Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in Ihrer Sitzung am 15.12.2022 die nachstehenden Ehrungsrichtlinien beschlossen.
Personen, die sich im kommunalpolitischen Bereich für das Gemeinwohl der Gemeinde Langgöns langjährig und in besonderem Maße eingesetzt haben, werden für ihre Tätigkeit geehrt. Hierzu zählen Mandatsträger folgender Gemeindegremien:
Voraussetzung ist die aktive Tätigkeit in einem der gemeindlichen Gremien der Gemeinde Langgöns. Zeiten, in denen Mandatsträger zeitgleich in mehreren Gremien tätig sind, werden bei der Berechnung nur einfach gezählt. Zeitliche Unterbrechungen bleiben unberührt. Die Ehrung der Mandatsträger soll nach folgenden Maßgaben erfolgen:
I. Für 15-jährige Tätigkeit
II. Für 25-jährige Tätigkeit
III. Für 40-jährige Tätigkeit
| (1) | Falls sich eine Person darüber hinaus durch besondere Leistung und Engagement im kommunalpolitischen Bereich ausgezeichnet hat, kann sie im Einzelfall auch vor Erreichen der unter § 2. genannten Tätigkeitsdauer geehrt werden. Hierzu werden dem Bürgermeister seitens des Gemeindevorstands, der Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte oder der Bürgerschaft Ehrungsvorschläge vorgelegt, in welchen die besonderen Verdienste der zu ehrenden Person ausführlich geschildert werden sollen. |
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| Über die Ehrung entscheidet der Ältestenrat der Gemeinde |
Die Ehrung soll zu besonderen Anlässen in einem würdigen Rahmen der Gemeinde Langgöns stattfinden, um das langjährige Engagement angemessen anzuerkennen. Wenn seitens des zu Ehrenden kein anderer Ort/Zeitpunkt gewünscht ist, findet diese am jährlich stattfindenden Dorfgemeinschaftstag oder beim Neujahrsempfang statt. Die Ehrung wird durch den Bürgermeister und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung durchgeführt.
Diese Ehrungsrichtlinie tritt Rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Langgöns, den 12.01.2023