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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Herrnacker

Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns

Bebauungsplan „Herrnacker" im Ortsteil Oberkleen

hier: Inkrafttreten des Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2023 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan „Herrnacker“ im Ortsteil Oberkleen gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) in Kraft.

Die Satzung kann im Bauamt der Gemeindeverwaltung, St.-Ulrich-Ring 13 in 35428 Langgöns während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und auf der Homepage der Gemeinde Langgöns unter

https://www.langgoens-web.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-bauen/bauleitplanung und unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden demnach unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Langgöns unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Langgöns, den 15.04.2024

Der Gemeindevorstand
Marius Reusch
Bürgermeister