Der Bewerber unter Nr. 7 des Wahlvorschlages der GRÜNEN, Frau Eheline Steffens, Holzheimer Straße 47, 35428 Langgöns, hat durch schriftliche Erklärung ihr Mandat als Ortsbeiratsmitglied niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass sie als Mitglied des Ortsbeirates Lang-Göns ausgeschieden ist.
Ich stelle weiterhin fest, dass
als nächster noch nicht berufener Bewerber unter Nr. 3 des Wahlvorschlages der GRÜNEN als Ortsbeiratsmitglied in den Ortsbeirat Lang-Göns nachrückt. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns/Lang-Göns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 – 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, einzureichen.
Langgöns, den 15.04.2026