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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über Nachschätzungsarbeiten aufgrund des §11 des Bodenschätzungsgesetzes in der Gemarkung Dornholzhausen

Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetees vom 28. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt 2007 Teil l Nr. 69) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuß des Finanzamts durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn: Voraussichtlich am 25.03.2025

Dauer: etwa 10 Wochen

Nach §15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschäteung als notwendig erachteten Maßnahmen, Z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

Dr. Jochen, Weiß
Amtsleitung des Finanzamts Gießen