Die in der Gemeinde Lahnau, Lahn-Dill-Kreis, gelegenen Gehwege entlang der Schulstraße und Kreuzerstraße sind nach der Abwägung aller betroffenen Belange zur Erreichung verkehrsorganisatorischer Ziele im Interesse des Wohls der Allgemeinheit nicht mehr erforderlich.
Es wird beabsichtigt, die straßenbegleitenden Gehwegflächen
| - | in der Kreuzerstraße im Abschnitt zwischen Objekt Hausnr. 12 bis zu dem Objekt Hausnr. 34, |
| - | in der Schulstraße von dem Objekt Friedenstraße 19 bis zu dem Objekt Schulstraße 17 |
mit Wirkung vom 18.03.2026 nach § 6 Hessisches Straßengesetz (HStrG) einzuziehen.
Mit dem Tage des Wirksamwerdens dieser Verfügung endet die Eigenschaft der genannten Gehwegflächen als öffentliche Verkehrsfläche des Fußgängerverkehrs. Die Flächen werden damit zu Straßennebenflächen, auf der das Parken nach dem Straßenverkehrsrecht zulässig ist.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können nach Terminabstimmung im Ordnungsamt des Rathauses mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Lahnau, den 18.12.2025