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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindewahl am 15. März 2026 hier: Nachrücken eines Wahlbewerbers

hier: Nachrücken eines Wahlbewerbers

Der Bewerber unter Nr. 19 des Wahlvorschlages der CDU, Herr Steffen Rehorn, hat durch schriftliche Erklärung vom 01. April 2026 sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass er als Gemeindevertreter ausgeschieden ist.

Ich stelle weiterhin fest, dass

Frau Mira Ferner, Oberkleen

als nächster noch nicht berufener Bewerber unter laufender Nr. 13 des Wahlvorschlages der CDU als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 – 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, St.-Ulrich-Ring 13,35428 Langgöns einzureichen.

Langgöns, den 17.04.2026

gez. Lehner
Wahlleiter