Dieses mal am Freitag den 04. April 2025.
Die Versammlung findet im evang. Gemeindehaus statt.
Gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft Dornholzhausen werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Dornholzhausen, sowie auch die Jägerschaft, zur Jahreshauptversammlung am Freitag den 04. April 2025 eingeladen. Die Versammlung findet ab 19:00 Uhr im evang. Gemeindehaus in Dornholzhausen statt. Vor der eigentlichen Versammlung wird ein kleiner Imbiss gereicht.
| 1.) | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2.) | Jahresbericht und Kassenbericht |
| 3.) | Bericht der Kassenprüfer |
| 4.) | Entlastung des Vorstandes |
| 5.) | Wahlen der Kassenprüfer |
| 6.) | Bericht der Jagdpächter und des Försters |
| 7.) | Beratung und Beschlussfassung über Verwendung des Jagdpachtertrages |
| 8.) | Verschiedenes |
Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.
Bei satzungsgemäßer Einberufung ist jede Genossenschaftsversammlung beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Genossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Mitglieder der Jagdgenossenschaft
oder deren bevollmächtigte Vertreter Stimmrecht in der Versammlung haben.
Jeder Genosse kann sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einem Elternteil, eine an seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einem derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderem Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.
Vollmachterklärungen können beim Jagdvorsteher Manfred Ruppel abgeholt oder auch selbst erstellt werden.
Dornholzhausen den 10.03.2025