Pflanzliche Gartenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gärten anfallen, können auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren verwertet werden.
Eine Ablagerung dieser Abfälle auf öffentlichen Wegen, insbesondere auch an Uferböschungen ist verboten.
Können diese pflanzlichen Abfälle nicht verwertet werden so ist in Ausnahmefällen eine Beseitigung durch Verbrennen auf dem Herkunftsgrundstück möglich.
Das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle ist zu folgenden Zeiten zulässig:
montags - freitags zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr und
samstags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
Das geplante Verbrennen ist dem Ordnungsamt mindestens zwei Tage im Voraus unter ordnung@langgoens.de anzuzeigen.