hier: Inkrafttreten des Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2023 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan „Herrnacker“ im Ortsteil Oberkleen gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) in Kraft.
Die Satzung kann im Bauamt der Gemeindeverwaltung, St.-Ulrich-Ring 13 in 35428 Langgöns während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und auf der Homepage der Gemeinde Langgöns unter
https://www.langgoens-web.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-bauen/bauleitplanung und unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden demnach unbeachtlich:
Langgöns, den 15.04.2024