Was wird gewählt?
Bei der Kommunalwahl in Langgöns können Sie folgende Vertreterinnen und Vertreter wählen:
- Gemeindevertretung Langgöns – das Parlament der Gemeinde
- Ortsbeirat Ihres Ortsteils (z. B. Niederkleen, Dornholzhausen)
- Kreistag des Landkreises Gießen
Für jede Wahl erhalten Sie einen eigenen Stimmzettel.
Wie viele Stimmen haben Sie?
- Für die Gemeindevertretung: 37 Stimmen
- Auf jedem Stimmzettel ist die genaue Anzahl der zu verteilenden Stimmen angegeben.
Sie können Ihre Stimmen verteilen, aufteilen oder bündeln.
Wie können Sie Ihre Stimmen vergeben?
1. Liste ankreuzen (einfach)
Kreuzen Sie eine Partei oder Wählergruppe oben auf dem Zettel an.
Ihre Stimmen werden automatisch auf diese Liste verteilt.++
Dies ist die einfachste Variante.
2. Kumulieren (Stimmen häufeln)
Sie können einer Person bis zu 3 Stimmen geben.
Beispiel: Sie möchten Kandidat Müller besonders unterstützen 3 Kreuze bei seinem Namen.
Reststimmen sollten Sie ebenfalls vergeben, sonst verfallen sie.
3. Panaschieren (mischen)
Sie dürfen Kandidaten aus verschiedenen Parteien oder Wählergruppen mischen.
Beispiel:
- 3 Stimmen für Person A (Partei 1)
- 2 Stimmen für Person B (Partei 2)
- 1 Stimme für Person C (Partei 3)
Solange Sie insgesamt die maximal erlaubten Stimmen nicht überschreiten, ist der Stimmzettel gültig.
Wichtige Hinweise
- Nicht mehr Stimmen vergeben als erlaubt – sonst ist der Stimmzettel ungültig.
- Kreuzen Sie eine Liste an und zusätzlich einzelne Kandidaten, zählen die Einzelstimmen zuerst.
- Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen vergeben – das ist zulässig.
So läuft die Wahl im Wahllokal
- Sie erhalten Ihre Stimmzettel.
- Sie gehen in die Wahlkabine.
- Sie kreuzen an bzw. verteilen Ihre Stimmen.
- Sie falten den Stimmzettel.
- Sie werfen ihn in die richtige Wahlurne.
Was können Sie entscheiden?
- Wer in Langgöns Politik gestaltet (Gemeindevertretung)
- Wer Ihren Ortsteil vertritt (Ortsbeirat)
- Wer auf Kreisebene Entscheidungen trifft (Kreistag)