Die Gemeinde Langgöns informiert über die Vorschriften (HFeiertagsG) für Veranstaltungen und öffentliche Tanzveranstaltungen während der Osterfeiertage 2026. Bitte beachten Sie die Ruhezeiten und den stillen Charakter der Feiertage.
| Tag | Datum | Uhrzeit | Regelung |
| Gründonnerstag | 02.04.26 | Ab 04:00 Uhr | Öffentliche Tanzveranstaltungen verboten |
| Karfreitag | 03.04.26 | 00:00 – 24:00 Uhr | Stiller Feiertag: Öffentliche Tanz- und Musikveranstaltungen, sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art sowie Spielhallenbetrieb verboten |
| Karsamstag | 04.04.26 | 00:00 – 24:00 Uhr | Öffentliche Tanzveranstaltungen verboten |
| Ostersonntag | 05.04.26 | 04:00 – 12:00 Uhr | Öffentliche Tanzveranstaltungen verboten |
| Ostermontag | 06.04.26 | 04:00 – 12:00 Uhr | Öffentliche Tanzveranstaltungen verboten |
Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag. An diesem Tag sind sämtliche öffentliche Veranstaltungen, musikalische Darbietungen und auch der Betrieb von Spielhallen nicht gestattet.
Grundsätzlich sollen die Feiertage für Ruhe und Besinnlichkeit genutzt werden. Veranstaltungen, die den stillen Charakter der Tage stören könnten, sollten verlegt oder so organisiert werden, dass andere nicht beeinträchtigt werden.