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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde LanggönsWirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplansim Bereich "Mischplatz"im Ortsteil Niederkleen

Wirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Mischplatz" im Ortsteil Niederkleen

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns in ihrer Sitzung am 21.07.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Mischplatz“ im Ortsteil Niederkleen ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.

Mit Verfügung vom 04.11.2022 (Az.: RPGI-31-61a0100/9-2013/6, Dokument Nr.: 2022/1512757) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung mitgeteilt.

Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Langgöns wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Mischplatz“ wirksam.

Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 BauGB im Rathaus der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweis nach § 215 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Langgöns geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Langgöns geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Mischplatz“

(Planteil - unmaßstäblich)

Gemeinde Langgöns, den 17.04.2023

Der Gemeindevorstand
gez. Bürgermeister Reusch