Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns in Ihrer Sitzung am 23. April 2026 folgende Änderungssatzung beschlossen.
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
„Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuss
2. Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
3. Sozial-, Sport- und Kulturausschuss“
§ 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
„Die Ausschüsse haben 9 Mitglieder. Sämtliche Gemeindevertreter/innen sind berechtigt, an allen Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen und auch entsprechend Sitzungsgeld zu beantragen.“
§ 2 Abs. 3 Buchst. a wird wie folgt geändert:
„Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken bei einem Betrag von 40.000 bis 150.000 €“
§ 6a wird wie folgt geändert:
„Die Gemeinde richtet eine Integrationskommission gemäß § 84 i. V. m. § 89 HGO ein. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.“
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Langgöns, den 23.04.2026