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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Langgöns vom 02. Mai 2006

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns in Ihrer Sitzung am 23. April 2026 folgende Änderungssatzung beschlossen.

Artikel I

§ 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:

1. Haupt- und Finanzausschuss

2. Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss

3. Sozial-, Sport- und Kulturausschuss“

Artikel Il

§ 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

„Die Ausschüsse haben 9 Mitglieder. Sämtliche Gemeindevertreter/innen sind berechtigt, an allen Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen und auch entsprechend Sitzungsgeld zu beantragen.“

Artikel IIl

§ 2 Abs. 3 Buchst. a wird wie folgt geändert:

„Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken bei einem Betrag von 40.000 bis 150.000 €“

Artikel IV

§ 6a wird wie folgt geändert:

„Die Gemeinde richtet eine Integrationskommission gemäß § 84 i. V. m. § 89 HGO ein. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.“

Artikel V

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Langgöns, den 23.04.2026

Der Gemeindevorstand
(Reusch)
Bürgermeister