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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Lahnau für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung Lahnau am 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf —  27.218.860,-- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 29.127.545,-- €

mit einem Saldo von —  -1.908.685,-- €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf —  6.000,-- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0,-- €

mit einem Saldo von  — 6.000,-- €

Entnahme aus Rücklagen (§ 24 (2) GemHVO)  — -1.902.685,-- €

Zuführung zu Rücklagen (§ 24 (1) GemHVO)  — 0,-- €

ausgeglichen

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — -553.565,-- €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  3.739.790,-- €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 8.909.300,-- €

mit einem Saldo von  — -5.169.510,-- €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf —  5.000.000,-- €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 545.110,-- €

mit einem Saldo von —  4.454.890,-- €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des

Haushaltsjahres von —  -1.268.185,-- €

festgesetzt.

Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt gemäß II 2. des Finanzplanungserlasses vom 30.09.2025 in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen zur Verfügung steht.

Für das Jahr 2026 steht ungebundene Liquidität in ausreichender Höhe zur Verfügung.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5 (nachrichtlich)

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

332 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

365 v.H.

2.

Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag

399 v.H.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 11.12.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 8

Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft.

1.)

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO wird auf 5 % des veranschlagten Gesamtbetrags der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. der gesamten Auszahlungen (Finanzhaushalt) festgesetzt.

2.)

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO bis zu einem Betrag von 30.000 € sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 15.000 € gelten als unerheblich. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

3.)

Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten ab einem Betrag von 150.000 € als Vorhaben von erheblicher finanzieller Bedeutung.

Lahnau, den 12.12.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau
Walendsius
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lahnau vom 19.12.2006 in der Fassung der 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 01.11.2024 in den Lahnau-Nachrichten öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung hat genehmigungspflichtige Teile. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung ist beigefügt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, den 20.03. bis einschl.

Mittwoch, den 03.03.2026 in der Gemeindeverwaltung Lahnau OT Dorlar,

Rathausplatz 5, Flur (EG), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Wochentag

vormittags

nachmittags

Montag und Dienstag

08.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 15.30 Uhr

Donnerstag

08.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 17.30 Uhr

Freitag

08.00 bis 12.00 Uhr

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Lahnau, den 12.02.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau
Walendsius
Bürgermeister