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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 10/2026
Umweltnachrichten
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Heckenrückschnitt: Wichtige Infos zur Brut- und Setzzeit

Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Brut- und Setzzeit, die bis zum 30. September dauert. In dieser Phase steht der Schutz von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren im Vordergrund. Daher sind starke Rückschnitte, das vollständige Entfernen von Hecken und Sträuchern sowie andere größere Eingriffe in Gehölze grundsätzlich nicht erlaubt.

Erlaubt sind in diesem Zeitraum nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte, zum Beispiel zur Gesunderhaltung der Pflanzen oder zur Beseitigung von leichtem Neuaustrieb. Auch notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit dürfen durchgeführt werden, allerdings nur, wenn keine Tiere gestört oder gefährdet werden. Befinden sich Nester oder brütende Vögel in einer Hecke, sind selbst kleinere Arbeiten zu unterlassen.

Bis zum 28. oder 29. Februar, also außerhalb der Brut und Setzzeit, sind hingegen auch umfangreichere Arbeiten zulässig. Dazu gehören kräftige Rückschnitte, das sogenannte „Auf den Stock“ setzen sowie die Rodung oder vollständige Entfernung von Hecken und Gebüschen, sofern keine anderen Vorschriften entgegenstehen. Diese Zeit eignet sich daher besonders gut, um größere Pflegearbeiten im Garten durchzuführen.

Ab dem 1. Oktober sind solche umfangreicheren Rückschnittmaßnahmen dann wieder erlaubt, da die Brut und Setzzeit endet.

Hintergrund dieser Regelung ist der Natur und Artenschutz, da Hecken und Sträucher wichtige Lebensräume für viele Tiere wie Vögel, Igel und Insekten sind.