Der Bewerber unter Nr. 3 des Wahlvorschlages der SPD, Herr Thomas Schmidt, Friedrich-Ebert-Straße 23, 35428 Langgöns, hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass er als Mitglied des Ortsbeirates Lang-Göns ausgeschieden ist.
Ich stelle weiterhin fest, dass
Herr Ahmet Karadag, Anne-Frank-Straße 34, 35428 Langgöns
als nächster noch nicht berufener Bewerber unter Nr. 7 des Wahlvorschlages der SPD als Ortsbeiratsmitglied in den Ortsbeirat Lang-Göns nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns/Lang-Göns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 – 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, einzureichen.
Langgöns, den 10.04.2026