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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 8/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Seniorenbeiratswahl -Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Seniorenbeiratswahl 2026

Liebe Seniorinnen und Senioren,

nach fünf Jahren ist es wieder soweit: in diesem Jahr wird ein neuer Seniorenbeirat gewählt!

Wer oder was ist das überhaupt?

Der Seniorenbeirat wird laut „Satzung und Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Lahnau“ zur Wahrnehmung der Interessen der Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Lahnau gewählt, wobei er die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten berät, welche die Belange von Seniorinnen und Senioren berühren. Dabei ist er unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.

Der Seniorenbeirat besteht dabei aus mindestens 4 und höchstens 7 Mitgliedern. Die Mitarbeit im Seniorenbeirat ist ehrenamtlich, wobei sich die Entschädigung nach den Bestimmungen der Entschädigungssatzung richtet.

Der Seniorenbeirat wird für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Gemeindevertretung (in der Regel 5 Jahre) gewählt.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die spätestens am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Lahnau gemeldet sind, gelten als Seniorin oder Senior und sind damit wahlvorschlagsberechtigt, wahlberechtigt und wählbar.

Die Wahl erfolgt als Briefwahl, und zwar am Donnerstag, 28. Mai, von 08.00 bis 17.00 Uhr.

Vielleicht ist diese wichtige und sinnvolle und auch Spaß bringende Aufgabe ja etwas für Sie? Oder Sie kennen jemanden, der/die das gerne machen würde?

Auf alle Fälle werden alle Seniorinnen und Senioren laut § 3, Abs. 2 der Satzung und Geschäftsordnung des Seniorenbeirats der Gemeinde Lahnau hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen, und zwar bis spätestens zum 20. April 2026.

Jeder Wahlvorschlag ist dabei schriftlich einzureichen und kann eine/n oder mehrere Bewerber/innen beinhalten. Es müssen in Block- oder Maschinenschrift der Vor- und Zuname, die Anschrift und das Geburtsdatum der Bewerberin bzw. des Bewerbers aufgeführt sein. Die eigene Person kann natürlich ebenfalls vorgeschlagen werden.

Zusammen mit dem Wahlvorschlag muss eine unterschriebene Erklärung jeder Bewerberin/jedes Bewerbers eingereicht werden, dass er/sie mit der Aufnahme seines/ihres Namens in den Wahlvorschlag einverstanden und bereit ist, im Falle seiner/ihrer Wahl das Mandat zu übernehmen.

Anbei entsprechende Formulare, deren Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben ist:

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an den Gemeindewahlleiter Jens Bornhäußer (Tel.: 9644-20, Mail: j.bornhaeusser@lahnau.de) oder aber auch an Moni Karger (Tel.: 9644-66, Mail: m.karger@lahnau.de) wenden.