Gemäß § 4 Abs. 2 Gesetz zur Wärmeplanung (WPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO) ist die Gemeinde Langgöns zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Nach § 4 Abs. 2 WPG müssen Kommunen unter 100.000 Einwohner diese bis zum 30.Juni 2028 durchführen. Insofern muss die Gemeinde Langgöns einen solchen Wärmeplan bis diesem Stichtag erarbeiten.
Die kommunale Wärmeplanung ist für Gemeinden wie Langgöns ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln Kommunen eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 bei.
Am Ende des Verfahrens steht ein Wärmeplan gemäß § 23 WPG, der nach § 25 Abs. 1WPG spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen ist; zugleich sind die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei entsprechendem Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung).