nr. 34 A im Ortsteil Atzbach Gemarkung Atzbach, Flur 22, Flurstück 10/4 Grenzmarkierung für Park- und Haltverbote (Zeichen 299 StVO) hier: Parlamentarische Anfrage des Gemeindevertreters Thomas Kraft | (AF-2/2023) |
| 14.2 | Anfrage zum Neubau Büchnerstraße 1, 35633 Lahnau OT-Atzbach hier: Verringerung der Bürgersteigbreite aufgrund des dort errichteten Neubaus Parlamentarische Anfrage des Gemeindevertreters Otfried Feiling vom 29.09.2022 | (AF-5/2022) |
| 1. | Begrüßung |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung Lahnau und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Mitglieder des Gemeindevorstandes mit Herrn Bürgermeister Walendsius an der Spitze, die Vertreter der Presse, die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger.
| 2. | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit |
Seitens des Vorsitzenden wird festgestellt, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist.
| 3. | Änderungen zur Tagesordnung |
Zur Tagesordnung liegt ein Dringlichkeitsantrag vor.
„Losverfahren und Nachbesetzung der Ausschüsse“
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung erläutert die neue Zusammenstellung der Ausschusssitze aufgrund der geänderten Verhältnisse in der Gemeindevertretung.
Nachfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung Mandler und Perkitny werden vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung beantwortet. Nach einer kurzen Aussprache lässt der Vorsitzende über die Dringlichkeit abstimmen.
Beschluss:
Der Aufnahme des Tagesordnungspunktes im Wege der Dringlichkeit wird zugestimmt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| (6) Ja-Stimmen | (6 CDU ) |
| (11) Nein-Stimmen | (9 SPD, 2 FW) |
| (5) Enthaltungen | (4 4U, 1 CDU) |
| 4. | Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes |
| 5. | BMEL Förderung "Klimaangepasstes Waldmanagement"hier: Teilnahme der Gemeinde Lahnau am Förderprogramm | VL-116/2023 1. Ergänzung |
Bürgermeister Walendsius erläutert die Vorlage. Gemeindevertreter Schmidt sowie Gemeindevertreter Groh berichten aus den Beratungen des Umwelt- Tourismus- und Regionalausschusses sowie aus dem Waldbeirat.
Beschluss:
Der Teilnahme an dem BMEL-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt
| 6. | Ausschalten der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Lahnau in den Nachtstunden | VL-117/2023 1. Ergänzung |
Bürgermeister Walendsius erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes.
Gemeindevertreter Beitz berichtet von den Beratungen des UTR und ergänzt, dass dieser keine Beschlussempfehlung abgegeben hat, da sich auch noch der Bau- und Verkehrsausschuss dem Thema annehmen wollte. Gemeindevertreter Groh wiederspricht der Aussage und teilt mit, dass zur Ursprungsvorlage keine Beschlussempfehlung abgegeben worden ist, jedoch der 1. Ergänzug mit 5 Ja-Stimmen bei 2-Neinstimmen entsprochen worden ist.
An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die Gemeindevertreter Perkitny, Mandler, Schmidt, Prof. Dr. Rauber, Velten, Feiling, Beppler, Volkmann und Lieser. Anschließend lässt der Vorsitzende über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Lahnau wird für eine Testphase von einem Jahr in der Zeit von 2:00 bis 4:00 Uhr abgeschaltet.
Unabhängig davon ist die Umrüstung auf LED-Technik voranzutreiben und die Einwerbung von Fördermitteln zu prüfen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| (14) Ja-Stimmen | (9 SPD, 4 4U, 1 FW) |
| (8) Nein-Stimmen | (7 CDU, 1 FW) |
| 7. | Waldwirtschafts- und Hauungsplan der Gemeinde Lahnau für das Forstwirtschaftsjahr 2024 | VL-119/2023 |
Bürgermeister Walendsius erläutert die Vorlage. Die Gemeindevertreter Schmidt und Prof. Dr. Rauber berichten aus dem UTR sowie dem HFA.
Beschluss:
Der Waldwirtschafts- und Hauungsplan der Gemeinde Lahnau für das Forstwirtschaftsjahr 2024 wird in der vorliegenden Form beschlossen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| (19) Ja-Stimmen | (9 SPD, 6 CDU, 4 4U) |
| (2) Nein-Stimmen | (2 FW) |
| (1) Enthaltungen | (1 CDU) |
| 8. | Beantragung von Fördermitteln für die Einstellung eines Energiemanagers/Einrichtung eines dauerhaften Energiemanagements | VL-123/2023 |
Bürgermeister Walendsius erläutert die Vorlage. Gemeindevertreter Groh berichtet aus dem UTR.
Nachfragen der Gemeindevertreterin Mandler werden durch den Bürgermeister beantwortet.
Beschluss:
Aufgrund des Förderschwerpunktes „Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes“ für die Personalstelle des „Klimaschutzmanagers“ und der Unsicherheit, ob eine Förderung aufgrund des bestehenden Klimaschutzkonzeptes des Lahn-Dill-Kreises gewährt wird, forciert die Gemeinde Lahnau die Einstellung eines Energiemanagers und stellt dafür einen Antrag bei der Förderstelle Z-U-G (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) des Bundesministeriums für Umwelt.
Derzeit sieht der Stellen- bzw. Haushaltsplan die Einstellung eines Klimaschutzmanagers vor. Dieses ist entsprechend zugunsten der Einstellung eines Energiemanagers zu ändern.
Das Energiemanagement ist als dauerhafte Einrichtung vorzusehen, auch außerhalb des Förderzeitraumes.
| Abstimmungsergebnis: | |
| (17) Ja-Stimmen | (9 SPD, 3 CDU, 4 4U, 1 FW) |
| (1) Nein-Stimmen | (1 FW) |
| (4) Enthaltungen | (4 CDU) |
| 9. | Gründung einer Genossenschaft "Zukunft Gleiberger Land"hier: Teilnahme an den Gründungsvorbereitungen | VL-143/2023 1. Ergänzung |
Bürgermeister Walendsius erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass Herr Dr. Ehlers am 28.09.2023 die Gründung der Genossenschaft vorgestellt hat. Es geht in diesem ersten Beschluss nicht um den Beitritt zur Genossenschaft, sondern um die Teilnahme an der Arbeitsgruppe.
Gemeindevertreter Weber weist auf die Energiegenossenschaft in Hohenahr hin und regt eine dortige Beteiligung an. Bürgermeister Walendsius teilt dazu mit, dass die Tätigkeiten der angedachten Genossenschaft über das Tätigkeitenfeld in Hohenahr hinausgehen soll.
An der abschließenden Aussprache beteiligen sich die Gemeindevertreter Velten, Mandler, Ehrhardt und Beppler sowie der Bürgermeister.
Beschluss:
Die Gemeinde Lahnau beteiligt sich zunächst an der Planungsphase für die Bürgergenossenschaft „Zukunft Gleiberger Land eG“. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, 3 Mitglieder seitens der Gemeinde Lahnau in für die bereits bestehenden Arbeitsgruppen zu entsenden.
Abstimmungsergebnis:
(20) Ja-Stimmen (9 SPD, 7 CDU, 4 4U)
(2) Nein-Stimmen (2 FW)
| 10. | Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2024hier: Beratung und Beschlussfassung über Gebührenanpassungen und den Erlass der Änderungssatzung | VL-146/2023 1. Ergänzung |
Gemeindevertreter Prof. Dr. Rauber berichtet aus dem Haupt- und Finanzausschuss für die Tagesordnungspunkte 10 und 11.
Beschluss:
Die vorgelegte Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen. Die XI. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 12.11.2010 wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 11. | Gebührenhaushalt Wasserversorgung 2024hier: Beratung und Beschlussfassung über Gebührenanpassungen und den Erlass einer Änderungssatzung | VL-147/2023 1. Ergänzung |
Beschluss:
Die XXXI. Änderungssatzung zur Wasserbeitrags- und –gebührensatzung wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 12. | Verkehrssicherer Umbau der Einmündung Büchnerstraße/Steinstraße im OT Atzbachhier: Antrag der Gemeindevertreter Kraft und Feiling vom 20.09.2023 | AT-28/2023 1. Ergänzung |
Gemeindevertreter Feiling erläutert den Antrag. Bürgermeister Walendsius teilt hierzu mit, dass der Gemeindevorstand die Empfehlung aufnimmt und Mittel in den Haushalt 2024 einstellen wird.
Gemeindevertreter Beitz gibt für die CDU-Fraktion bekannt, dass diese sich enthalten werden, da eine Zuständigkeit der Gemeindevertretung nicht gegeben ist.
Beschluss:
Punkt 1:
Die Gemeindevertretung empfiehlt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine Planung für einen verkehrssicheren Umbau der Einmündung Büchnerstraße/Steinstraße im Ortsteil Atzbach vorzulegen. Ein Schwerpunkt des Umbaus soll die Sicherheit der Fußgänger und für den stärker gewordenen Radverkehr zwischen der Büchnerstraße und dem Weg auf der alten Bahntrasse (alte Bahnstation Atzbach-Viadukt Atzbach) haben.
Punkt 2:
Entsprechende Mittel für Planung und Bauausführung sind in den Haushaltsplan bzw. im Investitionsprogramm der Gemeinde Lahnau vorzusehen oder das Projekt ist aus vorhandenen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
| Abstimmungsergebnis: | |
| (14) Ja-Stimmen | (9 SPD, 3 4U, 2 FW) |
| (8) Enthaltungen | (7 CDU, 1 4U) |
| 13. | (weitere) Mitteilungen |
| 13.1 | a) des Vorsitzenden |
| 13.2 | b) des Gemeindevorstandes |
keine
| 13.3 | c) aus der Gemeindevertretung |
| 14. | Anfragen an den Gemeindevorstand |
| 14.1 | Probleme mit der Einfahrtsituation und der Verkehrsfläche in der Straße „Kegelbann“vor dem Anwesen Nr. 34 A im Ortsteil AtzbachGemarkung Atzbach, Flur 22, Flurstück 10/4Grenzmarkierung für Park- und Haltverbote (Zeichen 299 StVO)hier: Parlamentarische Anfrage des Gemeindevertreters Thomas Kraft | AF-2/2023 |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Wrenger-Knispel,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Walendsius,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
ich bitte um Beantwortung dieser Anfrage in schriftlicher Form, auf die Verlesung in der Sitzung der Gemeindevertretung kann wegen der Art des Anlasses, welche hier gegeben ist, verzichtet werden.
Antwort:
Mit welcher Begründung wurde dem Wunsch des Eigentümers und der Bewohner des Hauses Kegelbann 34 A nicht entsprochen, gegenüberliegend eine Grenzmarkierung für Park- und Haltverbote (Zeichen 299 StVO) aufzubringen, um so die Zufahrt in das Anwesen mit dem PKW zu gewährleisten?
Antwort:
Nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde Lahnau sind die Voraussetzungen, für das Anordnen von Zeichen 299 StVO (Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote) nicht gegeben.
Ist bei der Bewertung berücksichtigt worden, dass das Anwesen aus Wohnungs- und Teileigentum besteht?
Antwort:
Ja.
Ist bei der Bewertung berücksichtigt worden, dass das Teileigentum des Vorderhauses des Grundstücks, d.h. Kegelbann 34 inzwischen ganz anderen Eigentümern gehört, welche nicht mehr in einer familiären Verbindung zu dem Eigentümer des Hinterhauses Kegelbann 34 A stehen?
Antwort:
Ja.
Die in Frage 3 genannte Situation bringt mit sich, dass zum Teileigentum des Vorderhauses Kegelbann 34, die Stellfläche zwischen dem Vorderhaus und dem Gehweg komplett dem Vorderhaus zugeordnet ist. Wurde dies in der Bewertung berücksichtigt?
Antwort:
Ja.
Unter Berücksichtigung der Fragen 3 und 4 ergibt sich eine schmale rechtwinklige Zufahrt für das Hinterhaus Kegelbann 34 A, welche an der westlichen Seite des Vorderhauses Kegelbann 34 liegt. Man muss sich hierbei eine gedachte Linie als Verlängerung der Hausflucht des Vorderhauses vorstellen.
Ist unter den Gesichtspunkt, dass die unter Frage 4 genannte Fläche nicht überfahren werden darf, also eine geradlinige Zu- und Abfahrt mit dem PKW über den Gehweg hinweg nötig ist, berücksichtigt worden?
Antwort:
Ja.
Ist die Fahrbahnbreite der Straße „Kegelbann“ dergestalt betrachtet worden oder ist man vielmehr davon ausgegangen, dass man schon auf dem Grundstück mit dem Lenkrad einschlagen kann?
Antwort:
Die Straßenverkehrsbehörde Lahnau hat in ihrer rechtlichen Bewertung des Sachverhaltes die für die Bewohner des Anwesens Kegelbann 34 A zur Verfügung stehende Verkehrsfläche herangezogen. Für das Ein- und Ausfahren stehen den Bewohnern des Anwesens Kegelbann 34 A rund 7 m Verkehrsfläche zur Verfügung (Gehweg und Fahrbahn vor dem Anwesen Kegelbann 34). Hierbei ist berücksichtigt, dass erst auf dem Gehweg mit dem Lenkeinschlag begonnen wird. Auch bei einem direkt gegenüber der Ausfahrt des Anwesens Kegelbann 34 A abgestellten Pkw verbleibt noch eine Verkehrsfläche von 4,5 m (Gehweg und Rest-Fahrbahn).
Rechtlich begründet Zeichen 299 StVO selbst kein Parkverbot, sondern verlängert, verkürzt oder bezeichnet ein bestehendes Parkverbot (Quelle: Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, lfd. Nr. 73, Erläuterungen zu Zeichen 299 StVO). Befindet sich die Grenzmarkierung („Zickzacklinie“) auf der Fahrbahn, ohne das dort sonst ein Halt- oder Parkverbot besteht, ist die Markierung allein unbeachtlich. Befindet sich eine Grenzmarkierung vor einer Grundstückszufahrt, darf dort der Grundstücksinhaber parken, weil das Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO allein seinem Schutz dient. Mit einer Grenzmarkierung gegenüber dem eigenen Grundstück, auf dieser rechtlichen Grundlage, wäre den Bewohnern des Anwesens Kegelbann 34 A nicht gedient.
Möglich wäre noch die Anordnung von Zeichen 299 StVO in Verbindung mit Zeichen 283 StVO (Absolutes Haltverbot) oder Zeichen 286 StVO (Eingeschränktes Haltverbot). Zeichen 283 StVO wird dort angeordnet, wo es die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr erfordert. Zeichen 286 StVO wird dort angeordnet, wo das Halten die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs zwar nicht wesentlich beeinträchtigt, das Parken jedoch nicht zugelassen werden kann, ausgenommen für das Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen (Quelle: VwV-StVO zu § 41 StVO, Zeichen 283 StVO, Zeichen 286 StVO)
Die Voraussetzungen für die Anordnung von Zeichen 283 StVO bzw. Zeichen 286 StVO sind im betreffenden Fall nicht gegeben. Allein eine schwierige Ein- oder Ausfahrt auf das Grundstück bzw. von dem Grundstück sind kein ausreichender Grund. Parkverbot mit Zeichen 283 StVO bzw. 286 StVO kann angeordnet werden, wenn die Zufahrt so erschwert ist, dass das Ein- oder Ausfahren aus dem Grundstück in oder aus dem Grundstück unzumutbar behindert ist, z. B. infolge eines verbleibenden Verkehrsraums von weniger als 3,5 m (BVerwG VRS 136, 16 = SVR 2020, 35). Der Benutzer der Einfahrt muss nach ein- bis zweimaligen Rangieren die Einfahrt erreichen oder verlassen können (VGH Mannheim VerkMitt 2003 Nr. 15 = VRS 104, 71; OLG Frankfurt VerkMitt 1980 Nr. 71; OVG Koblenz DAR 1999, 421). Im Falle der Bewohner des Anwesens Kegelbann 34 A steht ausreichend Rangierfläche zur Verfügung.
Sieht die Gemeinde Lahnau als Ordnungsbehörde unter den in den vorweg genannten Fragen neue Aspekte, um dem Bedürfnis des Eigentümers und den Bewohnern des Anwesens Kegelbann 34 A nach einer gegenüberliegenden Grenzmarkierung für Park- und Haltverbote (Zeichen 299 StVO) doch noch zu entsprechen?
Antwort:
Nein. Siehe Antwort zu Frage 6.
Bis wann ist im Fall einer verkehrsbehördlichen Anordnung im positiven Sinne von Eigentümer und Bewohnern, mit einer örtlichen Umsetzung zu rechnen?
Antwort:
Eine verkehrsbehördliche Anordnung kann nicht erteilt werden. Siehe Antwort zu Frage 6.
| 14.2 | Anfrage zum Neubau Büchnerstraße 1, 35633 Lahnau OT-Atzbachhier: Verringerung der Bürgersteigbreite aufgrund des dort errichteten NeubausParlamentarische Anfrage des Gemeindevertreters Otfried Feiling vom 29.09.2022 | AF-5/2022 |
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeindevorstandes,
der Bürgersteig vor dem Neubau in der Büchnerstraße 1, 35633 Lahnau-OT-Atzbach wurde aufgrund der Baustruktur um ca, 40cm verschmälert, sprich der Neubau wurde teilweise auf dem öffentlichen Bürgersteig errichtet. Dass bedeutet, dass die Breite des Bürgersteiges in diesem Bereich nur noch maximal 60cm beträgt.
Als Folge der geringen Breite des Bürgersteiges in diesem Abschnitt müssen die Fußgänger, vor allem Familien mit Kinderwagen als auch gehbehinderte Bürger mit Hilfsmittel, die Fahrbahn mit benutzen.
Hierzu wurde sogar von der Bordsteinkante zur Fahrbahn eine Ausgleichmasse aus Asphalt aufgebracht, sprich eine sogenannte Bordsteinrampe errichtet, um z.b. mit Kinderwagen oder Rollator ohne Hindernis auf die nun von den Passanten mitgenutzte Fahrbahn zu gelangen.
Da sich zudem der genannte verschmälerte Abschnitt in einem unübersichtlichen Kurvenbereich der Büchnerstraße befindet, verursacht diese bauliche Änderung des öffentlichen Gehweges eine erhebliche Gefahr für die Passanten.
Frage: Soll dieser schmale Abschnitt des öffentlichen Gehweges vor der Büchnerstr.1 so verbleiben oder ist bereits eine Änderung bzw. Korrektur des Missstandes geplant?
Für eine Antwort in der Gemeindevertretung wäre ich dankbar.
Antwort:
Im Rahmen der Neubebauung des oben genannten Flurstückes wurde in Teilbereichen eine Grenzbebauung durchgeführt.
Wie aus dem nachfolgenden Luftbild aus dem Jahr 2010 zu ersehen ist, befand sich der Gehweg bereits vor der Baumaßnahme teilweise auf dem Privatgrundstück.
Durch die Beibehaltung der bisherigen Bordsteinkante ist es zu dieser erheblichen, gerade in dem Knick vorhandene punktuelle Gehwegreduzierung gekommen.
Der Gehweg wurde demnach vor vielen Jahren dort auf Privatgrundstück errichtet.
Um hier insgesamt eine neue Lösung für diesen Bereich erzielen zu können ist eine völlige Neuordnung der Straßenführung, verbunden mit einem grundhaften Ausbau in diesem Bereich vorzunehmen. Dies kann allerdings nicht zu Lasten des Grundstückseigentümers erfolgen, der lediglich sein Grundstück benutzt und bebaut hat.
Luftbild aus dem Jahr 2021.
Insgesamt ist der einseitige Gehweg in der Büchner Straße in diesem Bereich sehr schmal. Die Fußgänger laufen dort häufig direkt auf der Fahrbahn.
Der Vorsitzender der Gemeindevertretung Ronald Döpp schließt die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau um 20:50 Uhr und bedankt sich bei den Mitgliedern für Ihre Teilnahme.
Lahnau, 01.12.2023
| Vorsitzender der Gemeindevertretung |
| Schriftführer |
| Ronald Döpp |
| Patrick Gnädig |