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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Dornholzhausen

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft Dornholzhausen werden

alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Dornholzhausen, sowie auch die Jägerschaft, zur Jahreshauptversammlung am Montag den 03.April 2023 eingeladen. Die Versammlung findet ab 19:00 Uhr im Bürgerhaus Dornholzhausen im Konferenzraum nach einem Imbiss statt. Es wird vor der eigentlichen Versammlung ein kleiner Imbiss gereicht.

Tagesordnung:

1.)

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.)

Jahresbericht und Kassenbericht

3.)

Bericht der Kassenprüfer

4.)

Entlastung des Vorstandes

5.)

Wahlen der Kassenprüfer

6.)

Ergänzungswahl des Vorstandes

7.)

Beratung und Beschlussfassung über Verwendung des Jagdpachtertrages

8.)

Verschiedenes

§ 6 Beschlussfähigkeit

Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Bei satzungsgemäßer Einberufung ist jede Genossenschaftsversammlung beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Genossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur Mitglieder der Jagdgenossenschaft

oder deren bevollmächtigte Vertreter Stimmrecht in der Versammlung haben.

§ 7 der Satzung (Stimmrecht)

Jeder Genosse kann sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einem Elternteil, eine an seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einem derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderem Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.

Vollmachterklärungen können beim Jagdvorsteher Manfred Ruppel abgeholt oder auch selbst erstellt werden.

Dornholzhausen den 09.03.2023

Manfred Ruppel, Jagdvorsteher Dornholzhausen