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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinie der Gemeinde Langgöns

für die Ehrung langjähriger kommunalpolitischer Tätigkeit

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in Ihrer Sitzung am 15.12.2022 die nachstehenden Ehrungsrichtlinien beschlossen.

§ 1
Grundsatz

Personen, die sich im kommunalpolitischen Bereich für das Gemeinwohl der Gemeinde Langgöns langjährig und in besonderem Maße eingesetzt haben, werden für ihre Tätigkeit geehrt. Hierzu zählen Mandatsträger folgender Gemeindegremien:

  • Gemeindevorstand
  • Gemeindevertretung
  • Ortsbeiräte aller Ortsteile der Gemeinde Langgöns
  • sonstige gemeindliche Gremien
§ 2
Voraussetzungen

Voraussetzung ist die aktive Tätigkeit in einem der gemeindlichen Gremien der Gemeinde Langgöns. Zeiten, in denen Mandatsträger zeitgleich in mehreren Gremien tätig sind, werden bei der Berechnung nur einfach gezählt. Zeitliche Unterbrechungen bleiben unberührt. Die Ehrung der Mandatsträger soll nach folgenden Maßgaben erfolgen:

I. Für 15-jährige Tätigkeit

  • Verleihung einer Urkunde, in der Name und Dauer der Tätigkeit eingetragen sind
  • Gutschein im Wert von 50,00 Euro
  • Anstecknadel mit dem Wappen der Gemeinde Langgöns

II. Für 25-jährige Tätigkeit

  • Verleihung einer Urkunde, in der Name und Dauer der Tätigkeit eingetragen sind
  • Ein Sachgeschenk
  • Gutschein im Wert von 75,00 Euro

III. Für 40-jährige Tätigkeit

  • Verleihung einer Urkunde, in der Name und Dauer der Tätigkeit eingetragen sind
  • Ein Sachgeschenk
  • Gutschein im Wert von 100,00 Euro
§ 3
Verfahren

(1)

Falls sich eine Person darüber hinaus durch besondere Leistung und Engagement im kommunalpolitischen Bereich ausgezeichnet hat, kann sie im Einzelfall auch vor Erreichen der unter § 2. genannten Tätigkeitsdauer geehrt werden. Hierzu werden dem Bürgermeister seitens des Gemeindevorstands, der Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte oder der Bürgerschaft Ehrungsvorschläge vorgelegt, in welchen die besonderen Verdienste der zu ehrenden Person ausführlich geschildert werden sollen.

Über die Ehrung entscheidet der Ältestenrat der Gemeinde

§ 4
Durchführung

Die Ehrung soll zu besonderen Anlässen in einem würdigen Rahmen der Gemeinde Langgöns stattfinden, um das langjährige Engagement angemessen anzuerkennen. Wenn seitens des zu Ehrenden kein anderer Ort/Zeitpunkt gewünscht ist, findet diese am jährlich stattfindenden Dorfgemeinschaftstag oder beim Neujahrsempfang statt. Die Ehrung wird durch den Bürgermeister und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung durchgeführt.

§ 5
Inkrafttreten

Diese Ehrungsrichtlinie tritt Rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Langgöns, den 12.01.2023

Der Gemeindevorstand
(Reusch)
Bürgermeister