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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung „Pflegezentrum nördlich der Holzheimer Straße“ im Ortsteil Lang-Göns

Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Pflegezentrum nördlich der Holzheimer Straße“

im Ortsteil Lang-Göns

1.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer Sitzung am 13.02.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans „Pflegezentrum nördlich der Holzheimer Straße“ beschlossen.

Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die geplante Errichtung einer Intensiv-Pflegeeinrichtung für Patienten, welche dauerhaft künstlich beatmet werden müssen.

Der rd. 0,4 ha große Geltungsbereich befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Lang-Göns und umfasst bzw. tangiert folgende Flurstücke in der Gemarkung Lang-Göns:

Flur 24: Flurstücke 188/4 und 417 (tw.)

Flur 6: Flurstücke 27 (tw.), 32 (tw.) und 33 (tw.)

Die Lage des Plangebietes sowie der räumliche Geltungsbereich gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor.

2.
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Die Vorentwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der FNP-Änderung und einem Konzeptentwurf zur Umweltprüfung werden im Zeitraum vom:

Montag, den 23.03.2026 bis einschließlich Freitag, den 24.04.2026

im Internet unter der Adresse:

https://www.langgoens.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-bauen/bauleitplanung

sowie über das zentrale Internetportal des Landes:

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Vorentwurfsunterlagen im Rathaus der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, Untergeschoss, Bauamt, Zimmer U5, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

Montag bis Mittwoch

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

bauamt@langgoens.de

und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie die Vorentwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).

Räumliche Lage des Plangebietes

(OpenStreetMap Grundlage, unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf des Bebauungsplans

(HVBG Datengrundlage, genordet, unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf der FNP-Änderung

(FNP Langgöns, Ausschnitt genordet, unmaßstäblich)

Langgöns, 16.03.2026

Der Gemeindevorstand
Marius Reusch, Bürgermeister