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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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NIederschrift_Gemeindevertretung_6KW

Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT

der 31. Sitzung XI. Wahlperiode der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau

am Donnerstag, 25.01.2024, 18:32 Uhr bis 20:20 Uhr

im Bürgerhaus Atzbach, großer und kleiner Saal

Anwesenheiten
Vorsitz:

Vorsitzender der Gemeindevertretung Döpp, Ronald (CDU)

Anwesend:

stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Mandler, Birgit (FW)

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Perkitny, Ulf (SPD)

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Velten, Markus (4U)

Gemeindevertreter Adam, Markus (4U)

Gemeindevertreter Beitz, Michael (CDU)

Gemeindevertreter Bepler, Eberhard (FW)

Gemeindevertreterin Bittorf, Anika (SPD)

Gemeindevertreter Ehrhard, Timo (CDU)

Gemeindevertreter Eichhorn, Roland (SPD)

Gemeindevertreter Feiling, Otfried (SPD)

Gemeindevertreter Groh, Manuel (SPD)

Gemeindevertreterin Hoffer-Lorisch, Monika (4U)

Gemeindevertreter Dr. Mondre, Michael (CDU)

Gemeindevertreter Prof. Dr. Rauber, Klaus (SPD)

Gemeindevertreterin Dr. Roozbeh, Nikoo (CDU) 18:55 - 20:20 Uhr

Gemeindevertreter Sauter, Dennis (CDU)

Gemeindevertreter Schmidt, Dieter (SPD) 18:50 - 20:20 Uhr

Gemeindevertreterin Seip, Stefanie (4U)

Gemeindevertreterin Seliger, Alexandra (FW)

Gemeindevertreter Volkmann, Johannes (CDU) 19:50 - 20:20 Uhr

Gemeindevertreter Weber, Karl-Heinz (SPD)

Gemeindevertreterin Zimmermann, Lena (CDU)

Gemeindevorstand:

Bürgermeister Walendsius, Christian (SPD)

Erste Beigeordnete Claudi, Ursula (SPD)

Beigeordneter Brandl, Stefan (SPD)

Beigeordneter Rauber, Heinz (SPD)

Beigeordnete Rost, Erika (CDU)

Beigeordneter Schleenbecker, Roland (CDU)

Beigeordnete Schwarz, Brigitte (4U)

Beigeordneter Seliger, Heinz (FW)

Beigeordneter Steinraths, Daniel (CDU)

Beigeordnete Velten, Petra (4U)

Schriftführer:

Schriftführer Gnädig, Patrick

Schriftführer Scharmann, Klaus

Entschuldigt fehlten:

Fay, Anja (SPD)

Kraft, Thomas

Lieser, Amelie (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:

Abteilungsleiter Veit, Lars

Beiräte:

Tagesordnung

öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung

2.

Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit

3.

Änderungen zur Tagesordnung

4.

Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes

5.

Gründung Zweckverband Gewässerunterhaltung

und Hochwasserschutz Lahn-Dill

(VL-144/2023)

6.

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lahnau

hier: Neufassung

(VL-189/2023)

7.

Arbeitsgruppe Erbbaurecht

hier: Der Haupt- und Finanzausschuss legt der Gemeindevertretung auf Basis der Erkenntnisse der Arbeitsgruppe Erbbaurecht zur Entscheidung vor (§ 29 Abs. 1 GO)

(VL-191/2023)

8.

Ortsgericht Lahnau III (Atzbach)

hier: Bestellung des Ortsgerichtsschöffen

(VL-192/2023)

9.

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ortsteil Dorlar

Bebauungsplan Nr. 11, "Wilhelmi-Werke AG" - 4. Änderung

hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

(VL-2/2024)

10.

Investitionsprogramm 2024

10.1

Antrag des Bürgermeisters

10.2

Anträge der SPD-Fraktion

10.3

Anträge der CDU-Fraktion

10.4

Anträge der 4U-Fraktion

10.5

Anträge der Fraktion FW

10.6

Anträge von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

10.7

Haushalt 2024

hier: Investitionsprogramm

(VL-163/2023

1. Ergänzung)

11.

Stellenplan 2024

11.1

Antrag des Bürgermeisters

11.1.1

Haushalt 2024

hier: Anpassung des Stellenplans für die Stelle Sozialkoordination

(AT-33/2023)

11.2

Anträge der SPD-Fraktion

11.2.1

Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Umweltberatung

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.01.2024

(AT-1/2024)

11.3

Anträge der CDU-Fraktion

11.4

Anträge der 4U-Fraktion

11.5

Anträge der Fraktion FW

11.6

Anträge von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

11.7

Haushaltsjahr 2024

hier: Stellenplan

(VL-164/2023

2. Ergänzung)

12.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2024

12.1

Jahresabschluss 2022

hier: Aufstellungsbeschluss

(MI-2/2024)

12.2

Jahresabschluss 2022

hier: Konsolidierter Gesamtabschluss

(MI-3/2024)

12.3

Anträge des Bürgermeisters

12.4

Notwendige Änderungen nach Einbringung des Haushalts

(AT-7/2024)

12.5

Anträge der SPD-Fraktion

12.6

Anträge der CDU-Fraktion

12.6.1

Slipanlage

hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.01.2024

(AT-3/2024)

12.7

Anträge der 4U-Fraktion

12.8

Anträge der Fraktion FW

12.9

Anträge von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

12.10

Haushalt 2024

hier: Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024

(VL-165/2023

1. Ergänzung)

13.

Antrag Radwege

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2020

(AT-25/2020)

13.1

Antrag Radwege

Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2020

Hier: Ergänzung der geo-Fraktion vom 16.06.2020

(AT-25/2020

1. Ergänzung)

13.2

Radwege in Lahnau; Neukonzeptionierung der Radwegestruktur in Lahnau

hier: Geeinter Beschlussvorschlag des Bau- u. Verkehrsausschusses (§ 29 Abs. 1 GO)

(VL-6/2024)

14.

(weitere) Mitteilungen

14.1

a) des Vorsitzenden

14.2

b) des Gemeindevorstandes

14.3

c) aus der Gemeindevertretung

15.

Anfragen an den Gemeindevorstand

Sitzungsverlauf

öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung Lahnau und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Mitglieder des Gemeindevorstandes mit dem Bürgermeister an der Spitze, die Vertreter der Presse, die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger.

2.

Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit

Seitens des Vorsitzenden wird festgestellt, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist.

3.

Änderungen zur Tagesordnung

Zur Tagesordnung werden keine Änderungsanträge gestellt; somit ist diese in der vorliegenden Fassung genehmigt.

4.

Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes

Bürgermeister Walendsius berichtet für den Gemeindevorstand:

  • Die Beringung der Straßenlaternen, als Voraussetzung für die beschlossene Abschaltung der Straßenbeleuchtung, wird bei entsprechender Witterung voraussichtlich noch im Februar erfolgen.

  • Die Badsanierung im Kiga Nordentchen wird voraussichtlich im Februar abgeschlossen.

  • Derzeit verzeichnet die Gemeinde Lahnau aufgrund des strengen Frostes und der anschließenden Wieder-Auftauphase viele Wasserrohrbrüche.

  • Die Ausschreibung für den Landschaftsplan ist angelaufen. Hier wird auch das Thema „Biotop“ mit aufgegriffen.

  • Die Ausschreibung für die TV-Kanaluntersuchung im OT Dorlar ist ebenfalls veröffentlicht. Die Maßnahme soll im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt werden.

  • Die Planungsleistung für einen zusätzlichen Rechen und die Erneuerung der Schlammentwässerung in der Kläranlage ist beauftragt.

  • Für die Container-Wohnanlagen ist ein Hausmeister gefunden worden, der kurzfristig seine Arbeit aufnimmt. Eine Kostenübernahme durch den Lahn-Dill-Kreis ist in Klärung.

  • Die Anhörung bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierung der Ortsdurchfahrt L3020 ist zwischenzeitlich positiv abgeschlossen, so dass die Anordnung der Tempo 30 nun umgesetzt wird. Die entsprechende Beschilderung muss dann seitens HessenMobil, als zuständigem Straßenbaulastträger für die Landesstraße, umgesetzt werden.

  • • Die Eröffnung des Wiesenkindergartens „Südentchen“ findet am 01.02.2024 statt. Gestartet wird mit einer Gruppe und einer Kapazität von bis zu 25 Plätzen (Regelbetreuung 7:30 - 13:00 Uhr ab dem 2. Lebensjahr). Organisatorisch wird das neue Angebot dem Kiga Nordentchen angegliedert.

  • Die Steuerungsgruppe zur Dorfentwicklung hat sich erfolgreich konstituiert und begonnen sich mit der Priorisierung innerhalb des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans zu beschäftigen. Die nächste Sitzung findet am 01.02.2024 statt. Alle Mitglieder der Steuerungsgruppe erhalten Ihre Unterlagen über das Gremienportal der Gemeinde Lahnau.

5.

Gründung Zweckverband Gewässerunterhaltung
und Hochwasserschutz Lahn-Dill

VL-144/2023

Gemeindevertreter Groh berichtet aus dem UTR-Ausschuss und gibt dessen Beschlussempfehlung bekannt.

Anschließend berichtet der Vorsitzender der Gemeindevertretung Döpp aus den Beratungen des HuF und gibt ebenfalls dessen Beschlussempfehlung bekannt.

Gemeindevertreter Perkitny erklärt, dass die SPD der Vorlage zustimmen werde und begründet dies.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Gründung des Zweckverbandes „Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz Lahn-Dill“ auf der Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Satzung des Zweckverbandes Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz Lahn-Dill mit den in § 1 der Satzung genannten weiteren Verbandsmitgliedern als Gründungsmitgliedern zu.

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand, unter der Voraussetzung, dass mindestens 15 Kommunen den Beitritt zu dem Zweckverband auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Satzung beschließen, den Beitritt für die Gemeinde Lahnau zu erklären. Vor Abgabe der Beitrittserklärung ist die Gemeindevertretung über eventuelle Änderungen der geplanten Anzahl der Verbandsmitglieder bzw. Konditionen des Beitritts zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

(7 ) Ja-Stimmen ( 7 SPD 0 CDU 0 4U 0 FW)

(13 ) Nein-Stimmen ( 0 SPD 6 CDU 4 4U 3 FW)

(0 ) Enthaltungen ( 0 SPD 0 CDU 0 4U 0 FW)

6.

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lahnau
hier: Neufassung

VL-189/2023

Bürgermeister Walendisus begründet die Notwendigkeit der Neufassung der Satzung, welche im Wesentlichen mit der Zusammenlegung der Ortsteilwehren zu erklären ist.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

7.

Arbeitsgruppe Erbbaurecht
hier: Der Haupt- und Finanzausschuss legt der Gemeindevertretung auf Basis der Erkenntnisse der Arbeitsgruppe Erbbaurecht zur Entscheidung vor (§ 29 Abs. 1 GO)

VL-191/2023

Bürgermeister Walendsius berichtet ausführlich über die in der Arbeitsgruppe zu diesem Thema erreichten Kompromisse, welche aus seiner Sicht, ein erfolgreiches Ergebnis für die kommunale Entwicklung darstellen. Des Weiteren wird folgende Rede zu Protokoll gegeben:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrter Herr Vorsitzender,

über die Bereitschaft zum Kompromiss. Ich zitiere…

„Denn ohne Kompromiss keine Mehrheit! Das gilt umso mehr, je vielfältiger unsere Gesellschaft wird (...). Mit einer Alles-oder-Nichts-Haltung kommt man in der parlamentarischen Demokratie nicht weit. Die Bereitschaft zum Kompromiss ist keine Schwäche. Sie ist im Gegenteil eine Kardinaltugend der parlamentarischen Demokratie! Wer Kompromisse schließt, nimmt seine politische Verantwortung wahr.

Der politische Gegner, mit dem man sich streitet und mitunter zu Kompromissen findet, ist kein Feind. Bei aller Vielfalt der Interessen und Meinungen: Wir leben alle in einem Land und für das tragen wir gemeinsame Verantwortung.“

Diese Worte stammen von dem kürzlich verstorbenen ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble. Ich finde diese, völlig unabhängig da-von, welcher politischen Richtung man sich selbst zugehörig fühlt, sehr zu-treffend und Sie entsprechen meinem Verständnis von Politik und Gremienarbeit.

Wir entscheiden heute über das Ergebnis und zugleich über die Tragfähigkeit eines neuen Modells in unserer kommunalpolitischen Willensbildung: Die Kompromissfindung durch eine kompakte Arbeitsgruppe, die von einem Ausschuss der Gemeindevertretung unter meiner Moderation getagt hat.

Es waren Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen und vom Gemeindevorstand dabei.

Es wurden verschiedene externe Fachleute gehört und nach einer sehr tief-gehenden und eingehenden Diskussion, dem Abwägen von Für und Wider schlussendlich ein hochvernünftiger Kompromiss zum Thema Erbbaurecht in der Gemeinde Lahnau ausgearbeitet.

Und dies, trotz der vielen Termine im letzten Quartal des vergangenen Jahres, fristgerecht noch vor Weihnachten, so wie seinerzeit im Ausschuss vereinbart. Deshalb können Sie als Gemeindevertretung schon heute die Entscheidung über das Ergebnis treffen. Es ist auch wichtig, dass wir diese Entscheidung jetzt treffen, denn unsere Bürgerinnen und Bürger sowie heimischen Unternehmen erwarten nach der langen und kontrovers geführten Debatte nun Klarheit über unsere Haltung.

Zunächst möchte ich mit dem Gerücht aufräumen, dass der hier erzielte Kompromiss einer wie auch immer gearteten Gesichtswahrung dienen würde. Warum soll das so sein? Die bisherige Regelung bietet über die Öffnungsklausel ebenfalls die Möglichkeit ganze Gebiete oder das Gewerbe generell auszuklammern.

Nein, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist der Versuch, eine in der Tat unnötig entstandene Wunde in unserem Miteinander untereinander zu heilen und zu einer besseren Zusammenarbeit unter uns Lahnauer Demokraten in der Zukunft zu kommen. Aus diesem Grund gab es im letzten Sommer ja auch von einigen hier die Initiative zu einer Verbesserung des Umgangs und der Zusammenarbeit. Dies habe ich sehr begrüßt.

Ich bitte Sie sehr herzlich, lassen Sie das neue Modell der politischen Willensbildung einmal zu.

Vielleicht kann es auch als Blaupause für andere wichtige Entscheidungen dienen, die wir in Zukunft gemeinsam zu treffen haben, wie z. B. die Überarbeitung der Vereinsförderung.

Es mag sich vielleicht noch ungewohnt anfühlen, aber ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir so zu guten Entscheidungen für Lahnau kommen können, die auch uns selbst gut tun und die die Freude am Gestalten gegenüber dem Streiten hervortreten lassen.

Es ist genau das, was die Menschen von uns Demokraten in der heutigen Zeit erwarten können.

Anschließend gibt Gemeindevertreter Prof. Dr. Rauber die Beschlussempfehlung des HuF-Ausschusses bekannt.

An der anschließenden Aussprache beteiligen sich die Gemeindevertreter/in: Mandler, Perkitny, Velten, Beitz, Hoffer-Lorisch und Bepler.

Gemeindertreterin Mandler beantragt gemäß Geschäftsordnung der Gemeindevertretung zunächst über die Aufhebung des Beschlusses und anschließend über alle Punkte einzeln abzustimmen.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung lässt zunächst über den Änderungsantrag der FW-Fraktion abstimmen.

Beschluss:

Dem Änderungsantrag der FW-Fraktion wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

(4 ) Ja-Stimmen ( 0 SPD 1 CDU 0 4U 3 FW)

(15 ) Nein-Stimmen ( 7 SPD 4 CDU 4 4U 1 FW)

(1 ) Enthaltungen ( 0 SPD 1 CDU 0 4U 0 FW)

Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Anschließend lässt der Vorsitzende Döpp über die Vorlage der Arbeitsgruppe abstimmen.

Beschluss:

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.09.2022 (Vorgang AT-71/2022) wird aufgehoben und durch folgenden Beschluss ersetzt:

1.

Die Gemeinde Lahnau wird einen festzulegenden Bereich in dem geplanten neuen Baugebiet zwischen den Ortsteilen Dorlar und Waldgirmes in Erbbaurecht vergeben. Hierzu ist eine Kooperation mit der ev. Kirchengemeinde Waldgirmes anzustreben.

2.

Für alle anderen Flächen einschl. Gewerbegebiete wird eine Vergabe in Erbbaurecht seitens der Gemeinde Lahnau nicht angeboten, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch eines potentiellen Erwerbers in Betracht gezogen.

3.

Zur Umsetzung wird die Hauptsatzung in § 2 Abs. 3 um Ziffer 8 ergänzt:

(8) Für die Entscheidung über eine Grundstücksvergabe in Erbbaurecht.

4.

Die vom Gemeindevorstand zu erarbeitenden Vergabekriterien (Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.07.2021, Vorgang AT-38/2021) finden auch auf eine Vergabe in Erbbaurecht Anwendung.

Optionale weitere Änderung der Hauptsatzung, weil sinnvoll:

5.

Die Betragsgrenzen in § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung werden aufgrund der seit 2006 stattgefunden allgemeinen Teuerung in Ziffer 4 auf 100.000 € und in Ziffer 5 auf 125.000 € angehoben.

Abstimmungsergebnis:

(15 ) Ja-Stimmen ( 8 SPD 4 CDU 3 4U 0 FW)

(5 ) Nein-Stimmen ( 0 SPD 1 CDU 1 4U 3 FW)

(2 ) Enthaltungen ( 0 SPD 2 CDU 0 4U 0 FW)

8.

Ortsgericht Lahnau III (Atzbach)
hier: Bestellung des Ortsgerichtsschöffen

VL-192/2023

Gemeindevertreterin Mandler fragt nach der beruflichen Qualifikation von Frau Debus. Bürgermeister Walendsius erklärt, dass Frau Debus Architektin sei.

Beschluss:

Frau Sonja Debus, wohnhaft Lessingstr. 10, 35633 Lahnau OT Atzbach, wird dem Direktor des Amtsgerichts Wetzlar zur Ernennung als Ortsgerichtsschöffin vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

9.

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ortsteil Dorlar
Bebauungsplan Nr. 11, "Wilhelmi-Werke AG" - 4. Änderung
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

VL-2/2024

Bürgermeister Walendsius erläutert kurz die Notwendigkeit der Änderung des Bebauungsplanes und verweist auf die Beratung im BuV-Ausschuss dazu.

Gemeindevertreter Weber gibt die Beschlussempfehlung des BuV-Ausschusses bekannt.

Beschluss:

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

(1)

Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschlossen.

(2)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschließt die 4. Änderung des Nr. 11 „Wilhelmi Werke AG“ gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung hierzu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

__________________________________________

Nachfolgende Haushaltsreden werden zu Protokoll gegeben:

Für die 4U-Fraktion Markus Velten:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte meine Haushaltsrede damit beginnen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung aber insbesondere Herrn Veit und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzabteilung sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten für die mit dem Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 verbundene Arbeit zu danken!

Nach vielen Jahren musste von ihnen dabei nun erstmals auch wieder die Schwierigkeit berücksichtigt werden, dass der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2024 leider nicht ausgeglichen werden kann und er schon im Entwurf einen Fehlbetrag von rund 928.000,00 € ausweist.

Infolgedessen mussten alle Vorhaben schon bei der Planung strenger als in den letzten Jahren untersucht und geprüft werden. Und nach unserer Einschätzung ist aus dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans auch ersichtlich, dass die Verwaltung und der Gemeindevorstand alle enthaltenen Ansätze und Vorhaben verantwortungsvoll auf ihre Erforderlichkeit und ihre Finanzierbarkeit hin geprüft und bei der Aufstellung erkennbar schon eine gewisse Zurückhaltung geübt haben.

Aus unserer Sicht lässt der unter schwierigeren Rahmenbedingungen entstandene Haushaltsplan die gebotene Vorsicht und Sparsamkeit erkennen und trägt der veränderten Gesamtsituation im Wesentlichen angemessen Rechnung.

Er stellt jedenfalls sicher, dass die Gemeinde Lahnau ihre Kernaufgaben auch in 2024 vernünftig erfüllen können wird. Und ebenso, dass die auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dennoch erforderlichen Investitionen erfolgen können. Denn auch und gerade in diesen Zeiten muss darauf geachtet werden, dass unsere Kommunale Infrastruktur erhalten und verbessert wird sowie darauf, dass unsere Gemeinde die von den Bürgerinnen und Bürgern an sie gerichteten Erwartungen erfüllen kann und sie über die dazu benötigte Ausstattung verfügt.

Die neuen Ansätze für geplante Investitionsmaßnahmen orientieren sich an diesen Aspekten und beschränken sich - bis auf eine Ausnahme - auf die danach vernünftigen und erforderlichen Vorhaben. Wir halten die vom Gemeindevorstand geplanten Investitionsmaßnahmen grundsätzlich ebenfalls für sinnvoll und die dafür gewählten Ansätze deshalb für verantwortbar.

Lediglich den Ansatz von 140.000,00 € für die Anschaffung von drei sogenannten „Blitzersäulen“ halten wir im Haushaltsjahr 2024 nicht unbedingt für erforderlich.

Aus unserer Sicht hätte es genügt, die Geschwindigkeitsmessung in 2024 vorläufig nur mit dem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät durchzuführen, welches wir für die Verkehrsüberwachung sowieso neu anschaffen werden. Den Haushalt für 2024 hätte man mit den Mitteln für zusätzliche „Blitzersäulen“ nicht unbedingt belasten müssen. Angesichts der angespannten Haushaltssituation hätte man die Anschaffung von „Blitzersäulen“ stattdessen durchaus auf spätere Haushaltsjahre verschieben können - zumal dieses Thema auch erst am 21.09.2021 in der Gemeindevertretung behandelt worden ist, dort allerdings keine Mehrheit gefunden hatte.

Der vorgelegte Haushaltsplan ist aber dennoch insgesamt zurückhaltend und verantwortungsvoll aufgestellt worden. Er enthält ansonsten nur vertretbare und verantwortbare Investitionen bzw. Aufwendungen. Spielräume sind danach allerdings weder für nennenswerte Einsparungen vorhanden, erst recht aber nicht für zusätzliche Ausgaben.

Darüber ist sich unsere Fraktion „4U“ völlig im Klaren.

Wir respektieren, den vorgelegten Haushaltsentwurf und sind froh darüber, dass der Fehlbetrag für das Haushaltsjahr 2024 buchhalterisch noch einmal durch eine Entnahme aus Rücklagen ausgeglichen werden kann, wodurch uns ein Haushaltssicherungskonzept erspart bleibt und wir weiterhin in der Lage bleiben unsere freiwilligen Leistungen erbringen zu können.

Auf die Ursachen des Haushaltsdefizits von rund 928.000,00 € ist unser Bürgermeister, Christian Walendsius, schon ausführlich bei der Einbringung des Haushalts eingegangen. Ich muss sie an dieser Stelle nicht noch einmal vollständig wiederholen.

Diesbezüglich kann ich nur feststellen, dass wir die Hauptursachen, wie z.B. stagnierende Steuereinnahmen, höhere Energiekosten oder die tarifbedingte Steigerung der Personalkosten schlichtweg überhaupt nicht beeinflussen können.

Wenn es uns als Gemeindevertreterinnen und -vertreter wirklich ernst damit ist, auch einen eigenen Beitrag dazu zu leisten, den aus diesen Gründen defizitären Haushalt zu schonen, können wir, mangels anderer Möglichkeiten, hierzu nur insgesamt Maß halten und uns mit rein politisch motivierten Vorhaben zurückhalten.

Dies ist aber nicht als Aufforderung zu verstehen, ab sofort völlig passiv und ideenlos zu sein oder einfach pauschal untätig zu bleiben.

An Wünschen und Ideen mangelt es uns nicht. In Anbetracht der Haushaltslage ist es aber nicht angebracht, „Haushaltsanträge“ nur deswegen oder nur um ihrer selbst willen zu stellen, sondern auch als Fraktion selbstkritisch zu hinterfragen, ob „Haushaltsanträge“ wirklich erforderlich sind.

Die Fraktion „4U“ hat sich vor diesem Hintergrund bewusst dazu entschlossen, für das Jahr 2024 keine Änderungsanträge zum Haushalt zu stellen.

Unsere Ziele werden wir im Haushaltsjahr 2024 stattdessen durch im Rahmen des Haushalts bereits umsetzbare Sachanträge verfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir bei Sachanträgen die Umsetzung und die Einplanung der dazu benötigten Mittel für das nächste Haushaltsjahr beantragen.

Ich hoffe, dass wir auf diese Weise einen angemessenen eigenen Beitrag zur Schonung des Haushalts leisten, wozu wir uns als Fraktion in der Verantwortung sehen.

Der Gemeindevorstand wird demnächst noch über die sogenannten „Haushaltsreste“ zu entscheiden haben. Also über „nicht verbrauchte“ Haushaltsansätze früherer Haushaltsjahre, die möglicherweise wegfallen können.

Insoweit möchte ich für die Fraktion „4U“ darauf hinweisen, dass sich hinter diesen „Haushaltsresten“ viele sinnvolle Maßnahmen verbergen. Es ist bereits bedauerlich, dass relativ viele beschlossene Maßnahmen nicht umgesetzt worden sind, umso bedauerlicher wäre es jedoch, wenn nun zusätzlich das mit den einzelnen Maßnahmen verbundene Engagement der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter durch den Wegfall der „Haushaltsreste“ beseitigt würde.

Die Fraktion „4U“ hat die Erwartung und die Bitte an den Gemeindevorstand, bei der Entscheidung über die „Haushaltsreste“, trotz angespannter Haushaltslage, rücksichtsvoll zu sein und auch diese Aspekte einzubeziehen.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass wir uns als „4U“ über den angenehmen und konstruktiven Verlauf der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gefreut haben. Insbesondere darüber, dass andere Fraktionen ihre „Haushaltsanträge“ noch einmal überdacht haben, Argumenten gegenüber aufgeschlossen waren und danach z.T. gemeinsam andere Lösungen gefunden werden konnten.

Es sollte uns danach nun möglich sein, heute zusammen einen vernünftigen Haushalt zu beschließen!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Für die Fraktion der Freien Wähler Birgit Mandler:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Anwesende,

Wir, die Freien Wähler, werden in diesem Jahr dem Haushalt zustimmen, um die gewünschte Harmonie des Parlaments mitzutragen. Wir versuchen denn mal „Teilhabe am Kuschelkurs“.

Den darin erhaltenen Stellenplan werden wir allerdings ablehnen. Wir hätten uns stattdessen in manchen Arbeitsbereichen der Basis mit Außenwirkung eine Aufstockung mit mehr Personal, gewünscht.

Dem Gesamthaushalt 2024 werden wir zustimmen, obwohl viele Dinge umgesetzt werden und im vorgelegten Investitionsprogramm enthalten sind, die zwar von der politischen Mehrheit beantragt und beschlossen wurden, leider aber nicht vom Gedanken der Sparsamkeit zeugen oder aus der Sicht der Freien Wähler unnötig sind.

Die politischen Kräfte setzen sich eben auch bei diesem Haushalt durch.

Die in den letzten Jahren forcierte „Bestellzettel-Mentalität“ dieses Hauses wirkt sich dadurch aus, dass die Wünsche erfolgreich im Haushalt und dem Investitionsplan eingearbeitet sind.

Es gibt vier Arten Geld auszugeben:

1.

Man gibt sein Geld für sich selber aus -

dabei ist man besonders sparsam.

2.

Man gibt sein Geld für andere aus -

da ist man bereits großzügiger.

3.

Man gibt fremdes Geld für sich aus -

da fallen die meisten Schranken.

4.

Man gibt fremder Leute Geld für andere aus -

da gibt es kein halten mehr.

Höchst bedauerlich und nicht gerade „SOZIAL“ ist aber, dass der Anbau an die KiTa Lummerland - obwohl bereits in Planung - gestrichen wurde und auch nicht in naher Zukunft umgesetzt wird, sondern auf die sogenannte „Lange Bank“ verschoben wurde.

Kein Verständnis haben wir dafür, dass ein Großtraktor für 200.000,-€ angeschafft werden soll und dies nicht zurück gestellt wird.

Ein von uns beantragtes Gemeindemobil mit fahrgastfreundlicherer Ausstattung halten wir für dringlicher.

Ein Zauberwort für Sparsamkeit bei manchen Haushaltspositionen wäre „Leasing“.

Betonen möchte ich aber an dieser Stelle, dass es zweifelsohne richtig gewesen ist, an einem Strang zu ziehen und einen neuen gemeinsamen Feuerwehrstützpunkt für die Feuerwehr Lahnau zu bauen!

Habe ich in meiner Haushaltsrede vom Vorjahr noch sinngemäß gesagt „lieber Büttenrede als Haushaltsrede“, so muss ich dies korrigieren.

Ich bin mal in mich gegangen und zu folgender Erkenntnis gekommen:

Haushaltsrede -

meine Möglichkeit zu sagen, was uns Freien Wählern gefällt,

meine Möglichkeit zu sagen, was uns missfällt

meine Möglichkeit zu sagen und zu erklären, warum wir wie abstimmen

und - wie eingangs erwähnt - dem Haushalt in seiner Gesamtheit zustimmen werden.

Ich denke dies wird auch von unseren Wählern erwartet.

Der Haushalt ist kein Wunschkonzert - aber 3 Wünsche habe ich an Sie/euch, werte Kolleginnen und Kollegen,

1.

Minderheitsanträgen, die immer begrüßt, für gut befunden und wohlwollend diskutiert werden, auch mal bei der Abstimmung ein deutliches „JA“ erteilen und umzusetzen

2.

Mut zur Rücknahme von Beschlüssen ohne vorherige Beratung, also von „Schnellschlüssen“

3.

Schwerpunkte bedachter und sorgfältiger zu setzen zum Wohle unserer Gemeinde

Namens der Freien Wähler danke ich Herrn Veit und seinen Mitarbeitern für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs, den Abteilungsleitern Gnädig und Scharmann sowie der Abteilungsleiterin Schmitt-Ziska für die Zuarbeiten sowie dem Bürgermeister Herrn Walendsius und dem Gemeindevorstand für die Vorlage des Haushaltentwurfs.

Ich wünsche der heutigen Haushaltsdebatte einen konstruktiven und angenehmen Verlauf und bedanke mich für Ihre/eure Aufmerksamkeit!

Birgit Mandler Fraktionsvorsitzende Freie Wähler Lahnau

Für die SPD-Fraktion Ulf Perkitny:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

der Haushalt 2024 stellt sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren wesentlich problematischer und enger gestrickt dar. Ein größerer finanzieller Gestaltungsspielraum fehlt.

Sind es die Lahnauer Fraktionen in den vergangenen Jahren fast schon gewohnt gewesen, diverse Wünsche über Haushaltsanträge recht problemlos in den Haushalt einzuspeisen, so zwingt die Situation in diesem Jahr alle Akteure zu deutlich mehr Zurückhaltung. Diese wurde aber unisono über alle Parteigrenzen auch gezeigt, dafür an dieser Stelle herzlichen Dank!

Das Ergebnis des Haushaltes ist negativ, und Lahnau kommt um ein Haushaltssicherungskonzept nur herum, weil ausreichend Liquidität vorhanden ist, um dieses Defizit auszugleichen. Die allgemein schwierigen Zeiten hinterlassen auch im Lahnauer Haushalt Spuren, kaum ebben die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unser tägliches Leben ab, so sorgt der skrupellose russische Angriffskrieg gegen die Ukraine für in vielen Bereichen spürbare Folgen in unserem täglichen Leben. Diese Auswirkungen schlagen sich auch im Haushalt der Gemeinde Lahnau nieder, neben in fast allen Bereichen steigenden Kosten ist auch die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens nicht mehr so dynamisch wie in den Vorjahren.

Aber auch interne Lahnauer Gegebenheiten spielen bei dieser Entwicklung eine Rolle, so belastet die Errichtung des gemeinsamen Stützpunktes aller Lahnauer Feuerwehren den Haushalt enorm. Nichtdestotrotz ist dieses Projekt eine sinnvolle und zukunftsweisende Investition, die in meinen Augen alternativlos war und ist und die einen wichtigen Mosaikstein in der kommunalen Daseinsvorsorge darstellt.

Sehr erfreulich ist auch die Berücksichtigung Lahnaus im Förderprogramm „Dorfentwicklung“ der hessischen Landesregierung, das in den kommenden Jahren viele Fördermöglichkeiten für Projekte zur Weiterentwicklung unserer schönen Kommune beinhaltet. Zu nennen wäre an dieser Stelle beispielsweise die Neukonzeptionierung des Heimatmuseums in Zusammenarbeit mit dem Geschichtsverein.

Eine, sobald die Fördergrundlagen abschließend geklärt sind, geplante neue Stelle eines Lahnauer Klimaschutzmanagers wird uns als Kommune in die Lage versetzen, unsere Bemühungen in Sachen Klimaschutz zielgerichteter zu koordinieren und Fördermöglichkeiten effektiver zu recherchieren.

Die im Haushalt eingestellten Mittel zu den Themen Radwege und Verkehrsberuhigung halten wir als SPD-Fraktion ebenfalls für im Interesse unserer Bürger gut investiertes Geld.

Viele beschlossene, aber noch nicht abgearbeitete bzw. noch im Geschäftsgang befindliche Anträge hat in den vergangenen Monaten der Gemeindevorstand gesichtet. Nun liegt allen Fraktionen eine Übersicht dieser Vorgänge zur Priorisierung vor, anhand dieser soll der „Antragsstau“ mittelfristig abgearbeitet werden.

Die SPD-Fraktion beantragt vor diesem Hintergrund die Schaffung einer zusätzlichen Planstelle in der Bauverwaltung, die diesen, im kommunalen Vergleich schlank aufgestellten, und mit ständig wachsenden Aufgaben konfrontierten Fachbereich personell unterstützen und dabei auch eine zügigere Abarbeitung der eben genannten und vielfach genau diesen Bereich betreffenden Anträge ermöglichen soll.

Dies erscheint uns insbesondere vor dem Hintergrund geboten, dass die Haushaltsausgabereste dringend benötigte Liquidität binden und somit eine zügige Bereinigung derselben unseren Haushalt positiv beeinflussen wird. Dass es gerade bei den vorliegenden Anträgen aus diesem Bereich auch viele Fördermöglichkeiten gibt, deren „Anzapfen“ allerdings ebenfalls personelle Ressourcen bindet, ist eine weiteres Argument für das Schaffen dieser Stelle.

Wie eingangs ausgeführt, sind ansonsten in diesem Jahr die haushalterischen Spielräume gering, daher haben wir uns in diesem Jahr auf diesen einen, in unseren Augen zentralen und wichtigen Antrag beschränkt. Wichtig wird sein, in den kommenden Jahren die richtigen Maßnahmen zu treffen, um dieses Defizit nicht zu einer dauerhaften Situation werden zu lassen.

Eine wichtige Einnahmeposition zukünftiger Haushalte können zum Beispiel die Erträge aus der Windkraft sein, über deren Realisierung unsere Bürgermeister und der Gemeindevorstand zurzeit verhandeln. Legt man die möglichen Erträge, die während des letzten, gescheiteren Versuchs der Verwirklichung dieses Vorhabens im Raum standen, zugrunde, und bedenkt, dass in jüngerer Zeit andere Kommunen hier ebenfalls durchaus nennenswerte Erträge für ihren Haushalt erwirtschaften konnten, so besteht durchaus das Potential, den Haushaltsmehrbelastungen für den Bau des Feuerwehrstützpunktes in der Zukunft hiermit eine dauerhafte erhebliche Verbesserung auf der Einnahmenseite entgegenzusetzen. Dies war und ist natürlich nicht der Grund für die Forcierung unserer Bestrebungen um eine Realisierung von Windkraftanlagen auch in Lahnau, wäre aber trotzdem ein höchst willkommener Nebeneffekt.

Insgesamt erscheint uns der Haushalt angesichts der oben angesprochenen Rahmenbedingungen sehr ausgewogen. Er setzt in unseren Augen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die richtigen Schwerpunkte, daher wird meine Fraktion ihm wie vorgelegt mit den im H+F beschlossenen Änderungen zustimmen.

Die SPD-Fraktion möchte sich bei Bürgermeister, Gemeindevorstand und Verwaltung für die Offenheit und Transparenz während der Haushaltsberatungen bedanken. Die Gemeindegremien wurden im Vorfeld mit einbezogen und stets umfassend informiert.

Besonderer Dank gilt Herrn Veit und seinem Team für das Aufstellen des Haushaltes in einem doch sehr engen Zeitrahmen und Herrn Veit persönlich für das „Rede-und-Antwort-stehen“ anlässlich unserer Haushaltsklausur.

Ulf Perkitny, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Für die CDU-Fraktion Michael Beitz:

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Kommunalpolitik, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, liebe Gäste.

Es ist der erste Haushalt von Bürgermeister Walendsius, den wir mit der gebotenen Kritik zu prüfen und bewerten haben.

Kritik, aus dem Griechischen, bedeutet übertragen die Kunst des Beurteilens. Dazu gehört die Fähigkeit, etwas überhaupt beurteilen zu können, aber auch die Fertigkeit, diese Beurteilung kunstvoll, also im richtigen Maß und Licht, durchführen zu können. Jede Beurteilung sollte sich nicht nur mit dem auseinandersetzen, was hätte besser sein können, sondern auch mit dem, was gut ist.

Wir kritisieren alle gerne, aber keiner wird gern kritisiert. Das liegt daran, dass wir den zweiten Teil oft weglassen. Bei dem Teil mit der Kunst, also dem richtigen Maß, nehmen wir es nicht mehr so genau, vom Loben ganz zu schweigen.

Letztes Jahr fand sich die Vertretung zusammen und der damaligen Bürgermeisterin wurde aus Teilen des Parlamentes heraus konstatiert, ihr Haushalt wäre nicht kreativ genug, würde zu wenig Gestaltungswillen zeigen. Langweilig sei er gewesen. Die Stabilität und der verantwortungsbewusste Umgang mit öffentlichen Geldern aus dem Haushalt 2023 bot aber auch größere Spielräume, die die Fraktionen nutzen konnten, um eigene Haushaltsanträge einzubringen und mitzugestalten. Dieser Teil wurde freilich nicht gewürdigt. Ebenso wenig die Tatsache, dass die bisherige Rathauschefin stets ausgeglichene Haushalte vorlegen konnte.

Mit den Haushaltsanträgen haben die Fraktionen einmal im Jahr einen besonderen Gestaltungsspielraum, eine einmal im Jahr vorkommende Gelegenheit, sich zu profilieren.

Oft scheint es vor allem wichtig zu sein, ein Thema zu belegen, genauso oft wird darüber diskutiert, wer eigentlich ursprünglich eine Idee hatte. Da unterscheiden sich die Fraktionen übrigens nicht. Manchmal geht es soweit, dass zwingend neue Themen hermüssen, neue Anträge, neue Ideen, um bloß nicht den Eindruck zu erwecken, man habe keine Ziele mehr. Es kommt zuweilen vor, dass diese Dogmatik Stilblüten treibt.

Ich habe dabei leider den Eindruck, dass von den Parteien auf Teufel komm raus Tatsachen geschaffen werden müssen, um ein Thema zu belegen. Besser noch ist es, gleich alle Themen zu besetzen. Manchmal führt das zu Widersprüchen.

Ich erlebe, wie Menschen für Radwege werben, die selbst bei gutem Wetter den Weg zur Gemeindevertretung mit dem Auto zurücklegen. Ich höre davon, dass jedes kommunal einzusparende Gramm Co2 zählt, aber die individuelle Flugreise auf die Malediven wird ohne Reue gebucht. Wir diskutieren über die Art, wie Grundstücke vergeben werden und wie bezahlbarer Wohnraum entstehen soll. Gleichzeitig lassen wir zu, dass ein Baugebiet aus dem Regionalplan gestrichen wird und gewinnen keine Mehrheit für neue Baugebiete.

Wir erleben in der Bundespolitik, wohin diese Widersprüche führen können. Die Linke hat sich zu so vielen Themen aufgestellt, dass sie sich gespalten hat. Volksparteien verlieren Stimmen an Extremisten, die definitiv keine Alternative darstellen. Und auch hier in Lahnau sind wir vor solchen Brüchen nicht gefeit.

Mir geht es nicht darum, jemanden oder eine bestimmte Fraktion anzugreifen, denn wir alle versuchen, jedes Thema zu belegen. Wir alle erliegen gelegentlich der Verführung, sich exklusiv für ein Thema einsetzen zu wollen und den anderen Sichtweisen die Berechtigung abzusprechen. Mir geht es stattdessen um nachvollziehbare Standpunkte für die Wählergemeinschaft.

Wer der Flächenversiegelung entgegentreten will, tut dies auch auf Kosten neuer Sozialwohnungen. Wer den größtmöglichen Schutz sucht für schwächere Verkehrsteilnehmer, muss in Kauf nehmen, dafür ein Klimaziel hintenanzustellen. Wer Grundstücke in Erbpacht vergeben will, sollte auch tatsächlich Grundstücke vergeben können und sich vielleicht für neue Baugebiete einsetzen.

Wir repräsentieren als Fraktionen aber eben keine Themen per se, sondern die verschiedenen Standpunkte dazu und die Prioritäten verschiedener Themen zueinander. Und diese sind es, weswegen wir gewählt werden. Wir sollten daher mit unseren Prioritäten und Entscheidungen, und den Zielen dahinter beständig sein. Wenn man stattdessen versucht, auf allen Hochzeiten zu tanzen, wird für die Wählerinnen und Wähler nicht mehr greifbar, welche Richtung man verfolgt.

Insbesondere dann, wenn Themen kollidieren, wie es bei Wohnraum und Klimaschutz bereits geschah, verlieren wir Menschen, wenn wir behauptet haben, für beides einzustehen. Das führt zu Politikverdrossenheit. Und diese Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, verliert dann nicht eine Partei, die verlieren wir alle. Im schlimmsten Fall an Extremisten.

Letztes Jahr wurde beschlossen, keine Planungsmittel mehr einzustellen für das avisierte Baugebiet Am Giehren. Damit entfiel es aus dem Regionalplan, ein Zurück gibt es nicht mehr. Es war eine Entscheidung gegen Flächenversiegelung, vielleicht auch ein kleiner Beitrag für den Klimaschutz. Es war aber auch eine Entscheidung gegen neues Bauland und gegen neue Wohnungen.

Wer nun heute Interessierten erklärt, dass Erbpacht kleineren Einkommen hilft, Wohneigentum zu erwerben, muss auch zugeben, dass es fast kein Bauland gibt, welches man in Erbpacht vergeben könnte. Vielmehr noch, der Vollständigkeit halber müsste man sogar zugeben, dass man selbst mitverantwortlich für diesen Mangel ist.

Wähler und Wählerinnen haben den berechtigten Wunsch an Parteien, dass diese einen Standpunkt dazu haben, was Ihnen wichtiger ist, vor allem wenn zwei Ziele unvereinbar sind. Dieses Profil müssen wir angesichts der Bedrohung von den Rändern unserer Gesellschaft zeigen, und zwar nicht Tag für Tag neu und je nachdem wie der Wind weht unterschiedlich, sondern dauerhaft und verlässlich.

Der Haushalt für 2024, über den wir heute abstimmen, könnte nun auch sinnbildlich für einen Wählerwunsch an Parteien stehen: die generelle Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, unabhängig von den Standpunkten. Verantwortung müssen wir dieses Jahr Groß schreiben, denn der Haushalt ist nicht so üppig, wie es die Gemeindevertreterinnen und -vertreter gewohnt sind. Neben höheren Umlagen und gestiegenen Kosten hat das zwei Gründe: Geringere Einnahmen durch die Gewerbesteuer und ein großes, notwendiges aber teures Projekt, den Feuerwehrstützpunkt.

Und daher an dieser Stelle auch mein Zwischenfazit: dieser Verantwortung hat sich jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier gestellt, und das verdient Achtung über die Fraktionsgrenzen hinweg.

Vielleicht ist dieser Haushalt ein guter Start ins Jahr, um sich auch über weitere Anträge Gedanken zu machen. Bei der Bauverwaltung liegt ein Großteil der noch nicht bearbeiteten Anträge. Sicherlich wäre zusätzliches Personal gerechtfertigt und wünschenswert, entsprechende frühere Bemühungen meiner Fraktion fanden leider keine Mehrheit.

So sinnvoll eine solche Stelle auch ist, der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig. Nicht umsonst hat der Bürgermeister, wissend um die Rückstände, eine solche Stelle nicht einbringen wollen. Eine andere Möglichkeit wäre, sich mehr Gedanken über die Notwendigkeit künftiger Anträge zu machen. Nicht nur heute, durch sparsames Stellen oder gar den Verzicht auf Haushaltsanträge, können wir der Verantwortung Rechnung tragen, die wir letzte Woche angesichts der Zahlen alle angenommen haben. Wir können und sollten uns auch in diesem Jahr dieser Verantwortung weiterhin bewusst sein und die Verwaltung durch unser Verhalten entlasten.

Es bleibt noch, über den eigentlichen Haushalt zu sprechen, der vom Rathauschef und vom Vorstand eingebracht wurde. Dieser Haushalt, Herr Walendsius, ist ein schwieriger Haushalt. Die Kosten für den Feuerwehrstützpunkt machen Kredite notwendig, fehlende Einnahmen aus der Gewerbesteuer machen die Spielräume klein.

Natürlich gibt es dennoch Schwerpunkte, Zeichen Ihrer Ziele, und natürlich kann man immer anderer Meinung sein, was diese Schwerpunktsetzung angeht. Im eigentlichen Sinn von Kritik möchte ich sagen: es ist ein guter Haushalt, den Sie da einbringen möchten.

Mir sind die intensiven Bemühungen um Förderprogramme bewusst, wir sehen die Verantwortungsübernahme, sorgsam mit den öffentlichen Mitteln umzugehen, mir fallen bei den wenigen Investitionen Ziele auf, die aus unserer Sicht sinnvoll sind.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass die Geschwindigkeitsüberwachung auf Ihrer Agenda steht. Ich bezweifle, dass sich diese Ausgaben gegenrechnen. Das ist allerdings auch nicht der Zweck dieser Investition, sondern die Reduzierung von Lärm und Geschwindigkeit. Bei aller Sparsamkeit, damit leisten wir einen effektiven und von vielen Bürgerinnen und Bürgern geforderten Beitrag, Lahnau lebenswert zu erhalten.

Die Radwege stehen ebenfalls auf Ihrer Agenda. Die Mobilität verändert sich, der Fokus auf Radfahrer und Fußgänger ist verständlich, er trifft wie es scheint den Zeitgeist. Wir dürfen aber bei allen frommen Wünschen, uns an einer Verkehrswende zu beteiligen, nicht vergessen: Lahnau ist keine Fahrradgemeinde.

Der hehre Wunsch, Lahnau zu einer solchen verwandeln zu wollen, dürfte an einfache Grenzen stoßen. Die Lahnauerinnen und Lahnauer nutzen überwiegend das Auto, wenn sie einkaufen und arbeiten gehen, wenn sie Freunde besuchen…oder eben eine Gemeindevertretung. Die meisten Räder sehen Sie am Wochenende zur Freizeitgestaltung. Ein Dorf braucht nun einmal eine andere Verkehrspolitik als eine Stadt.

Sie kommen mit dem Rad weder gut nach Gießen noch nach Wetzlar, sollten Sie schnell, und nicht landschaftlich reizvoll, zum Ziel kommen wollen. Der Haushaltsansatz ist relativ moderat gewählt, und ich würde mir persönlich sehr wünschen, dass die Erreichbarkeit innerhalb des Ortes und in die Oberzentren mit dem Fahrrad besser wird. Dabei werden wir Sie unterstützen, genauso wie wir, mit der gebotenen Kunst, Kritik üben an Schwerpunktsetzungen in diesem Bereich, die vielleicht nicht zu Lahnau passen.

Besonders bitter ist es, dass wir nicht in Bereichen investieren können, die uns wichtig sind. Alleine bei mir in der Fraktion haben 4 Mitglieder Kinder in einem Alter, in dem die Betreuung eine zentrale Frage ist. Gerne würden wir den Ausbau der Kindertagesstätten weiter vorantreiben. So ist es nun mal mit den Prioritäten. Wir haben uns gemeinsam für den neuen Feuerwehrstützpunkt ausgesprochen, und wir wollten das Gebäude als Investition für Lahnau auch im Gemeindeeigentum wissen. Ich halte diese Entscheidung für absolut richtig, und bin auch hier dankbar über das Wissen, dass wir damit hier nicht alleine stehen.

In diesem Jahr, das nach längerer Zeit nun nicht mehr ohne streng prüfenden Blick der Kommunalaufsicht auf unseren Haushalt auskommt, liegt eine Chance in der gemeinsamen Zusammenarbeit. Vielleicht können manche Entscheidungen, die in besseren Zeiten gut klangen, neu überdacht werden. Sehr wahrscheinlich kann uns die Arbeitsgruppe beim Streit um die Erbpacht wegweisend sein auch bei anderen Streitthemen, damit wir den besten Kompromiss aushandeln können, der die Wählerinnen und Wähler am besten repräsentiert und zu guten Ergebnissen für die Gemeinde führt.

Vielleicht fangen wir damit an, wieder richtig Kritik zu üben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Bürgermeister. Wir sind nicht mit allem einverstanden, was Sie machen. Wir halten nicht alles für sinnvoll, was Sie für gut und richtig halten. Aber wir finden auch nicht alles schlecht und erkennen an, dass Sie auch um Lahnau bemüht sind. Gerade in Zeiten wie diesen tragen wir gemeinsam Verantwortung für das Gelingen von Politik.

Herr Bürgermeister, wir tragen Ihren Haushalt mit.

Michael Beitz, Vorsitzender der CDU-Fraktion Lahnau

10.

Investitionsprogramm 2024

10.1

Antrag des Bürgermeisters

10.2

Anträge der SPD-Fraktion

10.3

Anträge der CDU-Fraktion

10.4

Anträge der 4U-Fraktion

10.5

Anträge der Fraktion FW

10.6

Anträge von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

10.7

Haushalt 2024
hier: Investitionsprogramm

VL-163/2023

1.Ergänzung

Beschluss:

Das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 0 Enthaltung(en)

11.

Stellenplan 2024

11.1

Antrag des Bürgermeisters

11.1.1

Haushalt 2024
hier: Anpassung des Stellenplans für die Stelle Sozialkoordination

AT-33/2023

Bürgermeister Walendsius begründet den Antrag.

Beschluss:

Die Stelle der Sozialkoordination wird im Stellenplan von EG 9a auf 9b erhöht

Abstimmungsergebnis:

(16 ) Ja-Stimmen ( 7 SPD 5 CDU 4 4U 0 FW)

(4 ) Nein-Stimmen ( 0 SPD 1 CDU 0 4U 3 FW)

(1 ) Enthaltungen ( 0 SPD 1 CDU 0 4U 0 FW)

11.2

Anträge der SPD-Fraktion

11.2.1

Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Umweltberatung
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.01.2024

AT-1/2024

Gemeindevertreter Perkitny begründet den Antrag für die SPD-Fraktion.

Beschluss:

Die Gemeinde Lahnau stellt eine zusätzlichen Planstelle TVÖD E10 im Stellenplan für den Bereich

Kostenstelle 10010110 Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Umweltberatung ein.

Abstimmungsergebnis:

(11 ) Ja-Stimmen ( 7 SPD 0 CDU 4 4U 0 FW)

(10 ) Nein-Stimmen ( 0 SPD 7 CDU 0 4U 3 FW)

(1 ) Enthaltungen ( 1 SPD 0 CDU 0 4U 0 FW)

11.3

Anträge der CDU-Fraktion

11.4

Anträge der 4U-Fraktion

11.5

Anträge der Fraktion FW

11.6

Anträge von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

11.7

Haushaltsjahr 2024
hier: Stellenplan

VL-164/2023

2. Ergänzung

Beschluss:

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 wird in der vorliegenden Form, unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen, beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

(15 ) Ja-Stimmen ( 8 SPD 3 CDU 4 4U 0 FW)

(5 ) Nein-Stimmen ( 0 SPD 2 CDU 0 4U 3 FW)

(3 ) Enthaltungen ( 0 SPD 3 CDU 0 4U 0 FW)

12.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2024

12.1

Jahresabschluss 2022
hier: Aufstellungsbeschluss

MI-2/2024

Die Vorarbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2022 sind abgeschlossen.

Nach den Vorschriften der GemHVO ist über den Jahresabschluss ein vorläufiger Aufstellungsbeschluss durch den Gemeindevorstand zu fassen.

Der Jahresabschluss besteht aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung. Darüber hinaus sind dem Abschluss Anlagen gem. § 112 (4) HGO beizufügen. Außerdem ist der Jahresabschluss gem. § 112 (3) HGO durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Finanzabteilung ist derzeit mit der Aufstellung dieser Anlagen sowie der Erstellung des Rechenschaftsberichts beschäftigt.

Nach der Prüfung des Jahresabschlusses ist ein zweiter endgültiger Beschluss über die Aufstellung des Jahresabschlusses inkl. aller Anlagen zu fassen.

In der Anlage ist der Entwurf der Vermögensrechnung, der Ergebnisrechnung sowie der Finanzrechnung beigefügt. Die Jahresabschlussbuchungen wie z.B. Abschreibungen, Sonderposten, Auflösung bzw. Zuführung Rückstellungen sind durchgeführt.

Die aufgestellte Jahresrechnung schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Gewinn i. H. v. -4.310.545,81 €, das außerordentliche Ergebnis ebenso mit einem Gewinn i.H.v. 13.269,98 € ab.

Die Finanzrechnung schließt mit einer Erhöhung der Zahlungsmittel i. H. v. 3.233.749,98 € ab. In der Folge erhöht sich der Finanzmittelbestand von ursprünglich 7.482.838,71 € auf nunmehr 10.716.588,69 €.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 58.877.918,51 € und hat sich um rd. 2.796.096 € gegenüber der Bilanz 2021 erhöht.

Des Weiteren gilt es für den Jahresabschluss 2022 zu prüfen, ob die Pflicht zur Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses gemäß § 112a HGO besteht. Nach den Regelungen des

§ 112b (1) HGO ist eine Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohner von der Pflicht, einen Gesamtabschluss aufzustellen befreit.

In der Gemeinde Lahnau lebten zum 31.12.2022 8.266 Einwohner, somit entfällt die Pflicht für einen konsolidierten Gesamtabschluss.

12.2

Jahresabschluss 2022
hier: Konsolidierter Gesamtabschluss

MI-3/2024

Für den Jahresabschluss 2022 gilt es zu prüfen, ob die Pflicht zur Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses gemäß § 112 (5) HGO besteht. Nach den Regelungen des § 112 (5) Satz 4 kann die Aufstellung eines solchen konsolidierten Gesamtabschlusses unterbleiben, wenn sie für die Beurteilung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde von nachrangiger Bedeutung ist.

Das Hessische Innenministerium hat mit Schreiben vom 22.08.2016 (GZ IV 4 - 15 i 01.01) diesen unbestimmten Rechtsbegriff präzisiert. Nach Ziffer 2.2 dieses Schreibens liegt eine nachrangige Bedeutung regelmäßig vor, wenn der auf die Gemeinde entfallende Anteil der Bilanzsummen der Beteiligungen zusammen den Wert von 20 v.H. der gemeindlichen Bilanzsumme nicht übersteigt.

Die Prüfung der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist von der Gemeinde zu jedem Abschlussstichtag vorzunehmen. Der Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist vom Gemeindevorstand zu beschließen und entsprechend zu dokumentieren. Die Gemeindevertretung, die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt sind über den Verzicht in geeigneter Weise zu unterrichten.

Für die Gemeinde Lahnau fällt die Prüfung wie folgt aus:

  • Die Bilanzsumme der Gemeinde Lahnau beläuft sich zum 31.12.2022 auf 58.877.918,87 €
  • Somit würde eine Erheblichkeit nach der Definition des HMdI bei einem Beteiligungswert von 11.775.583,80 € erreicht werden.
  • Aktuell hält die Gemeinde Lahnau folgende Beteiligungen:
  • Wie aus der vorstehenden Aufstellung zu erkennen ist, liegt der aktuelle Wert der Beteiligungen deutlich unter der vom HMdI definierten Wesentlichkeits-Schwelle. Hinzu kommt, dass die Gemeinde Lahnau bei nur einer der Beteiligungen - Zweckverband Hallenbad Waldgirmes - eine herrschende Position einnimmt.
  • Zusammenfassend ist für die Gemeinde Lahnau die Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses nicht gegeben.

12.3

Anträge des Bürgermeisters

12.4

Notwendige Änderungen nach Einbringung des Haushalts

AT-7/2024

Bürgermeister Walendsius erläutert die nachträglichen positiven Änderungen.

Beschluss:

Stand: 15.01.2024

Teilhaushalt 1201

Absetzung des Ansatzes in Höhe von 11.000 € für die Straßenbeleuchtungsnetz- pauschale.

Mit einem Schreiben der EAM vom 17.11.2023 wird die Überführung des Straßenbeleuchtungsnetzes in das übrige Niederspannungsnetz aufgrund der Vorgaben der Regulierungsbehörden beschrieben. Der Vorteil für die Kommunen ist, dass die separate Vergütung für das Stromnetz der Straßenbeleuchtung zukünftig entfällt und in den allgemeinen Netzkosten für das Niederspannungsnetz aufgehen.

Die Stromnetzpauschale welche in den vergangenen Jahren bei ca. 11 Tsd. € lag entfällt demnach ab 2024.

Teilhaushalt 1602

Erhöhung des Ansatzes für die Konzessionsabgabe Gas von 15.000 € auf 45.000 € (Mehrertrag) aufgrund der aktuellen Ausschreibungsergebnisse.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

12.5

Anträge der SPD-Fraktion

12.6

Anträge der CDU-Fraktion

12.6.1

Slipanlage
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.01.2024

AT-3/2024

Gemeindevertreter Beitz erläutert für die CDU-Fraktion den Antrag. Gemeindevertreter Feiling weist darauf hin, dass das Thema bereits im HFA behandelt worden ist und die Feuerwehr keinen Ertüchtigungsbedarf sieht. Insbesondere ist an den Einstiegsstellen kein Massentourismus gewünscht und die Anlage steht im Eigentum der Wasser- und Schifffahrtsgesellschaft in Koblenz.

Bürgermeister Walendsius teilt hierzu mit, dass ein möglicher Kompromiss die Reduzierung des Ansatzes auf z.B. 10.000 Euro wäre, um kleine Maßnahmen, wie „Rasengittersteine zur Verbreiterung der Einlassstelle“ umzusetzen.

Gemeindevertreter Beitz stellt sodann für seine Fraktion den Antrag, die Summe von 30.000 Euro auf 10.000 Euro zu reduzieren. An der weiteren Aussprache beteiligen sich die Gemeindevertreter Velten, Prof. Dr. Rauber und Bepler.

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.

Beschluss:

Die CDU-Fraktion beantragt 10.000 Euro in diesem Haushaltsjahr für die Instandsetzung von Slip-Anlagen einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 1 Enthaltung

12.7

Anträge der 4U-Fraktion

12.8

Anträge der Fraktion FW

12.9

Anträge von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

12.10

Haushalt 2024
hier: Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024

VL-165/2023

1. Ergänzung

Beschluss:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 wird in der vorgelegten Form, unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen, aufgestellt.

Daraus ergibt sich folgender Wortlaut der Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung der Gemeinde Lahnau für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset-zes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung Lahnau am 25.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

24.922.409,-- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

25.826.043,-- €

mit einem Saldo von

-903.634,-- €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

6.000,-- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,-- €

mit einem Saldo von

6.000,-- €

Entnahme aus Rücklagen (§ 24 (2) GemHVO)

-897.634,-- €

Zuführung zu Rücklagen (§ 24 (1) GemHVO)

0,-- €

ausgeglichen

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

206.928,-- €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

728.482,-- €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.002.000,-- €

mit einem Saldo von

-3.273.518,-- €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.215.000,-- €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

530.389,-- €

mit einem Saldo von

2.684.611,-- €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des

Haushaltsjahres von

381.979,-- €

festgesetzt.

Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt gemäß Ziffer 4 des Finanzplanungserlasses vom 11.10.2023 in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen zur Verfügung steht.

Für das Jahr 2024 steht ungebundene Liquidität in ausreichender Höhe zur Verfügung.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.215.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.600.000,00 EUR festgesetzt

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5 (nachrichtlich)

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

332 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

365 v.H.

2.

Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag

357 v.H.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 25.01.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 8

Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft.

1.)

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwen-dungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO wird auf 5 % des veranschlagten Gesamtbetrags der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. der gesamten Auszahlungen(Finanzhaushalt) festgesetzt.

2.)

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO bis zu einem Betrag von 30.000 € sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Aus-zahlungen bis zu einem Betrag von 15.000 € gelten als unerheblich. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

3.)

Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten ab einem Betrag von 150.000 € als Vorhaben von erheblicher finanzieller Bedeutung.

Lahnau, den 26.01.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau
Walendsius
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

13.

Antrag Radwege
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2020

AT-25/2020

Beratung und Beschlussfassung unter TOP 13.2

Beschluss:

Der Bau- und Verkehrsausschuss wird beauftragt, Kriterien zu entwickeln, Ideen zu sammeln und Ziele zu formulieren, damit ein Planungsbüro zur Neukonzeptionierung der Radwegestruktur in Lahnau im Anschluss beauftragt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Abstimmung

13.1

Antrag Radwege
Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2020
Hier: Ergänzung der geo-Fraktion vom 16.06.2020

AT-25/2020

1. Ergänzung

Beratung und Beschlussfassung unter TOP 13.2

Beschluss:

Es werden durch die Gemeindegremien Ideen entwickelt und formuliert, damit ein Planungsbüro zur Neukonzeptionierung der Radwegestruktur in Lahnau im Anschluss beauftragt werden kann. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine entsprechende Planung in die Wege zu leiten.

Das Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2005 ist in dieses Verfahren einzubeziehen.

Zu berücksichtigende Kriterien:

a)

Der bauliche Zustand und die allgemeine Verkehrssituation der Fernradwanderwege

b)

Fahrrad als schnelles Fortbewegungsmittel mit kurzen Wegen in die Städte Gießen und Wetzlar

c)

Durchgängige schnelle Radwegeverbindung zwischen Gießen und Wetzlar

d)

Situation des Radverkehrs auf klassifizierten Straßen

e)

Lahnüberquerung des Verbindungswegs Dutenhofen-Neumühle-Ortslage Dorlar

f)

Weiterführung von innerörtlichen Radwegen, die am Ortsrand enden

g)

Möglichkeiten von Fahrradstraßen in Lahnau

h)

Ladestationen für die E-Fahrrad-Mobilität

i)

Infrastruktur für Fahrräder/E-Bikes in den Industrie- und Gewerbegebieten

j)

Fahrrad und ÖPNV

k)

Vernetzung mit den Nachbarkommunen

l)

Innerörtlicher Radweg, der alle drei Ortsteile durchgehend verbindet

m)

Prüfung, ob Gehwege in Abschnitten von Fahrradfahrer/innen genutzt werden können. (z.B. Ortsdurchfahrt Waldgirmes)

n)

Beschilderungen und Markierungen

o)

Verbindung zwischen Ortslage Dorlar (Lahnbrücke) und Lahnbaude/Dammgarten, Wirtschaftsweg nach Münchholzhausen

Abstimmungsergebnis:

ohne Abstimmung

13.2

Radwege in Lahnau; Neukonzeptionierung der Radwegestruktur in Lahnau
hier: Geeinter Beschlussvorschlag des Bau- u. Verkehrsausschusses (§ 29 Abs. 1 GO)

VL-6/2024

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Döpp erläutert den Werdegang der Vorlage. Anschließend berichtet Gemeindevertreter Feiling aus BuV-Ausschuss.

Gemeindevertreterin Mandler weist darauf hin, dass die unter Punkt 7 erwähnte Schrank sich im Eigentum der Stadt Wetzlar befindet und hier ggfs. Kontakt aufgenommen werden muss.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Planung zur Neukonzeptionierung der Radwegestruktur in Lahnau zu beauftragen und vom Mobilitätsbeirat aufgelisteten und vom Bau- und Verkehrsausschuss priorisierten Maßnahmen umzusetzen. Die Planung kann projekt- bzw. abschnittsweise erfolgen. Das Radwegekonzept aus dem Jahr 2005 ist mit einzubeziehen. Anhand der Priorisierung und Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel soll der Gemeindevorstand sukzessive die einzelnen Projekte umsetzen.

Insgesamt soll die Möglichkeit zur Weiterführung von innerörtlichen Radwegen, die am Ortsrand enden, bezüglich des Anschlusses an das überregionale Radverkehrsnetz geprüft und verbessert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Verknüpfung mit den Nachbarkommunen sowie die Beschilderung bzw. Markierung der Radwege zu verbessern. Ein innerörtlicher Radweg, der alle drei Ortsteile durchgehend verbindet soll perspektivisch geschaffen werden. Für sämtliche Maßnahmen sollen Fördermöglichkeiten geprüft werden.

Folgende Projekte wurden identifiziert (Priorität nach dieser Reihenfolge):

1. Allgemeine Maßnahmen:

Ausschilderung der im Radverkehrskonzept des Lahn-Dill-Kreises blau dargestellten Basisroute ab Friedhof Atzbach, Weg auf dem ehemaligen Bahndamm, Büchnerstraße, Bahnhofstraße, Dr.-Hans-Wilhelmi-Weg, Taunusstraße, Weg am Erdbeerfeld bis Dorlarer Straße in Waldgirmes.

Straßenmarkierungen, Warnschilder und soweit erforderlich, bauliche Anpassungen an den folgenden kritischen Stellen:

  • Übergang auf den Bahndamm in der Nähe des Atzbacher Friedhofes
  • Querung der Steinstraße
  • Querung der Sudetenstraße
  • Querung der Landstraße am Ende der Taunusstraße
  • Einmündung des Radweges in die Dorlarer Straße
2. O-P01-029 (Radverkehrskonzept des LDK)

Markierung eines Schutzstreifens in der Ortsdurchfahrt Waldgirmes (Naunheimer Straße, Dorlarer Straße) markieren.

3. O-P01-028 (Radverkehrskonzept des LDK)

Querungshilfe am Ortseingang aus Richtung Naunheim:

Die aktuell vorhandene Querungshilfe ist für Radfahrer ungeeignet.

Abweichend zu dem Konzeptblatt sollte die optimale Position ermittelt werden. Ebenso ist zu prüfen, ob eine Verkehrsinsel oder die vom Planer vorgeschlagene Einengung die geeignete Lösung ist.

4. Verbindungsweg Dorlar-Waldgirmes hinter dem Feuerwehrneubau

Zwischen Dorlar und Waldgirmes (Taunusstraße-Berliner Str.) soll im Bereich hinter (Nordseite) des im Bau befindlichen neuen Feuerwehrgerätehauses ein Fuß- und Radweg entstehen.

5. O-B2-002 und O-B2-003 (Radverkehrskonzept des LDK)

Fehlender Radweg am Ortsausgang in Richtung Biebertal:

Hier schlägt der Mobilitätsbeirat vor, abweichend vom Konzept als kurzfristige Lösung eine Route durch die Uhlandstraße und die Haustädter Straße auszuschildern.

6. RSV1-018 und RSV1-019 (Radverkehrskonzept des LDK)

Verbindung Bootsanleger Dorlar Richtung Kläranlage:

Hier ist eine bauliche Umgestaltung des Knotens Münchgraben / Auweg/ Mühlweg und des Bereiches vor dem Bootsanleger erforderlich. Die vom Planer vorgeschlagene Fahrradstraße sollte so gestaltet werden, dass alle Nutzungen konfliktfrei möglich sind.

7. O-P15-004 (Radverkehrskonzept des LDK)

Wirtschaftsweg zwischen Atzbach und Dutenhofen:

Die vom Planer vorgeschlagenen Randmarkierungen sollten, wenn möglich, in Absprache mit der Stadt Wetzlar aufgebracht werden, damit der Weg auch bei Dunkelheit besser erkennbar ist.

Die vorhandene Schranke an der Gemarkungsgrenze sollte durch eine geeignete Absperrung (Poller oder Halbschranke) ersetzt werden, die für Fußgänger und Radfahrer auch bei Gegenverkehr passierbar ist und diese nicht den asphaltierten Bereich verlassen müssen.

8. O-P4-009 (Radverkehrskonzept des LDK)

Verbindung nach Garbenheim und Zufahrt zum Kühkopf einschließlich der Verbindung nach Münchholzhausen:

Für die Verbindung nach Garbenheim sieht der Mobilitätsbeirat für Radfahrer, die die Landstraße nicht nutzen wollen, eine Verbindung über Naunheim als Alternative an.

Die Bahnlinie kann heute von Fußgängern und Radfahrern nur auf dem sehr schmalen Betriebsweg überquert werden. Es ist zu prüfen, ob die vom Planer vorgeschlagene Brücke zeitnah erstellt werden kann, oder eine kostengünstigere Lösung umgesetzt werden kann. Die Zu- und Abwege, die heute nur aus Trampelpfaden bestehen, sind zu ertüchtigen.

9. RSV1-021 (Radverkehrskonzept des LDK)

Fuß und Radwegbrücke über die Lahn im Bereich des Mühlenweges:

Sobald Klarheit über den geplanten Verlauf der Radverkehrsschnellverbindung zwischen Solms, Wetzlar, Gießen, Marburg herrscht und die notwendige Finanzierung inkl. Fördermittel sichergestellt wird, soll diese bereits von der Gemeindevertretung beschlossene Maßnahme umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

14.

(weitere) Mitteilungen

14.1

a) des Vorsitzenden

Es liegen keine weiteren Mitteilungen vor.

14.2

b) des Gemeindevorstandes

Es liegen keine weiteren Mitteilungen vor.

14.3

c) aus der Gemeindevertretung

Es liegen keine weiteren Mitteilungen vor.

15.

Anfragen an den Gemeindevorstand

Gemeindevertreterin Mandler fragt nach einem aktuellen Stand bezüglich des Pachtvertrages des Bürgerhauses in Atzbach. Bürgermeister Walendsius teilt hierzu mit, dass es keine Veränderung seitens des Pächters gibt.

Der Vorsitzender der Gemeindevertretung Ronald Döpp schließt die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau um 20:20 Uhr und bedankt sich bei den Mitgliedern für Ihre Teilnahme.

Lahnau, 05.02.2024

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführer

Ronald Döpp

Patrick Gnädig