Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll. Alte Passbilder können Sie als Andenken aufbewahren oder – sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell – für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Ausweisdokumenten verwenden.
Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgerbüro (Pass /Ausweisbehörde) übermittelt werden. Die Übermittlung des bei einem Fotodienstleister erstellten digitalen Lichtbildes erfolgt über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Kundinnen und Kunden erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den sie im Bürgeramt vorlegen. Über diesen Code wird das Foto direkt aus der Cloud abgerufen.
Alternativ kann die Behörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Im Bürgerbüro der Gemeinde Langgöns wird dies zukünftig für eine Gebühr von 6 Euro möglich sein, jedoch wurde das notwendige Aufnahmegerät durch die Bundesdruckerei noch nicht zur Verfügung gestellt. Dies ist kurzfristig bis zum 31.07.2025 vorgesehen – wir informieren Sie, sobald dieses installiert ist.