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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 14/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Informationen zu Feiertagsregeln über die Osterzeit

Feiertagsregeln über die Osterzeit

Die Gemeinde Langgöns informiert über die Vorschriften (HFeiertagsG) für Veranstaltungen und öffentliche Tanzveranstaltungen während der Osterfeiertage 2026. Bitte beachten Sie die Ruhezeiten und den stillen Charakter der Feiertage.

Tag

Datum

Uhrzeit

Regelung

Gründonnerstag

02.04.26

Ab 04:00 Uhr

Öffentliche Tanzveranstaltungen verboten

Karfreitag

03.04.26

00:00 – 24:00 Uhr

Stiller Feiertag: Öffentliche Tanz- und Musikveranstaltungen, sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art sowie Spielhallenbetrieb verboten

Karsamstag

04.04.26

00:00 – 24:00 Uhr

Öffentliche Tanzveranstaltungen verboten

Ostersonntag

05.04.26

04:00 – 12:00 Uhr

Öffentliche Tanzveranstaltungen verboten

Ostermontag

06.04.26

04:00 – 12:00 Uhr

Öffentliche Tanzveranstaltungen verboten

Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag. An diesem Tag sind sämtliche öffentliche Veranstaltungen, musikalische Darbietungen und auch der Betrieb von Spielhallen nicht gestattet.

Grundsätzlich sollen die Feiertage für Ruhe und Besinnlichkeit genutzt werden. Veranstaltungen, die den stillen Charakter der Tage stören könnten, sollten verlegt oder so organisiert werden, dass andere nicht beeinträchtigt werden.