Die Bewerberin unter Nr. 13 des Wahlvorschlages der CDU, Frau Mira Ferner, hat durch schriftliche Erklärung vom 22. April 2026 ihr Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass er als Gemeindevertreter ausgeschieden ist.
Ich stelle weiterhin fest, dass
Herr Jürgen Weninger
als nächster noch nicht berufener Bewerber unter laufender Nr. 8 des Wahlvorschlages der CDU als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 – 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns einzureichen.
Langgöns, den 23.04.2026