im Ortsteil Lang-Göns
1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
| gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer Sitzung am 13.02.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans „Pflegezentrum nördlich der Holzheimer Straße“ beschlossen.
Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die geplante Errichtung einer Intensiv-Pflegeeinrichtung für Patienten, welche dauerhaft künstlich beatmet werden müssen.
Der rd. 0,4 ha große Geltungsbereich befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Lang-Göns und umfasst bzw. tangiert folgende Flurstücke in der Gemarkung Lang-Göns:
Flur 24: Flurstücke 188/4 und 417 (tw.)
Flur 6: Flurstücke 27 (tw.), 32 (tw.) und 33 (tw.)
Die Lage des Plangebietes sowie der räumliche Geltungsbereich gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor.
2. | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung |
| gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der FNP-Änderung und einem Konzeptentwurf zur Umweltprüfung werden im Zeitraum vom:
im Internet unter der Adresse:
https://www.langgoens.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-bauen/bauleitplanung
sowie über das zentrale Internetportal des Landes:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Vorentwurfsunterlagen im Rathaus der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, Untergeschoss, Bauamt, Zimmer U5, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung
| Montag bis Mittwoch | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
bauamt@langgoens.de
und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie die Vorentwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).
(OpenStreetMap Grundlage, unmaßstäblich)
(HVBG Datengrundlage, genordet, unmaßstäblich)
(FNP Langgöns, Ausschnitt genordet, unmaßstäblich)
Langgöns, 16.03.2026