Die Gemeinde Langgöns hat mit Vorlage vom 11. Januar 2024 die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Herrnacker“ in der Gemarkung Oberkleen bei der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) beantragt.
Hiermit wird gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Langgöns bekanntgemacht, dass die Änderung des Flächennutzungsplans am 7. Februar 2024 genehmigt wurde (Geschäftszeichen: RPGI-31-61a0100/9-2013/7, Dokument Nr. 2024/18808).
Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Herrnacker“ im Ortsteil Oberkleen wirksam.
Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB im Bauamt der Gemeindeverwaltung, St.-Ulrich-Ring 13 in 35428 Langgöns während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden demnach unbeachtlich:
Langgöns, den 15.04.2024