Der Jagdgenossenschaftsvorstand des Jagdbezirkes Lang-Göns lädt gemäß § 5 der Satzung vom 15.04.2010 zur diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung ein.
Die Versammlung findet am
statt.
Zu Beginn der Sitzung wird ein Imbiss gereicht.
| 1. | Eröffnung und Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Totenehrung |
| 3. | Jahresbericht |
| 4. | Bericht des Kassierers |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes und Wahl der Kassenprüfer |
| 6. | Beschluss über die Verwendung der Jagdpacht für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 |
| 7. | Neuwahlen zum Jagdvorstand |
| 8. | Bericht der Jagdpächter |
| 9. | Verschiedenes |
Zugelassen für die Versammlung werden nur Mitglieder, deren Grundstück zum Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lang - Göns (Jagdbogen I - III) gehören. Vertretung ist nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig. Genossen auf deren Grundstück die Jagd nicht ausgeübt wird oder nicht ausgeübt werden darf, haben kein Stimmrecht.