Im Rahmen der Haushaltsplanungen zum Haushaltsplan 2025 ergab sich leider die Notwendigkeit, die Hebesätze der Gemeindesteuern anzupassen. Dies ist bis zum 30.06.
des laufenden Jahres zulässig. Die Gemeindevertretung hat die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer rückwirkend zum 01. Januar 2025 beschlossen. Die geänderte Hebesatzsatzung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Langgöns am 20. Februar 2025 veröffentlicht.
Der neue Hebesatz für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wird von 332 v.H. auf 395 v.H. und für Grundsteuer B von 365 v.H. auf 395 v.H. erhöht.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ändert sich von 370 v.H. auf 395 v.H.
Die neuen Steuerbescheide werden in den nächsten Tagen an alle Steuerpflichtigen verschickt.
Falls noch nicht erfolgt, machen Sie es sich einfacher und erteilen Sie der Gemeindekasse ein SEPA Lastschriftmandat. Dies erspart die Überwachung der Fälligkeitstermine und – Beträge und verhindert möglicherweise Zahlungserinnerungen, Mahnungen usw. Unter der Internetadresse www.langgoens.de in der Rubrik „Steuern/Finanzen“ können Sie bequem Ihre Einzugsermächtigung eingeben und online an die Gemeinde versenden.