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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Langgöns

Jahresabschluss 2020

Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und Entlastung des Gemeindevorstandes

Aufgrund der §§ 113 und 114. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns am 19. Februar 2026 folgenden Beschluss gefasst:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 114 Abs. 1 HGO den von der Revision geprüften Jahresabschluss 2020 in der vorgelegten Form und entlastet gleichzeitig den Gemeindevorstand für die Führung der Jahresrechnung 2020.

Langgöns, den 03. März 2026

Der Gemeindevorstand

(Siegel)

gez. Reusch

Bürgermeister

Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2020 mit Entlastung des Gemeindevorstandes

Der vorstehende Beschluss zur Jahresrechnung 2020 wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2020 inklusive Rechenschaftsbericht wird auf der Homepage der Gemeinde Langgöns veröffentlicht. Eine öffentliche Auslegung ist gemäß Änderung des § 114 Abs. 2 HGO, gültig ab 05.04.2025, nicht mehr erforderlich.

Langgöns, den 03. März 2026

Der Gemeindevorstand

(Siegel)

gez. Reusch

Bürgermeister