Aufgrund der §§ 113 und 114. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns am 19. Februar 2026 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 114 Abs. 1 HGO den von der Revision geprüften Jahresabschluss 2020 in der vorgelegten Form und entlastet gleichzeitig den Gemeindevorstand für die Führung der Jahresrechnung 2020.
| Langgöns, den 03. März 2026 | Der Gemeindevorstand |
| (Siegel) gez. Reusch |
| Bürgermeister |
Der vorstehende Beschluss zur Jahresrechnung 2020 wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2020 inklusive Rechenschaftsbericht wird auf der Homepage der Gemeinde Langgöns veröffentlicht. Eine öffentliche Auslegung ist gemäß Änderung des § 114 Abs. 2 HGO, gültig ab 05.04.2025, nicht mehr erforderlich.
| Langgöns, den 03. März 2026 | Der Gemeindevorstand |
| (Siegel) gez. Reusch |
| Bürgermeister |